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BAföG: Anrechnung von Einkommen und Vermögen Hier geht es um Fragen zur Anrechnung von Einkommen und Vermögen bei der Förderung nach den BAföG.

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  #1  
Alt 28.08.2010, 09:05
mom mom ist offline
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Registriert seit: 28.08.2010
Beiträge: 2
Beitrag Elternunterhalt -allein?

Hallo zusammen,
nachdem ich hier im Forum fast jeden Beitrag gelesen habe und eigentlich immer noch nicht schlauer bin, hoffe ich hier auf Antwort. Zum Sachverhalt:
"Kind" 27 Jahre; Mutter Beamtin A8- neu verheiratet; leibl.Vater verstorben
Werdegang "Kind": Realschulabschluss; Ausbildung zum Bäcker (mit Gesellenprüfung erfolgreich abgeschlossen);5 Monate arbeitssuchend; 9 Monate Grundwehrdienst;7 Monate arbeitssuchend;3 Monate erwerbstätig als Bäcker; 3 Wochen arbeitssuchend;1 Jahr Fachabitur Fachhochschule Schwerpunkt Hotellerie und Tourismus;1 Monat arbeissuchend;anschließend bis 07/09 Studium Bachelor of Arts Business Administration; seit 09/09 Masterstudium Finance and Accounting. Studium wurde mit Mutter nicht abgesprochen, da "Kind" volljährig war. Während des Studiums Nebenjob 400€ Basis."Kind" lebt seit 2002 in eigener Wohnung (seit ca. 2 Jahren mit voll erwerbstätiger Lebensgefährtin).Bisher wurde elternabhängiges BAföG und Halbwaisenrente gezahlt. Kindergeld gibt es seit 2009 nicht mehr. Die Halbwaisenrente wird noch bis 12/10 gezahlt. Muss ich als Mutter ab 01/11 immer noch Unterhalt zahlen oder kann doch elternunabhängiges BAföG beantragt werden ? Wenn nur elternabhängiges BAföG bewilligt werden kann, muss dann nicht auch noch Halbwaisenrente gezahlt werden? Oder hat das Amt Recht, dass der Unterhalt dann von der Mutter allein übernommen werden muss und die Rentenzahlungen eingestellt werden? Halbwaisenrente ist meiner Meinung nach doch der Unterhalt des verstorbenen Vaters.Demnach müsste die Mutter über 27 Jahre Unterhalt zahlen und der andere Teil, in diesem Fall die Rentenversicherung, nicht.Gibt es im oben geschilderten Fall überhaupt eine Möglichkeit auf elternunabhängiges BAföG? Auf eine Antwort hoffend bedanke ich mich hier schon mal herzlich.
Mom
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  #2  
Alt 28.08.2010, 21:10
Benutzerbild von jabog
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Ort: Niedersachsen
Beiträge: 280
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Halbwaisenrente: bis wann ist von der RV bewilligt?

Warum arbeitet er nicht mehr als Bäcker?

Hatte er sich den Ausbildungsberuf selber ausgesucht?

Wenn er die FOS besucht hat mit dem Ziel die Fachhochschulreife zu erlangen, dann muss Dir klar gewesen sein das er anschließend studieren wird.

Sofern die HWR bereits mit dem Bescheid bis 12/2010 bewilligt ist, dann werden im BAfÖG bei der Einkommensanrechnung auch nur diese Monate im BWZ 10/2010 bis 09/2011 nach den §§ 22 u. 23 Abs. 4 Nr. 1 BAföG angerechnet. BAföG 2008: § 21 Einkommensbegriff
Dadurch werden sich deine UH-Leistungen entsprechend erhöhen.

Die HWR wird grundsätzlich nur bis zum 27. Lj. geleistet. Die Dienstzeit als GWDL werden unter bestimmten Bedingungen berücksichtigt. Ich kann Dir diese aber nicht mit 100%er Richtigkeit erklären. Dazu gibt es hier andere Profis.

Warum soll er elternunabhängiges BAföG erhalten? Die Arbeitszeiten nach § 11 Abs. 3 Nr. 4 BAföG sind m. E. nicht erfüllt. BAföG 2008: § 11 Umfang der Ausbildungsförderung

Du hast anscheinend bisher den vom BAföG errechneten UH an deinen Sohn geleistet. Da Du bisher nicht eine evt. Verwirkung des UH-Anspruchs geltendgemacht hast (BGB § 1610 BGB BGB - Einzelnorm) wird Dir dies bei seinem Weiterbewilligungsantrag und bei der Vorlage des Formblatt 3 schwerfallen. Denn dies muss von Dir entsprechend begründet werden. Beachte auch hierzu §§ 36 u. 37 BAföG. BAföG 2008: § 36 Vorausleistung von Ausbildungsförderung
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  #3  
Alt 03.09.2010, 23:07
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Beiträge: 2.354
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Mensch mom, es ändert sich doch nichts beim BAföG!

Sagen wir, bisher wurde von deinem Einkommen 200 € angerechnet.
Halbwaisenrente = Unterhalt des Verstorbenen Vaters wären 320 € gewesen, wovon 200 € beim BAföG angerechnet wurden.

Nach Auslaufen der Halbwaisenrente werden weiterhin 200 € von deinem Einkommen angerechnet und die 200 € von der Rente werden eben mehr an BAföG gewährt.
Du musst also keinesfalls einen fiktiven Unterhalt für den Vater mittragen.
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  #4  
Alt 08.09.2010, 17:42
mom mom ist offline
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Registriert seit: 28.08.2010
Beiträge: 2
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Vielen Dank für die Antworten.Wenn die Mutter den Unterhalt nicht allein für 2 Elternteile tragen muss, ist ja alles in Butter. :-))
Danke nochmals-tolles Forum
mom
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halbwaisenrente;bafög, unterhalt über 27 jahre

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