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| BAföG Antrag und Anspruch Forum für Studenten, Schüler, Auszubildende |
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#11
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| Langsam, mein Freundchen........... Wenn du schon meinst, du müsstest mich verbessern oder meine Aussagen ergänzen, solltest du dich auskennen. Unterhalt an Eltern wird immer anerkannt, ganz ohne gesetzliche Bestimmung oder Anerkennung durchs Finanzamt!!! |
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#12
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| Interessant. Da Verwandte 1. Grades ja immer gegenseitig zu Unterhalt verpflichtet sind, trage ich also beim späteren Antrag auf Bafög für meinen Sohn in meine Einkommenserklärung ein, dass ich meine Eltern (die beide gute Rente haben) mal so eben mit 1000 Euro monatlich unterstütze (obwohl es dafür weder einen Titel noch sonstwas gibt) und schon bekommt mein Sohn Bafög, weil mein Einkommen dann unter der Grenze liegt? Kann ich fast nicht glauben, dass das so einfach sein soll, dass man da einfach mal nur weitere Verwandte 1. Grades einträgt und das berücksichtigt wird. Egal, ob diese Personen überhaupt des Unterhaltes bedürfen... Aber jabog hat sicherlich keine Ahnung. Arbeitet ja nur in einer Bafögstelle... Die haben ja sicherlich grundsätzlich von nix Ahnung. Deshalb nennt man die Leute dort auch nicht "Sachbearbeiter" sondern "Freundchen". Turtle |
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#13
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| für Kinder des Einkommensbeziehers sowie für weitere dem Einkommensbezieher gegenüber nach dem bürgerlichen Recht Unterhaltsberechtigte um je 435 Euro, also ganz ohne rechtliche Grundlage scheint es rechtlich nicht zu gehen. Zitat:
Viel Spass weiterhin |
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#14
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| Und tschüss, lassen wir die Koryphäen unter sich. Nur für dms: Zitat:
Das und nichts anderes habe ich geschrieben! |
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