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| BAföG Antrag und Anspruch Forum für Studenten, Schüler, Auszubildende |
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#1
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| Hallo, ich habe folgendes Problem. Ich bin 28 Jahre und arbeitslos. Ich wohne mit meiner Freundin zusammen. Sie verdient zuviel, als dass ich Anspruch auf ALG II hätte. Nun habe ich vergangene Woche damit begonnen mein Abi am lokalen Abendgymnasium nachzuholen. Leider gestaltet sich die Jobsuche hier in Schwerin nun noch schwieriger als zuvor (fehlende Flexibilität wurde mir als Hauptgrund für diverse Absagen genannt). Da ich demnächst aber meinen Krankenkassen-Kosten selber tragen muss, zittern meiner Freundin und mir die Knie, so dicke haben wirs leider nicht. Meine Frage ist, ob ich in meiner jetzigen Situation zumindest vorübergehend Anspruch auf staatliche Leistungen habe (Schüler Bafög, Wohngeld etc.). Leider kenne ich mich diesbezüglich gar nicht aus. Da mir die User dieses Forums aber schon einmal gute Tipps zu einem anderen Thema geben konnten, wollte ich mal fragen ob ihr eine Idee diesbezüglich habt. Ich habe mich schon durch einige Internetseite gekämpft, ohne Erfolg. Würde mich freuen, eine Antwort zu erhalten. Vielen, vielen Dank im Voraus. Bin ein bisschen verzweifelt. Für Nachfragen stehe ich natürlich zur Verfügung. Patrick |
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#2
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| Der Besuch des AGY ist förderungsfähig nach § 2 Abs. 1 BAföG aber nur die letzten drei Semester. Bis dahin bist Du "verpflichtet" eine Berufstätigkeit auszuüben. Du musst dich also die ersten 3 Semester selber krankenversichern (ca. 160,00 €). VwVBAföG 2.1.12 zu § 2 Abs. 1 BAföG BAföG 2008: zu § 2 Ausbildungsstätten Der Bedarf nach § 13 Abs. 1 Nr. 1 u. Abs. 2 Nr. 1 BAföG und der Mietzuschuss nach § 13 Abs. 3 BAföG. Der Krankenverscherungszuschlag ist in § 13a BAföG geregelt. Warum besuchst Du nicht drei Jahre das Kolleg? Meistens ist der Wechsel möglich. Denn dann hättest Du sofort Anspruch auf BAföG.
__________________ BAföG http://www.bafoeg.bmbf.de
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#3
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| Ich verstehe die ganze Aufregung nicht. Bei dem Besuch des Abendgymnasiums kann man doch tagsüber arbeiten. Wenn vielleicht auch nur halbtags, damit das Lernen nicht zu kurz kommt. Dann ist man wenigstens krankenversichert. |
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