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| BAföG: Anrechnung von Einkommen und Vermögen Hier geht es um Fragen zur Anrechnung von Einkommen und Vermögen bei der Förderung nach den BAföG. |
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#1
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| Hallo! Zur aktuellen Situation: Ich wohne derzeit bei meiner Mutter. Meine Eltern sind geschieden und meine Mutter bezieht zur Zeit Hartz 4, ist dementsprechend Arbeitslos. Ich, 17, bin heute mit einer Ausbildung an einer Berufsfachschule angefangen und bin laut zuständigem Amt BAföG-Bezugsberechtigt und habe auch schon die Antragsformulare hier liegen. Nun ist meine Frage, ob und wie das Schüler-BAföG, was ich bei erfolgreichem Antrag beziehen würde, sich auf das ALG 2 meiner Mutter auswirkt, bzw. angerechnet wird. Die Leute, die für das BAföG zuständig waren konnten mir dazu leider nichts sagen, deshalb frage ich nun hier. Wäre über Hilfe und Antworten sehr dankbar! Mit freundlichen Grüßen... |
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#2
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| Es erfolgt generell keine Anrechnung des Einkommens der Kinder auf den Alg II-Anspruch der Eltern. Das einzige was passieren kann: Wenn das Einkommen des Kindes so hoch ist, dass das Kindergeld nicht mehr in voller Höhe zur Bedarfsdeckung gebraucht wird, wird das überschüssige Kindergeld beim Elternteil als Einkommen angerechnet.
__________________ "Nehmt die Menschen wie sie sind. Andere gibt es nicht." (K. Adenauer) |
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#3
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| sauba! danke für die schnelle antwort. |
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#4
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| Nachdem dein BAföG-Bedarfssatz 212 € betragen wird, verbleibst du in der BG. Dein BAföG wird dann mit einem Freibetrag von 91 € auf deinen Bedarf angerechnet. |
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#5
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| Hallo ich bin neu hier und hab gleich zu anfang eine für meine Tochter wichtige frage.Meine Tochter ist 19,macht jetzt FOS und bekommt ca 385,- € Bafög.Ich bin alleinerziehend ALG 2 beziehend und bekomme für meine Tochter von denen 127- € und dann das Kindergeld von 154- €.Nun unsere/meine Frage wird das BaFög darauf angerechnet,denn lt BaFög Amt ist SchülerbaFög anrechnungsfrei,habe aber jetzt gehört das dies nicht richtig ist und berechnet wird.Was ist richtig?? Über eine Antwort würden wir uns freuen. Gruß cassandra |
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#6
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| Deine Tochter ist gem. § 7 Abs. 5 SGB II vom ALG 2 Bezug ausgeschlossen, weil sie nicht nach § 12 Abs. 1 Nr. 1 BAföG gefördert wird sondern nach Satz 2. Turtle |
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#7
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| Hm ja liest so gut nur was heißt das bitte ganz genau.Ich verstehe leider nicht die Paragraphen...... trotzdem danke |
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#8
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| Na ja, im ersten Moment hört sich das gut an, aber... Deine Tochter muss jetzt ihren Mietanteil selbst zahlen oder an dich geben. Sie muss dir Geld für Strom, Telefon, Internet, Essen, Putzmittel usw. geben. |
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#9
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| Mich würde hierbei interessieren, weshalb deine Tochter das elternunabhängige Bafög bekommt, solllte sie nicht in deinem Haushalt leben, dann darf das Bfög natürlich nicht angerechnet werden. |
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#10
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| Schnatterinchen, das ist doch schon längst geklärt. Wenn du dir das BAföG mal anguckst, wirst du erkennen, dass gewisse Schüler (z. B. wenn man eine FachOBERschule macht) eben nicht nur 212 Euro, sonder mehr Bafög bekommen, auch wenn sie noch bei den Eltern wohnen! Das ist hier der Fall. Turtle |
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