Tausch-Buecher.de

Zurück   Forum zu Hartz IV, ALG 2, BAföG, Unterhalt, Arbeitsrecht > BAföG > BAföG Antrag und Anspruch

BAföG Antrag und Anspruch Forum für Studenten, Schüler, Auszubildende

Antwort
 
LinkBack Themen-Optionen Ansicht
  #1  
Alt 01.09.2010, 12:12
Neuer Benutzer
 
Registriert seit: 07.10.2009
Beiträge: 5
Standard Abendschule: Schüler-Bafög, Wohngeld etc.

Hallo,

ich habe folgendes Problem.

Ich bin 28 Jahre und arbeitslos. Ich wohne mit meiner Freundin zusammen. Sie verdient zuviel, als dass ich Anspruch auf ALG II hätte.
Nun habe ich vergangene Woche damit begonnen mein Abi am lokalen Abendgymnasium nachzuholen.
Leider gestaltet sich die Jobsuche hier in Schwerin nun noch schwieriger als zuvor (fehlende Flexibilität wurde mir als Hauptgrund für diverse Absagen genannt).
Da ich demnächst aber meinen Krankenkassen-Kosten selber tragen muss, zittern meiner Freundin und mir die Knie, so dicke haben wirs leider nicht.
Meine Frage ist, ob ich in meiner jetzigen Situation zumindest vorübergehend Anspruch auf staatliche Leistungen habe (Schüler Bafög, Wohngeld etc.). Leider kenne ich mich diesbezüglich gar nicht aus.
Da mir die User dieses Forums aber schon einmal gute Tipps zu einem anderen Thema geben konnten, wollte ich mal fragen ob ihr eine Idee diesbezüglich habt. Ich habe mich schon durch einige Internetseite gekämpft, ohne Erfolg.

Würde mich freuen, eine Antwort zu erhalten. Vielen, vielen Dank im Voraus. Bin ein bisschen verzweifelt. Für Nachfragen stehe ich natürlich zur Verfügung.

Patrick
Digg this Post!Add Post to del.icio.usBookmark Post in TechnoratiFurl this Post!
Mit Zitat antworten
  #2  
Alt 01.09.2010, 14:43
Benutzerbild von jabog
Erfahrener Benutzer
 
Registriert seit: 24.01.2010
Ort: Niedersachsen
Beiträge: 280
Standard

Der Besuch des AGY ist förderungsfähig nach § 2 Abs. 1 BAföG aber nur die letzten drei Semester.

Bis dahin bist Du "verpflichtet" eine Berufstätigkeit auszuüben. Du musst dich also die ersten 3 Semester selber krankenversichern (ca. 160,00 €).

VwVBAföG 2.1.12 zu § 2 Abs. 1 BAföG
BAföG 2008: zu § 2 Ausbildungsstätten

Der Bedarf nach § 13 Abs. 1 Nr. 1 u. Abs. 2 Nr. 1 BAföG und der Mietzuschuss nach § 13 Abs. 3 BAföG.

Der Krankenverscherungszuschlag ist in § 13a BAföG geregelt.

Warum besuchst Du nicht drei Jahre das Kolleg? Meistens ist der Wechsel möglich. Denn dann hättest Du sofort Anspruch auf BAföG.
__________________
BAföG
http://www.bafoeg.bmbf.de
  • Die Angabe des Wohnorts oder des Bundeslands erleichtert die Beantwortung der Fragen.
  • Der Grund für die anderen Beträge im Bescheid zum BAföG Rechner: falsche Eingaben im BAföG Rechner http://www.bafoeg-rechner.de
  • Achtung: Vom BAföG wird kein Schulgeld übernommen!
  • Rechtlicher Hinweis: Ich mache hier keine Rechtsberatung sondern gebe nur allgemeine Auskünfte.
Digg this Post!Add Post to del.icio.usBookmark Post in TechnoratiFurl this Post!
Mit Zitat antworten
  #3  
Alt 09.09.2010, 13:29
Erfahrener Benutzer
 
Registriert seit: 26.08.2010
Beiträge: 352
Standard

Ich verstehe die ganze Aufregung nicht. Bei dem Besuch des Abendgymnasiums kann man doch tagsüber arbeiten. Wenn vielleicht auch nur halbtags, damit das Lernen nicht zu kurz kommt. Dann ist man wenigstens krankenversichert.
Digg this Post!Add Post to del.icio.usBookmark Post in TechnoratiFurl this Post!
Mit Zitat antworten
Antwort

Lesezeichen

Themen-Optionen
Ansicht

Forumregeln
Es ist Ihnen nicht erlaubt, neue Themen zu verfassen.
Es ist Ihnen nicht erlaubt, auf Beiträge zu antworten.
Es ist Ihnen nicht erlaubt, Anhänge hochzuladen.
Es ist Ihnen nicht erlaubt, Ihre Beiträge zu bearbeiten.

BB-Code ist an.
Smileys sind an.
[IMG] Code ist an.
HTML-Code ist aus.
Trackbacks are aus
Pingbacks are aus
Refbacks are an


Ähnliche Themen
Thema Autor Forum Antworten Letzter Beitrag
Anrechnung Schüler Bafög Tannia Hartz IV 4 - ALG II 2 6 29.05.2010 17:18
Habe ich noch Anspruch an Schüler Bafög, wenn........ fierce BAföG Antrag und Anspruch 1 19.01.2010 16:36
BAFöG oder Wohngeld? Schüler franklin341 BAföG Antrag und Anspruch 4 03.12.2009 20:26
Partner (Ehepartner, Lebenspartner, eheähnliche Gemeinschaft) Was nun...Kindergeldzuschl. wohngeld Harz4 oder Bafög? loewenherz_1977 Kinderzuschlag 4 28.11.2009 21:19
KDU oder Wohngeld trotz Bafög??? Sonne Kosten der Unterkunft 1 09.03.2009 09:14


Alle Zeitangaben in WEZ +1. Es ist jetzt 03:35 Uhr.


Verein für soziales Leben e. V.
sozialhilfe24

Search Engine Friendly URLs by vBSEO 3.2.0