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| BAföG: Anrechnung von Einkommen und Vermögen Hier geht es um Fragen zur Anrechnung von Einkommen und Vermögen bei der Förderung nach den BAföG. |
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#1
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| Hallo, ich lebe mit meiner Freundin in einer Bedarfsgemeinschaft. Ich beziehe als Student derzeit den Höchssatz - 648€ BAföG. Meine Freundin erhält 323€ + Mietanteil Alg2. Ich beabsichtige nun noch einen Nebenjon als Werksstudent anzunehmen, wo ich monatlich 400€ zum BAföG dazuverdiene. Gehe ich richtig in der Annahme, dass dies keine Auswirkungen auf die Höhe des Alg2 meiner Freundin hat oder wird doch etwas angerechnet ? |
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#2
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| Das wird angerechnet, da dein Bedarf ja gedeckt ist und du daher mit deinem Zusatzeinkommen für den Bedarf deiner Partnerin aufkommen kannst. Trotz deines Ausschlusses vom ALG 2 stellt ihr nämlich nach wie vor eine Bedarfsgemeinschaft dar. Turtle |
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#3
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| Zunächst vielen Dank für die Antwort. Es werden also die kompletten 400€ von Ihrem Alg2 abgezogen ? |
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#4
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| Nein, es gibt ja einen Freibetrag für Erwerbstätigkeit. Turtle |
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#5
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| Wie hoch ist der in diesem Fall - 100€ ? Ist es relevant dass die Hälfte des BAföG als Darlehen gezahlt wird und der Krankenkassenbeitrag ebenfalls darin enthalten ist? |
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#6
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| 100 Euro grundsätzlich + 20% vom Rest. Bafög spielt keine Rolle (jedenfalls anscheinend in deiner ARGE nicht). Wobei es jetzt mittlerweile aber schon Rechtsmeinungen gibt, dass ggf. sogar was vom Bafög anrechenbar ist, wenn der ALG 2 Bedarf des Studenten unter dem Bafögbedarf liegt. Turtle |
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#7
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| Du hast dich vornehm zum Mietanteil bzw. angemessenen Miete ausgeschwiegen. Da kann man dir dann keine Musterberechnung machen. |
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#8
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| Unsere Miete beträgt ca. 400€, wovon meine Freundin ungefähr 180€ vom Amt erhält. |
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#9
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| Dein Bedarf nach SGB II 323 € Regelleistung 180 € angemessene Kosten der Unterkunft -------- 503 € Gesamtbedarf ====== Dein Einkommen derzeit 648 € BAföG -64 € Krankenversicherung -116,80 € Ausbildungsfreibetrag ---------- 467,20 € zu berücksichtigendes Einkommen und kein Einkommensüberhang ======== Dein Einkommen mit Nebenjob 648 € BAföG -64 € Krankenversicherung -116,80 € Ausbildungsfreibetrag 400,00 € Nebenverdienst -160,00 € Erwerbstätigenfreibetrag ---------- 707,20 € zu berücksichtigendes Einkommen -503,00 € dein Bedarf ---------- 204,20 € Einkommensüberhang; wird bei deiner Freundin angerechnet ======== |
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#10
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| Vielen Dank! Da bin ich ja restlos begeistert. Da wäre ja wohl das Beste die Bedarfsgemeinschaft zu beenden... |
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