Zurück   Forum zu Hartz IV, ALG 2, BAföG, Unterhalt, Arbeitsrecht > BAföG > BAföG: Anrechnung von Einkommen und Vermögen

BAföG: Anrechnung von Einkommen und Vermögen Hier geht es um Fragen zur Anrechnung von Einkommen und Vermögen bei der Förderung nach den BAföG.

Antwort
 
LinkBack Themen-Optionen Ansicht
  #1  
Alt 21.01.2010, 17:08
Neuer Benutzer
 
Registriert seit: 21.01.2010
Beiträge: 8
Standard Bedarfsgemeinschaft mit BAföG und Alg2

Hallo,
ich lebe mit meiner Freundin in einer Bedarfsgemeinschaft. Ich beziehe als Student derzeit den Höchssatz - 648€ BAföG. Meine Freundin erhält 323€ + Mietanteil Alg2. Ich beabsichtige nun noch einen Nebenjon als Werksstudent anzunehmen, wo ich monatlich 400€ zum BAföG dazuverdiene. Gehe ich richtig in der Annahme, dass dies keine Auswirkungen auf die Höhe des Alg2 meiner Freundin hat oder wird doch etwas angerechnet ?
Digg this Post!Add Post to del.icio.usBookmark Post in TechnoratiFurl this Post!
Mit Zitat antworten
  #2  
Alt 21.01.2010, 17:50
Benutzerbild von Turtle1972
Junior Admin
 
Registriert seit: 20.11.2008
Beiträge: 18.985
Standard

Das wird angerechnet, da dein Bedarf ja gedeckt ist und du daher mit deinem Zusatzeinkommen für den Bedarf deiner Partnerin aufkommen kannst. Trotz deines Ausschlusses vom ALG 2 stellt ihr nämlich nach wie vor eine Bedarfsgemeinschaft dar.

Turtle
Digg this Post!Add Post to del.icio.usBookmark Post in TechnoratiFurl this Post!
Mit Zitat antworten
  #3  
Alt 21.01.2010, 18:00
Neuer Benutzer
 
Registriert seit: 21.01.2010
Beiträge: 8
Standard

Zunächst vielen Dank für die Antwort.
Es werden also die kompletten 400€ von Ihrem Alg2 abgezogen ?
Digg this Post!Add Post to del.icio.usBookmark Post in TechnoratiFurl this Post!
Mit Zitat antworten
  #4  
Alt 21.01.2010, 18:13
Benutzerbild von Turtle1972
Junior Admin
 
Registriert seit: 20.11.2008
Beiträge: 18.985
Standard

Nein, es gibt ja einen Freibetrag für Erwerbstätigkeit.

Turtle
Digg this Post!Add Post to del.icio.usBookmark Post in TechnoratiFurl this Post!
Mit Zitat antworten
  #5  
Alt 21.01.2010, 18:16
Neuer Benutzer
 
Registriert seit: 21.01.2010
Beiträge: 8
Standard

Wie hoch ist der in diesem Fall - 100€ ?

Ist es relevant dass die Hälfte des BAföG als Darlehen gezahlt wird und der Krankenkassenbeitrag ebenfalls darin enthalten ist?
Digg this Post!Add Post to del.icio.usBookmark Post in TechnoratiFurl this Post!
Mit Zitat antworten
  #6  
Alt 21.01.2010, 18:20
Benutzerbild von Turtle1972
Junior Admin
 
Registriert seit: 20.11.2008
Beiträge: 18.985
Standard

100 Euro grundsätzlich + 20% vom Rest.

Bafög spielt keine Rolle (jedenfalls anscheinend in deiner ARGE nicht). Wobei es jetzt mittlerweile aber schon Rechtsmeinungen gibt, dass ggf. sogar was vom Bafög anrechenbar ist, wenn der ALG 2 Bedarf des Studenten unter dem Bafögbedarf liegt.

Turtle
Digg this Post!Add Post to del.icio.usBookmark Post in TechnoratiFurl this Post!
Mit Zitat antworten
  #7  
Alt 21.01.2010, 18:22
Gesperrt
 
Registriert seit: 25.11.2008
Beiträge: 2.354
Standard

Du hast dich vornehm zum Mietanteil bzw. angemessenen Miete ausgeschwiegen.

Da kann man dir dann keine Musterberechnung machen.
Digg this Post!Add Post to del.icio.usBookmark Post in TechnoratiFurl this Post!
Mit Zitat antworten
  #8  
Alt 21.01.2010, 18:27
Neuer Benutzer
 
Registriert seit: 21.01.2010
Beiträge: 8
Standard

Unsere Miete beträgt ca. 400€, wovon meine Freundin ungefähr 180€ vom Amt erhält.
Digg this Post!Add Post to del.icio.usBookmark Post in TechnoratiFurl this Post!
Mit Zitat antworten
  #9  
Alt 21.01.2010, 18:40
Gesperrt
 
Registriert seit: 25.11.2008
Beiträge: 2.354
Standard

Dein Bedarf nach SGB II
323 € Regelleistung
180 € angemessene Kosten der Unterkunft
--------
503 € Gesamtbedarf
======

Dein Einkommen derzeit
648 € BAföG
-64 € Krankenversicherung
-116,80 € Ausbildungsfreibetrag
----------
467,20 € zu berücksichtigendes Einkommen und kein Einkommensüberhang
========



Dein Einkommen mit Nebenjob
648 € BAföG
-64 € Krankenversicherung
-116,80 € Ausbildungsfreibetrag
400,00 € Nebenverdienst
-160,00 € Erwerbstätigenfreibetrag
----------
707,20 € zu berücksichtigendes Einkommen
-503,00 € dein Bedarf
----------
204,20 € Einkommensüberhang; wird bei deiner Freundin angerechnet
========
Digg this Post!Add Post to del.icio.usBookmark Post in TechnoratiFurl this Post!
Mit Zitat antworten
  #10  
Alt 21.01.2010, 18:49
Neuer Benutzer
 
Registriert seit: 21.01.2010
Beiträge: 8
Standard

Vielen Dank!
Da bin ich ja restlos begeistert.
Da wäre ja wohl das Beste die Bedarfsgemeinschaft zu beenden...
Digg this Post!Add Post to del.icio.usBookmark Post in TechnoratiFurl this Post!
Mit Zitat antworten
Antwort

Lesezeichen

Themen-Optionen
Ansicht

Forumregeln
Es ist Ihnen nicht erlaubt, neue Themen zu verfassen.
Es ist Ihnen nicht erlaubt, auf Beiträge zu antworten.
Es ist Ihnen nicht erlaubt, Anhänge hochzuladen.
Es ist Ihnen nicht erlaubt, Ihre Beiträge zu bearbeiten.

BB-Code ist an.
Smileys sind an.
[IMG] Code ist an.
HTML-Code ist aus.
Trackbacks are aus
Pingbacks are aus
Refbacks are an


Ähnliche Themen
Thema Autor Forum Antworten Letzter Beitrag
Sin bafög und kfw kredit in bedarfsgemeinschaft anrechungsfähig? 2 Studenten mit kind susi_sue Hartz IV / ALG II: Bedarfsgemeinschaft - Haushaltsgemeinschaft 1 07.01.2010 12:29
alg2 + bafög.. jenny20 Hartz IV 4: U 25 1 06.11.2009 10:33
Hartz IV / Bafög / Bedarfsgemeinschaft SegFault Hartz IV / ALG II: Bedarfsgemeinschaft - Haushaltsgemeinschaft 14 26.08.2009 15:04
Partner (Ehepartner, Lebenspartner, eheähnliche Gemeinschaft) Bafög und ALG2 Mcfl BAföG Antrag und Anspruch 8 01.08.2009 21:08
Partner (Ehepartner, Lebenspartner, eheähnliche Gemeinschaft) ALG2 und Bafög des Ehepartners Karsten77 Hartz IV / ALG II: Bedarfsgemeinschaft - Haushaltsgemeinschaft 5 16.02.2009 13:35


Alle Zeitangaben in WEZ +1. Es ist jetzt 15:31 Uhr.


Verein für soziales Leben e. V.
sozialhilfe24

Search Engine Friendly URLs by vBSEO 3.2.0