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| BAföG: Anrechnung von Einkommen und Vermögen Hier geht es um Fragen zur Anrechnung von Einkommen und Vermögen bei der Förderung nach den BAföG. |
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#1
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| Hallo, mein Fall gestaltet sich etwas komplizierter, dennoch hoffe ich, dass ihr mir helfen könnt, bevor ich irgendwelche Anträge oder Widersprüche schreibe. Es geht darum, dass ich einen Bafög-Änderungsbescheid bekommen habe, mit der Begründung sie hätten nicht gewusst, dass ich Halbwaisenrente beziehe. Habe dies jedoch, als es noch im Beantragungsmodus war, bereits angegeben. Infolgedessen soll ich statt 559 Euro Bafög, nur noch 526 Euro für die Monate 09/08 - 07/09 bekommen. Als Rückzahlung werde ich von 05/09 - 07/09 nur noch 477,30 Euro bekommen. Beziehe außer einer Halbwaisenrente von 158,94 Euro kein Kindergeld. Überlege jetzt aber, wenn ich unter dem Freibetrag liege, dieses wieder zu beantragen. Da ich Kindergeld in Höhe von 154,00 Euro von 11/08 - 01/09 erhalten habe, würde doch dann nur der Beantragungszeitraum 01/09 - 01/10 gelten, richtig? Mir wurde das Kindergeld nicht mehr weiter bewilligt, aufgrund dessen, dass ich wohl über dem Freibetrag liegen würde. Allerdings komme ich mit 477,30 Euro/526,00 Euro Bafög und 158,94 Euro Halbwaisenrente garnicht über die Runden, da ich allein zur Miete wohne (ca. 264,00 Euro). Zudem verwundert es mich, da jemand in meiner Klasse volles Bafög, Kindergeld und sogar Halbwaisenrente bekommt, ohne das ihm etwas angerechnet wird. Das finde ich äußerst merkwürdig, wieso es bei mir auf einmal anders sein sollte... Soll ich ein Widerspruchsschreiben an das Bafög-Amt schicken? Gibt es einen Paragraphen, der Halbwaisenrente nicht anrechnungsfähig macht? Wie stehen meine Chancen, wieder 559,00 Euro Bafög zu bekommen? Habe ich die Möglichkeit Kindergeld zu bekommen? Wenn ja, kann ich das Azubi-Ticket für 52,00 Euro als Werbungskosten angeben? Ich hoffe, ihr könnt mir schnell helfen. Muss bald dann den Widerspruch losschicken, wenn es etwas bringt. Hier die Auflistung zu meinen Einkünften: 01/09 - 04/09 = Bafög 526,00 05/09 - 07/09 = Bafög 477,30 09/08 - 01/09 = Halbwaisenrente 160,80 01/09 - 07/11 = Halbwaisenrente 158,94 |
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#2
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| Gem. § 23 Abs. 4 Nr. 1 BAföG wird für Bezieher einer Halbwaisenrente ein monatlicher Freibetrag i. H. v. 120 € eingeräumt. Insofern hast du nicht Anspruch auf den vollen Bedarfssatz. Dein Schülerticket würde ich beim Kindergeld als besondere Ausbildungskosten geltend machen, damit könntest du u.U. unter die Freigrenze i. H. v. 640 € im Monat kommen und es wieder erhalten. Andi |
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#3
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| danke für die Info! Hoffentlich wird es nicht wieder Monate in Anspruch nehmen. |
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#4
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| Soweit Du nachweislich die BAFÖG-Stelle informiert hast bei Antragstellung, dann kannst Du die Rückzahlung, nicht die Herabsetzung (Anrechnung) evtl. mit Widerspruch anfechten.. --Habe dies jedoch, als es noch im Beantragungsmodus war, bereits angegeben. Dies wäre nachzuweisen, dann hätte die Bewilligung von Anfang rechtswidrig sein müssen -such mal per Google nach § 45 SGB X-. Schau mal auf Deinen ersten Bescheid, ob der evtl. vorläufig war, weil die Höhe der Halbwaisenrente nicht bekannt war -dazu muss man aber den ganzen Bescheid lesen (das Kleingedruckte ist bei Bescheiden meist das wichtigste). Sowiet der vorläufig war, dann must Du wohl zurückzahlen. Ein Widerspruch bezüglich der Rückforderung wäre evtl. angezeigt, bezüglich der Anrechnung -hat Andy1985 ja bereits die Rechtsgrundlagen benannt- keine Chance. |
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#5
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| Hallo an alle, hab hier die Beiträge gelesen und hätte da noch die ein oder andere Frag an euch... was ihr so erzählt hört sich mal sehr kompetent an, im Gegensatz dazu was mein Berater immer erzählt... Es ist so das ich sowohl Kindergeld als auch Halbwaisenrente bekomme. Halbwaisenrente ist aber nur 112€ im Monat. Ich hatte in diesen Artikel gelöscht by Mod - unerlaubte Verlinkung gelesen wie sich das alles so zusammen stellt. Ich werd demnächst 20 Jahre und hab jetzt einen Bescheid bekommen, dass ich kein Kindergeld mehr bekomme, obwohl sich außer der Anzahl der Kerzen auf der Torte nichts geändert hat. Dabei dachte ich immer das man Kindergeld bis zum 27. bekommen kann... Ich bin in ner Ausbildung, aber selbst das ist das Gehalt nicht gestaffelt, wie es sonst ja üblich ist... Könnte ihr mir da vielleicht einen tipp geben...? Geändert von Turtle1972 (25.05.2011 um 15:58 Uhr) |
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#6
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| Zitat:
Wie wurde denn im Bescheid die Einstellung des Kindergeldes begründet? |
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