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| BAföG: Anrechnung von Einkommen und Vermögen Hier geht es um Fragen zur Anrechnung von Einkommen und Vermögen bei der Förderung nach den BAföG. |
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#1
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| Hallo, ich habe im Zeitraum 2010/2011 Bafög bezogen und in diesem Zeitraum einen Zuschuss zu den ungedeckten Kosten der Unterkunft bekommen. Nun hatte ich gegen diesen Bafög-Bescheid Widerspruch eingelegt, aus diesem erfolgte vor kurzem eine Nachzahlung. Nun schrieb mir das Jobcenter, diese Nachzahlung werde mit den Leistungen verrechnet etc. Aber in dem Zeitraum bekam ich weniger Bafög, doch wurde mir seitens des Jobcenters der volle Bafög-Satz angerechnet. Kann in diesem Fall, wo ich ein Jahr monatlich weniger zur Verfügung hatte als mir Zustand, die Rückzahlung angerechnet werden ? MfG |
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#2
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| Nicht, wenn tatsächlich der volle Bafögsatz berücksichtigt wurde. Das können wir aus der Ferne aber nicht beurteilen. Gab es denn zum Bescheid über Mietzuschuss eine konkrete Berechnung, wieviel Bafög man berücksichtigt hat? Turtle |
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#3
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| Es wurde immer mit dem vollen Grundbetrag von 465€ gerechnet. Dass ich knapp 200€ weniger monatlich erhielt war nicht relevant, nur der Höchstsatz den ich erhalten hätte können. Ich bekomme noch einen Kinderbetreuungszuschlag, welcher anrechnungsfrei bleibt. |
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