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| BAföG: Anrechnung von Einkommen und Vermögen Hier geht es um Fragen zur Anrechnung von Einkommen und Vermögen bei der Förderung nach den BAföG. |
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#1
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| hallo, kurz zu mir: Ich bin 20 Jahre,habe einen Sohn dessen Vater ich nächsten Monat heiraten werde.Nach einem Jahr Elternzeit (seit dem habe ich harz 4 bekommen, war eine zeit von meinen freund getrennt,er wohnte in der Schweiz) werde ich ab nächsten Monat eine Ausbildung zur Sozialassistentin beginnen.Habe jetzt natürlich BaFöG beantragt.Die Sache ist die das mein Vater Selbstständig ist.Und ca. 3000 euro monatlich verdient (er ist angestellter seiner eigenen Frima).Klingt ja auch nicht schlecht, is ja ne menge geld. Allerdings muss er auch noch meine kleine schwester unterhalten die Ihr Fachabi macht und monatlich 100 euro schulgeld zahlen muss,ich muss ca. 59 euro monatlich zahlen.Dazu kommt das er ein einfamilien haus hat (wir wohnen im oberen stock und zahlen natürlich auch miete).Für das haus zahlt er monatlich ca. 1200-1300 euro.Klngt nicht mehr so doll was da noch übrig bleibt.Der Vater meines Sohnes bekommt ALG1 und ist in umschulung.er bekommt ca. 850 euro.aber er wird ja erst ab September mit gezählt. Jetzt zu meinen Fragen: jetzt ab August geht mein kleiner auch in die KiTa, die 200 euro müssen wir auch bis mein BaFöG antrag durch ist selber tragen.Kann es passieren das wenn ich KEIN Bafög bekomme das wir auch auf diesen Kosten sitzten bleiben? Wenn wir verheiratet sind werden da trotzdem meine eltern mit eingerechnet? Sollte ich kein Bafög bekommen ist mein Vater dann auch meinem Sohn unterhaltspflichtig?Oder nur mir? Wie oben aufgelistet kann mein Vater natürlich nicht mich neben meiner schwester auch noch unterhalten.Kann ich dann wieder Harz4 beantragen? Ps: Ich glaube es ist wirklich besser keine ausbildung zumachen und lieber auf Harz 4 zubleiben.da weiss man wenigstens wieviel man am 1. auf dem Konto hat.Klingt doof, aber so denke ich momentan.aber das wäre nichts für mich.Finde es ehrlich gesagt nur merkwürdig das wenn man ein kind bekommt das man eine eigene bedarfsgemeinschaft ist und ALG2 bekommt und wenn man das eine Ausbildung macht das man dann auf einmal wieder an Papas Backe hängt.Und er kann nunmal nicht für mich aufkommen.Läuft auch nicht mehr so gut wie vor 2 Jahre (inzwichen sind meine Eltern geschieden) Vielen dank |
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#2
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| Zitat:
Wenn der Ehemann nicht leistungsfähig ist kann die Unterhaltsverpflichtung der Eltern wieder greifen. |
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#3
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| mit 1500 euro?Also steht mir dsann ganz sicher KEIN Harz 4 zu?Weil mein Anwalt nähmlich etwas anderes gesagt hat?Habe gestern abend noch mit ihm telefoniert und er meinte wenn ich kein BaFöG bekomme würde ich Harz 4 bekommen? |
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#4
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| Wieso Hartz IV? Das ist für Leute die Arbeit suchen aber keine finden. Du suchst keine Arbeit sondern willst eine bafög-fähige Ausbildung machen. Wenn du eine Schule besuchst die bafög-fähig ist bist du soweit ich mich erinnere von Hartz IV ausgeschlossen. Und ob du dann Bafög bekommst hängt vom Einkommen des Unterhaltsverpflichteten ab. Das wird halt geprüft. Deine Eltern sind dir bis zum Erreichen eines angemessenen Berufsabschlusses unterhaltspflichtig und nicht der Staat. Ob du trotzdem einen auf Hartz IV machst bleibt dir überlassen. Ohne berufliche Qualifikation ist die Wahrscheinlichkeit groß daß dein Sohn dann die nächste H4 Generation bildet, falls es bis dahin dem Staat überhaupt möglich ist Sozialausgaben in bisheriger Höhe zu leisten. |
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#5
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| achso, na alles klar.du musst mich ja wirklich gut kennen.Denkst du nicht das ich die Ausbildung evtl. mache damit es uns dann besser geht? Du hast doch echt nen schaden oder?Wenns mir so gut gehen würde mit Harz 4 hätte ich ja auch keinen grund dies zuändern und würde weiter vor mich hinvegetieren?!EINMAL HARZ 4 IMMER HARZ 4 oder wie denkst du das? |
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#6
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| Zitat:
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#7
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| ich hätte wohl das wörtchen SARKASMUS in klammern setzten sollen. |
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#8
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| Zitat:
![]() Wenn ihr für die Wohnung Miete bezahlt, mindert sich doch seine Belastung an dem Haus. Kindergeld wird deine kleine Schwester auch noch bekommen - dann klingt das alles schon viel doller, was da noch übrig ist. |
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#9
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| Zitat:
Sie hat anwaltliche Beratung. Über die Qualität der Beratung kann man auch keine Aussage machen, da wir ja nicht wissen, was Sie ihm direkt gesagt hat, bzw. was er weiß. Aber von daher kann man doch davon ausgehen, dass Sie sehr gut beraten wird. Nunja, die Reihenfolge Unterhaltspflicht, oder die etwas kurios anmutende Frage bezüglich der Kinderbetreuungskosten..und..und..und lässt jedoch vermuten, dass Sie wahrscheinlich noch oft mit Ihrem Anwalt sprechen wird. Leider kann der keine Beratung zur Berufswahl machen, denn die gewählte Ausbildung ist m.E. heute schon eine Sackgasse; es sei denn, dahinter ein langfristiges Konzept mit Endziel Erzieher o.ä.. Jetzt zu meinen Fragen: jetzt ab August geht mein kleiner auch in die KiTa, die 200 euro müssen wir auch bis mein BaFöG antrag durch ist selber tragen.Kann es passieren das wenn ich KEIN Bafög bekomme das wir auch auf diesen Kosten sitzten bleiben? Hängt vom Vertrag, ansonsten JA Wenn wir verheiratet sind werden da trotzdem meine eltern mit eingerechnet? Reihenfolge verändert sich durch Heirat zuerst der Ehemann, wenn das nicht reicht um den Unterhalt abzusichern, dann die leibl. Eltern Sollte ich kein Bafög bekommen ist mein Vater dann auch meinem Sohn unterhaltspflichtig?Oder nur mir? Was hat der Opa mit dem Enkel zu tun? Zuerst ist mal der leibl. Vater dran. Soweit BAFÖG abgelehnt, ist der Ehemann verpflichtet, und danach erst der Vater für seine Tochter in Ausbildung Auch bei einer Ablehnung wegen Einkommen, hast Du wahrscheinlich aufgrund §7 Abs5 SGB II wegen der grundsätzlich fürderfähigen Ausbildung keinen Anspruch auf ALG II Dein Kind müsste extra betrachtet werden, aber dort wäre auch wieder der Ehegatte gefragt Wie oben aufgelistet kann mein Vater natürlich nicht mich neben meiner schwester auch noch unterhalten. Wird bei der BAFÖG-Bearbeitung geprüft Kann ich dann wieder Harz4 beantragen? NEIN |
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#10
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| mir ist schon klar das SA kein beruf ist mit dem man später gut verdient.Ich werde dann natürlich eine weiterbildunbg zur Erzieherin machen.Ich denke daher habe ich mich rechtgut informiert. Nunja.Ich mach das erstmal so wie der Anwalt es sagt und sonst mal sehn. |
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| bafög und harz 4 |
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