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| BAföG Antrag und Anspruch Forum für Studenten, Schüler, Auszubildende |
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#1
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| Hallo Hab ein kleines Problem und zwar. Ich habe vor kurtzen eine BAföG Antrag gestellt da ich auf eine Schule gehen möchte. Ich habe meine 1. Ausbildung abgeschlossen, möchte aber eine neue beginnen darum gehe ich auf diese Schule. Ich habe schon vorher gewußt das ich ÜBER den Freibetrag von 5200 Euro bin. Während der Bearbeitungszeit ist mein Auto kaput gegangen und ich musste mir ein neues Kaufen. habe auf dem Amt nachgefragt ob das geht und ob mir das von meinen Vermögen noch abgezogen wird (da ich ja sonst kein geld mehr habe) jedenfalls hat die Dame auf dem Amt gemeint es wird abgezogen. Auto Gekauft Kaufvertrag kopiert und Eingereicht. Gedacht alles wird gut Heute das Schreiben bekommen wo Geschrieben stand das ich 3000 euro über den freibetrag bin und daher mir im Monat 300 euro zur verfügung stehen. aber ich habe das Geld ja nicht mehr. Darum meine Frage Sollte ich Klage einreichen? wenn ja wie? oder einfach noch mal aufs amt gehen und es vill anders zu klären? Oder hat jemand eine andere Idee Danke schon mal für die Antworten Mfg Zuerner |
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#2
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| Die erste Auskunft war falsch, der jetztige Bescheid ist richtig. Maßgebend ist das Vermögen am Tag der Antragstellung, Vermögensveränderungen danach werden während des Bewilligungszeitraumes nicht berücksichtigt. Somit ist die Anrechnung völlig korrekt, auch wenn du das Geld schon ausgegeben hast und wird dir immer noch zugerechnet. Trick 175, ungern im Amt gesehen und ganz legal. Du ziehst deinen Antrag zurück, bevor der Bescheid rechtskräftig ist und stellst einen neuen Antrag. Neues Datum, neue Vermögensberücksichtigung, Geld völlig legal und nachweislich ausgegeben, keine Anrechnung mehr. |
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#3
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| Hey danke für die schnelle Antwort Aber ab wann ist der Antrag Rechtskräftig und wie stell ich das dann an geh ich einfach auf´s amt und sag ich zieh den Antrag zurück, mach aber gleich einen neuen oder wie? Hoffe dafür ist es noch nicht zu spät hab ja das schreiben schon bekommen |
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#4
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| Rechtskräftig ist der Bescheid, wenn du keinen Widerspruch mehr einlegen kannst. Aber bei dir ist ja die Widerspruchsfrist noch lange nicht rum. Jawohl, du marschierst aufs Amt mit einem Schreiben: Hiermit ziehe ich den Antrag vom xx.xx.xxxx mit Bescheid vom xx.xx.xxxx zurück. Gleichzeitig bzw. nach Übergabe deines Schreibens gibts du den neu ausgefüllten Antrag ab, aktuelle Vermögensnachweise gleich dazulegen. |
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#5
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| Hey Danke ich versuch das mal meld mich dann noch mal vielen dank |
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