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| BAföG: Anrechnung von Einkommen und Vermögen Hier geht es um Fragen zur Anrechnung von Einkommen und Vermögen bei der Förderung nach den BAföG. |
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#1
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| Hallo, folgender Sachverhalt: Ich werde bald anfangen zu studieren. * Meine Eltern sind geschieden und unverheiratet. * Mein Vater zahlt Unterhalt an meine Mutter die erwerbslos ist. * Ich bekommen einen Unterhalt von 312 € + Kindergeld * Mein Vater verdient etwa 3600 € Brutto im Monat ohne Sonderleistungen wie 13. Monatsgehalt. Normalerweise würde ich sagen, ok, mein Vater verdient ja genug Kohle also kein Anspruch auf Bafög. Allerdings bleibt ihm von den 3600 € wegen Unterhalt an mich und an meine Mutter (etwa 600 €), dem hohen Steuersatz und seiner Miete und Nebenkosten kaum etwas übrig. Wird dies auf spezieller Weise bei der Einkommensberechnung im Sinne des Bafög beachtet? Oder bleiben die Dinge wie Grund freibetrag (1040€) gleich? Weil er muss ja quasi dann für 3 Mieten aufkommen. Seine, die meiner Mutter und teilweise auch meine. Was meint ihr? Ich würde es nämlich unfair finden wenn die Scheidung und die daraus folgenden Kosten beim Bafög nicht berücksichtigt werden. Bei Gegenfragen stehe ich euch sehr gerne zur Verfügung. Freue mich über jede Meinung! MfG debugging |
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#2
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| Nein, so etwas bleibt unberücksichtigt. Jeder Elternteil hat einen Grundfreibetrag i. H. v. 1.040 €, vom übersteigenden Einkommen bleiben dann noch mal 50 % anrechnungsfrei. Andi |
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#3
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| ah ok, danke |
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