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| BAföG: Anrechnung von Einkommen und Vermögen Hier geht es um Fragen zur Anrechnung von Einkommen und Vermögen bei der Förderung nach den BAföG. |
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#1
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| Ahoi, also ich bräuchte von denjenigen, die Ahnung in der Richtung haben, einige infor. Folgender Sachverhalt: -Meine Freundin(27) hat gerade ihre Ausbildung an einer Berufsschule zur Gymnastiklehrerin in Bielefeld begonnen - Sie hat seit ihrem 18. Lebensjahr gearbeitet, aber keine Ausbildung gemacht, sondern arbeiten und Fachabitur - Seit etwa nem Jahr hatte sie Hartz 4 weil sie ohne ausbildung nichts gefunden hat - Sie hat eine eigene Wohnung und hat seit Hartz 4 etwa 700€ (inkl Wohnung) bekommen - Sie hat jetzt die Ausbildung als Gymnastiklehrerin begonnen, ABER: die Gymnastikschule hier in Bielefeld wird vom Förderverein unterstützt UND für die Ausbildung hat sie 150€ pro Monat an den Förderverein zu Zahlen, damit die die Schule mitfinanzieren können. - Sie hat Bafög beantragt und wird dadurch 232€ pro Monat bekommen - Da Sie mit der Ausbildung kein Hartz 4 mehr kriegt, wird auf den Bafög-Betrag 4xx € aus Sozialleistungen zubezahlt ( ich weiss ehrlichgesagt nicht obs BAB oder eine andere Förderungsleistung ist) Mein Anliegen ist jetzt folgendes: Sie hat vorher ihre Wohnung etc. durch Hartz bekommen, hat jetzt ihre Ausbildung bekommen, kriegt durch Bafög+sozialleistungen den selben Betrag wie durch Hartz 4, ABER für diese Ausbildung muss sie monatlich 150€ zahlen. Da Hartz 4 sowieso hart an der Grenze ist, kann sie natürlich niocht 150€ im Monat aus der Tasche zauber, deswegen hat meine Freundin beim Bafög-Amt und bei Arbeitplus nachgefragt, wieviel sie dazu verdienen darf. Aus diversen Erfahrungen konnte man schliessen dass ihre Sachbearbeiterinnen noch nie Kontakt mit solchen Situationen hatten (kostenpflichtige Ausbildung+Unterstützung), deswegen konnten diejenigen ihr auch nicht sagen wieviel sie zu diesen Leistungen dazuverdienen darf... - Sie hat pauschal gesagt bekommen, dass sie 100€ im Monat dazuverdienen darf, ABER: Sie kriegt die selben Leistungen wie vorher bei Hartz 4, hat aber dazu noch 150€ Kosten für die Ausbildung pro Monat. Wenn sie jetzt nur 100€ pro Monat dazu verdienen darf hat sie jeden Monat 50€ weniger als vorher, obwohl sie schon extreeeeem sparsam gelebt hat. Die Sachbearbeiterin hatte aber auch nicht genau Ahung obs wirklich nur die 100€ sind.... Wieviel dürfte Meine Freundin dazuverdienen ( Sie hat nen 400€ Job in sicher, den sie annehmen würde wenn sie mindestens auf die 150€ Berufsschulkosten kommen würde). Wäre uim fixe antwort dankbar, kann gerne auch mehr Details geben... Danke im Vorraus |
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#2
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| Ich schätze mal, deine Freundin bekommt weiter ALG 2, weil sie nur Schülerbafög von 212 Euro bekommt und deshalb unter den Ausnahmetatbestand nach § 7 Abs. 6 SGB II fällt. Die Schulkosten bekommt sie von niemandem. Darüber hätte sie sich klar sein müssen, als sie die Ausbildung begonnen hat. Bei einem 400 Euro Job hat sie einen Freibetrag von 160 Euro. Turtle |
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#3
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| Sie hat doch, wenn du mit Sozialleistungen ALG II meinst, sowieso den Ausbildungsfreibetrag von 91 € bei der Anrechnung vom BAföG. Also reicht ihr theoretisch auch der absolut anrechnungsfreie Minijob für 100 € monatlich. |
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