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| BAföG: Anrechnung von Einkommen und Vermögen Hier geht es um Fragen zur Anrechnung von Einkommen und Vermögen bei der Förderung nach den BAföG. |
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#1
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| Hallo, ich bekomme Elternunabhängiges Bafög, gehe auf eine Kolleg, das sind 570 Euro pro Monat. Nun möchte ich als Nebenjob modeln, ich kann ja 400 Euro dauverdienen. Um Modeln zu können benötige ich einen Gewerbeschein. Meine Frage ist jetzt: Wird das Bafög und das Modelgehalt auf dem Gewebeschein zusammengerechnet? Das wären dann über die 8000 Euro im Jahr, die man Unversteuert verdienen kann. Und wenn ja wie viel Steuern müsste ich dann an das Finanzamt zahlen. Ich hoffe mir kann jemand helfen lg Daniela |
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#2
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| Das kann man sogar mit reinen Arbeitseinkünften. Es gibt nämlich nach § 32a EStG einen Grundfreibetrag von 8004 €. Erst was darüber ist, wird besteuert.
__________________ "Nehmt die Menschen wie sie sind. Andere gibt es nicht." (K. Adenauer) |
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#3
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| Hallo, ja das weiß ich meine Frage ist halt zählt das Baföfg in diese 8004 Euro mit rein?? Und mit wie viel % muss ich das Geld versteuern wenn ich über diese 8004 Euro komm |
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#4
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| Bafög ist nach § 3 Nr. 11 EStG steuerfrei, zählt also nicht in den steuerlichen Grundfreibetrag mit hinein.
__________________ "Nehmt die Menschen wie sie sind. Andere gibt es nicht." (K. Adenauer) |
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#5
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| Da du selbständig modelst, steht dir der Arbeitnehmer-Pauschbetrag nicht zu; du darfst daher im Bewilligungszeitraum von 12 Monaten nicht 4800 EUR sondern nur 3880 EUR durch Modeln anrechnungsfrei verdienen. Allerdings kannst du von den Model-Einnahmen die mit der Tätigkeit verbundenen Ausgaben ("Betriebsausgaben") abziehen. |
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#6
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| Ok danke dann weiß ich bescheid dann plane ich mir das so das ich nicht über die 3880 Euro komme Danke für die Hilfe |
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#7
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| Naja, wenn da mal nicht ein kleiner Gedankenfehler querläuft: Einen Verdienst aus rein steuerlichen Gründen niedrig zu halten, bedeutet in niedrigem Maße eine Steuerersparnis, aber im viel höherem Maße einen Einkommensverlust. Einer im Volksmund weitläufig bekannten junge Dame, die sich bei der Verwertung flüssiger Tierprodukte entsprechend verkalkuliert hatte, ist der Fachbegriff hierfür zu verdanken: Milchmädchenrechnung. |
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#8
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| Hallo, ich darf doch sowieso nur maximal 400 Euro dazuverdienen. Von daher ist es nicht wesentlich weniger auf den Monat hingesehn wenn ich nicht über die 3880 Euro komme. |
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#9
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| Lieber WalterWinter: Es liegt keine Milchmädchenrechnung vor und es geht hier auch gar nicht um die Einkommensteuer. Das Problem hier besteht darin, dass das Bafög für jeden Euro oberhalb der Einkommensgrenze von 3880 EUR um 78,7 Eurocent gekürzt wird. Anders ausgedrückt: Von 100 Eurocent bleiben Daniela nur 21,7 Eurocent. Das lohnt sich nicht. |
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#10
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| Die Frage, ob Einkommen sich lohnt, muss ja wohl anscheinend ab und an mal immer wieder gestellt werden... |
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