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| BAföG Antrag und Anspruch Forum für Studenten, Schüler, Auszubildende |
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#1
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| Hallo liebe Leser, ich habe wie jedes Jahr um diese Zeit ein Problem, nämlich dieses, dass mein Bafög immer weiter gekürzt wird. Kurz die Erklärung meiner Situation: Ich studiere im 5. Semester an einer privaten Hochschule, lebe nicht bei meinen Eltern, habe ein Geschwisterkind in der Ausbildung und meine Eltern unterhalten meine Großmutter noch mit, da diese keine Rente o.ä. bekommt. Im neuen Bafögbescheid kann ich nirgendwo erkennen, dass sie den Betrag, den meine Eltern jeden Monat für den Unterhalt meiner Großmutter aufwenden, auch nur irgendwie mit eingerechnet wurde. Wie sieht es da aus? Wie geht die zuständige Behörde mit solchen Fällen um? lg und vielen Dank schonmal im Voraus |
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#2
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| Warum bekommt sie keine Grundsicherung im Alter nach SGB XII ?
__________________ "Nehmt die Menschen wie sie sind. Andere gibt es nicht." (K. Adenauer) |
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#3
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| Sie wusste nicht, dass sie überhaupt etwas bekommen würde und nun hat sie erst vor ein paar Wochen alles in die Wege geleitet damit sie etwas Geld bekommt. Was mir noch einfällt, was vielleicht zu erwähnen wäre: Mein Großvater und meine Großmutter waren selbständig, dieses Geschäft hat mein Vater vor einigen Jahren übernommen (Einkünfte meines Vaters variieren). Ist möglicherweise wichtig für den Sachverhalt. |
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#4
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| Wenn die Oma ihren Lebensunterhalt nicht mit eigenen Einkünften und Vermögen bestreiten kann, hat sie Anspruch auf Grundsicherung vom Sozialamt. Wenn deine Eltern sie freiwillig noch unterhalten, hat das aber keinen Einfluss auf die Bafög-Höhe.
__________________ "Nehmt die Menschen wie sie sind. Andere gibt es nicht." (K. Adenauer) |
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#5
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| So so, na gut, weiß ich da schonmal bescheid. Vielen Dank für die schnelle Antwort. |
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#6
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| Haben deine Eltern in ihrem Formblatt 3 überhaupt die Oma als sonstigen Unterhaltsempfänger angegeben? Ganz gemeiner Weise wird nämlich sogar der volle Freibetrag gewährt, wenn die Person Grundsicherung erhält. Oder wurde ein Übergabevertrag zwischen deinen Eltern und Großeltern gemacht, dass deine Eltern ensprechend für Wart und Pflege aufzukommen haben? Dein Geschwister in Ausbildung? Je nach Art der Ausbildung verringert sich dann der elterliche Freibetrag oder ihr seid zwei Kinder in förderungsfähiger Ausbildung. |
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#7
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| Soviel ich weiß wurde dies so im Formblatt eingetragen, aber wenn laut der Antwort von Gerald wirkt sich das ja anscheinend nicht aus. Und ja, meine Schwester ist förderfähig und das wurde wohl auch berücksichtigt, wenn ich das dem Bescheid richtig entnehme. |
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#8
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| Nichts gegen Gerald, der ist gut!!! Aber mit den Fein- und Gemeinheiten beim BAföG kennt er sich nicht aus, muss er auch nicht. Wenn deine Oma als Unterhaltsempfänger im Antrag angegeben war und keine Konstellation vorliegt wie ich im vorherigen Beitrag geschrieben habe, dann wurde sie einfach vergessen - also nachfragen. Wie hoch war denn der Freibetrag für deine Eltern, taucht sie da wirklich nicht auf? Das muss nicht namentlich erfolgen. |
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#9
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| Hmmm das weiß ich gerade nicht, aber ich werde das mal checken und mich dann mal mit den Herrschaften beim Amt erkundigen. Ich frage mich wie man da alleine durchsteigen soll. hihihihi also,schonmal lieben Dank für euer Interesse und eure Antworten. |
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#10
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| Die Erklärung ist im Formblatt 3 (Erklärung) und zwar in den Zeilen 33 bis 45 Der UH an die Oma kann nur berücksichtigt werden wenn a) eine gesetzl. Bestimmung vorliegt oder b) die UH-Zahlungen nach dem Einkommensteuerbescheid vom Finanzamt anerkannt sind. http://www.bafoeg.bmbf.de/intern/upl.../nbb_fbl_3.pdf
__________________ BAföG http://www.bafoeg.bmbf.de
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