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| BAföG Antrag und Anspruch Forum für Studenten, Schüler, Auszubildende |
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#1
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| Hallo, ich hoffe hier kann mir jemand helfen… Es geht um Folgendes: Meine Freundin hat hier in der Stadt eine Ausbildung in einer Sozialpflegeschule angefangen und hat BAföG erhalten, welches allerdings das für sie zuständige Jugendamt einzog, da sich meine Freundin in einer Jugendhilfemaßnahme befand. Da es meiner Freundin während dem Schuljahr über längere Zeit psychisch gar nicht gut ging und sich die Fehltage häuften und sie mit dem Druck in der Schule nicht mehr klar kam brach sie die Ausbildung ab. Daraufhin musste sie, weil sie noch schulpflichtig war, ins BVJ (Berufsvorbereitendes Jahr) für das sie auch BAföG bekam (bzw. das Jugendamt), wo sich aber nichts an ihrem Zustand änderte und die Probleme die gleichen blieben. Dazu kamen dann noch finanzielle Probleme, da das Geld, dass sie vom Jugendamt bekam nicht ausreichte, um Miete und Lebensunterhaltskosten abzudecken. Sie beschloss dann die Jugendhilfemaßnahme abzubrechen und zu ihrer Mutter (in eine andere Stadt) zu ziehen wo sie sich für die dortige Sozialpflegeschule bewarb (und genommen wurde). Sie erhoffte sich davon, dass es ihr dann wieder besser gehen würde. Sie zog also um und ging in die Sozialpflegeschule, für die sie erneut BAföG beantragte… Die verlangten natürlich eine Stellungnahme zum Abbruch der Ausbildungen. Wahrheitsgemäß schrieb meine Freundin, dass es ihr aufgrund ihrer psychischen Verfassung nicht möglich war unter den damaligen Bedingungen die Ausbildungen weiter zu besuchen. Der Antrag wurde aber abgelehnt, da die vom BAföG keine "wichtigen Gründe" für den Abbruch der Ausbildung sahen. Ist eine psychische Erkrankung denn kein "wichtiger Grund"??? Weiß jemand was man da jetzt machen kann? Meine Idee war es von den behandelnden Ärzten ein Attest oder Gutachten anzufordern das belegt, dass meine Freundin eine psychische Erkrankung hat und deshalb nicht in der Lage war die Ausbildungen abzuschließen… Es wäre schrecklich, wenn sie die jetzige Ausbildung abbrechen müsste, weil sie sich die Fahrtkosten, Schulgeld usw. nicht leisten kann. Denn jetz klappt alles. Gute Noten, kaum Fehltage usw. Vielleicht weiß ja auch jemand, ob es eine Alternative zum BAföG gibt? Bin für jeden Tipp dankbar. Danke erstmal. |
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#2
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| Zitat:
Hallo chuck77, Es besteht durchaus die Möglichkeit im Nachhinein die Erkrankung attestieren zu lassen, aber ein Gutachten über die Schul-/Ausbildungsfähigkeit werden die behandelnden Ärzte nicht ausstellen, es sei denn, es wurde zu dem gegebenen Zeitpunkt ein Gutachten erstellt. Zudem unterliegen diese Gutachten einer gesonderten Schweigepflicht und dürfen nicht an Patienten selbst oder Dritte Nichtbefugte ausgehändigt werden. Mir stellt sich aber vielmehr die Frage nach der plötzlichen Genesung. Vereinfacht: Ist deine Freundin heute Schul-/Ausbildungfähig? Du selbst schreibst lediglich, dass sie es erhofft... Gruß anabell
__________________ es gibt immer ein Morgen - und Heute ward Gestern... |
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#3
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| Hallo anabell, vielen Dank für die schnelle Antwort. Gutachten war leider keins erstellt worden. Aber das mit dem Attest wird kein Problem sein. Zitat:
Allein wenn ich vergleiche wie es in der alten Schule war und jetzt in der neuen ist… Sie geht jeden Tag hin, macht ihre Arbeit im Praktikum gewissenhaft, schreibt gute Noten und erzählt viel positiver von allem. Ich denke, dass es immer noch Sachen gibt, die ihr schwer fallen, aber sie ist auf einem guten Weg und ich bin mir sicher, dass sie das jetzt packen wird. Nur muss man ihr nochmal eine Chance geben… |
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#4
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| Zitat:
Laien-Fakten interessieren hier leider nicht. Sofern sich deine Freundin derzeit in Behandlung/Therapie befindet, sind hier nur die Aussagen der behandelnden Fachärzte relevant. als Beispiel (ich weiß, alle Bsp. hinken) Ein Alkoholiker kann durchaus trockene Phasen haben und sich selbst als arbeitsfähig einschätzen und es übergangsweise auch sein. Ohne Therapie wird es schon allein auf Grund der Suchtproblematik irgendwann einen Rückfall geben. Gruß anabell
__________________ es gibt immer ein Morgen - und Heute ward Gestern... |
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#5
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| Hallo anabell, das ist klar, dass meine Meinung da keinen interessiert. Meine Freundin befindet sich in Behandlung. Sie geht jetzt mit dem Ablehnungsbescheid zu ihrem Arzt, der kennt auch die ganze Geschichte und wird ihr da weiterhelfen. Vielen Dank für die Antworten. Gruß, chuck77. |
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