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| BAföG: Anrechnung von Einkommen und Vermögen Hier geht es um Fragen zur Anrechnung von Einkommen und Vermögen bei der Förderung nach den BAföG. |
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#1
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| Hallo ich habe einmal eine Frage: Meine Freundin und ich bilden eine Bedarfsgemeinschaft, sie ist zZ arbeitslos und bemüht sich um eine Stelle, ich habe ab dem 01.08 einen Ausbildungsplatz. Meine Freundin würde gerne ihr Abitur über eine Fernschule nachholen, und meine Eltern, lieb wie sie sind, haben angeboten ihr dies zu bezahlen. Es ist klar, dass sie während dieser Zeit dem Arbeitsmarkt vollständig zur Verfügung zu stehen hat und sie allen Auflagen des Jobcenters normal nachkommen muss, meine Frage ist nur ob der Betrag, den meine Eltern für die Schule zahlen würden, uns in irgendeiner Art und Weise als Einkommen angerechnet werden würde. Danke schonmal für die Antworten! |
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#2
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| Das wäre eine zweckbestimmte Einnahme und wäre nicht anzurechnen. Um allen Missverständnissen vorzubeugen ist es das Beste, wenn das Geld gleich direkt durch die Eltern an die Fernschule gezahlt wird. |
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#3
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| Vielen Dank |
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