Zurück   Forum zu Hartz IV, ALG 2, BAföG, Unterhalt, Arbeitsrecht > BAföG > BAföG: Anrechnung von Einkommen und Vermögen

BAföG: Anrechnung von Einkommen und Vermögen Hier geht es um Fragen zur Anrechnung von Einkommen und Vermögen bei der Förderung nach den BAföG.

Antwort
 
LinkBack Themen-Optionen Ansicht
  #1  
Alt 06.08.2009, 14:02
crs crs ist offline
Neuer Benutzer
 
Registriert seit: 06.08.2009
Beiträge: 2
Standard BAföG - Wird es auf das ALG meiner Mutter angerechnet?

Hallo!

Zur aktuellen Situation: Ich wohne derzeit bei meiner Mutter. Meine Eltern sind geschieden und meine Mutter bezieht zur Zeit Hartz 4, ist dementsprechend Arbeitslos.
Ich, 17, bin heute mit einer Ausbildung an einer Berufsfachschule angefangen und bin laut zuständigem Amt BAföG-Bezugsberechtigt und habe auch schon die Antragsformulare hier liegen.

Nun ist meine Frage, ob und wie das Schüler-BAföG, was ich bei erfolgreichem Antrag beziehen würde, sich auf das ALG 2 meiner Mutter auswirkt, bzw. angerechnet wird. Die Leute, die für das BAföG zuständig waren konnten mir dazu leider nichts sagen, deshalb frage ich nun hier.
Wäre über Hilfe und Antworten sehr dankbar!

Mit freundlichen Grüßen...
Digg this Post!Add Post to del.icio.usBookmark Post in TechnoratiFurl this Post!
Mit Zitat antworten
  #2  
Alt 06.08.2009, 14:21
Benutzerbild von Musiker
Moderator
 
Registriert seit: 20.11.2008
Beiträge: 5.834
Standard

Es erfolgt generell keine Anrechnung des Einkommens der Kinder auf den Alg II-Anspruch der Eltern. Das einzige was passieren kann: Wenn das Einkommen des Kindes so hoch ist, dass das Kindergeld nicht mehr in voller Höhe zur Bedarfsdeckung gebraucht wird, wird das überschüssige Kindergeld beim Elternteil als Einkommen angerechnet.
__________________
"Nehmt die Menschen wie sie sind. Andere gibt es nicht." (K. Adenauer)
Digg this Post!Add Post to del.icio.usBookmark Post in TechnoratiFurl this Post!
Mit Zitat antworten
  #3  
Alt 06.08.2009, 14:23
crs crs ist offline
Neuer Benutzer
 
Registriert seit: 06.08.2009
Beiträge: 2
Standard

sauba! danke für die schnelle antwort.
Digg this Post!Add Post to del.icio.usBookmark Post in TechnoratiFurl this Post!
Mit Zitat antworten
  #4  
Alt 07.08.2009, 14:41
Gesperrt
 
Registriert seit: 25.11.2008
Beiträge: 2.354
Standard

Nachdem dein BAföG-Bedarfssatz 212 € betragen wird, verbleibst du in der BG.
Dein BAföG wird dann mit einem Freibetrag von 91 € auf deinen Bedarf angerechnet.
Digg this Post!Add Post to del.icio.usBookmark Post in TechnoratiFurl this Post!
Mit Zitat antworten
  #5  
Alt 16.08.2009, 12:23
Neuer Benutzer
 
Registriert seit: 16.08.2009
Ort: in Hamburg
Beiträge: 2
Standard BaFög anrechnungsfrei?

Hallo ich bin neu hier und hab gleich zu anfang eine für meine Tochter wichtige frage.Meine Tochter ist 19,macht jetzt FOS und bekommt ca 385,- € Bafög.Ich bin alleinerziehend ALG 2 beziehend und bekomme für meine Tochter von denen 127- € und dann das Kindergeld von 154- €.Nun unsere/meine Frage wird das BaFög darauf angerechnet,denn lt BaFög Amt ist SchülerbaFög anrechnungsfrei,habe aber jetzt gehört das dies nicht richtig ist und berechnet wird.Was ist richtig??
Über eine Antwort würden wir uns freuen.
Gruß cassandra
Digg this Post!Add Post to del.icio.usBookmark Post in TechnoratiFurl this Post!
Mit Zitat antworten
  #6  
Alt 16.08.2009, 13:11
Benutzerbild von Turtle1972
Junior Admin
 
Registriert seit: 20.11.2008
Beiträge: 18.985
Standard

Deine Tochter ist gem. § 7 Abs. 5 SGB II vom ALG 2 Bezug ausgeschlossen, weil sie nicht nach § 12 Abs. 1 Nr. 1 BAföG gefördert wird sondern nach Satz 2.

Turtle
Digg this Post!Add Post to del.icio.usBookmark Post in TechnoratiFurl this Post!
Mit Zitat antworten
  #7  
Alt 16.08.2009, 13:50
Neuer Benutzer
 
Registriert seit: 16.08.2009
Ort: in Hamburg
Beiträge: 2
Standard

Hm ja liest so gut nur was heißt das bitte ganz genau.Ich verstehe leider nicht die Paragraphen...... trotzdem danke
Digg this Post!Add Post to del.icio.usBookmark Post in TechnoratiFurl this Post!
Mit Zitat antworten
  #8  
Alt 16.08.2009, 16:25
Gesperrt
 
Registriert seit: 25.11.2008
Beiträge: 2.354
Standard

Na ja, im ersten Moment hört sich das gut an, aber...

Deine Tochter muss jetzt ihren Mietanteil selbst zahlen oder an dich geben.
Sie muss dir Geld für Strom, Telefon, Internet, Essen, Putzmittel usw. geben.
Digg this Post!Add Post to del.icio.usBookmark Post in TechnoratiFurl this Post!
Mit Zitat antworten
  #9  
Alt 16.08.2009, 19:08
Neuer Benutzer
 
Registriert seit: 28.07.2009
Beiträge: 6
Standard

Mich würde hierbei interessieren, weshalb deine Tochter das elternunabhängige Bafög bekommt, solllte sie nicht in deinem Haushalt leben, dann darf das Bfög natürlich nicht angerechnet werden.
Digg this Post!Add Post to del.icio.usBookmark Post in TechnoratiFurl this Post!
Mit Zitat antworten
  #10  
Alt 17.08.2009, 16:58
Benutzerbild von Turtle1972
Junior Admin
 
Registriert seit: 20.11.2008
Beiträge: 18.985
Standard

Schnatterinchen, das ist doch schon längst geklärt. Wenn du dir das BAföG mal anguckst, wirst du erkennen, dass gewisse Schüler (z. B. wenn man eine FachOBERschule macht) eben nicht nur 212 Euro, sonder mehr Bafög bekommen, auch wenn sie noch bei den Eltern wohnen! Das ist hier der Fall.

Turtle
Digg this Post!Add Post to del.icio.usBookmark Post in TechnoratiFurl this Post!
Mit Zitat antworten
Antwort

Lesezeichen

Themen-Optionen
Ansicht

Forumregeln
Es ist Ihnen nicht erlaubt, neue Themen zu verfassen.
Es ist Ihnen nicht erlaubt, auf Beiträge zu antworten.
Es ist Ihnen nicht erlaubt, Anhänge hochzuladen.
Es ist Ihnen nicht erlaubt, Ihre Beiträge zu bearbeiten.

BB-Code ist an.
Smileys sind an.
[IMG] Code ist an.
HTML-Code ist aus.
Trackbacks are aus
Pingbacks are aus
Refbacks are an


Ähnliche Themen
Thema Autor Forum Antworten Letzter Beitrag
ALG II -> einen Monat kein Geld -> Bafög Sandburg Hartz IV 4: U 25 6 27.07.2009 16:46
ALG I nach BAföG?? kyle721 Arbeitslosengeld I - ALG 1 5 06.05.2009 15:23
Alleinerziehend / Alleinstehend Getrennt lebende Mutter vor dem ALG II Antrag misfit Hartz IV 4 - ALG II 2 7 06.04.2009 18:34
Alleinerziehend / Alleinstehend ALG I angerechnet auf ALG II JanTenner1 Hartz IV 4 - ALG II 2 2 25.03.2009 19:38
Eltern Unterhalt an die Mutter vom Bafög Alex_winf01 Unterhaltsrecht allgemein 4 18.02.2009 12:29


Alle Zeitangaben in WEZ +1. Es ist jetzt 15:31 Uhr.


Verein für soziales Leben e. V.
sozialhilfe24

Search Engine Friendly URLs by vBSEO 3.2.0