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BAföG: Anrechnung von Einkommen und Vermögen Hier geht es um Fragen zur Anrechnung von Einkommen und Vermögen bei der Förderung nach den BAföG.

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  #1  
Alt 06.03.2010, 05:38
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Standard Bafög - Erbschaft

Hallo,

mal eine Frage:

Eine Jugendliche ( 17 ) Jahre bekommt Bafög ( 212 € ) pro Monat.
Jetzt Stirbt die Oma und hinterlässt der Jugendchen einen Betrag in Höhe
von 15000 €. Dieses Geld legen die Eltern auf ein Sparbuch an, an das
Die Jugendliche aber erst mit 18 Jahren herankommt.

Wird dieses Geld, das ja vor dem 18 Lebensjahr der Jugendlichen nicht
zur Verfügung steht auf das jetzige Bafög angerechnet ??

Oder erst wenn die Jugendliche 18 geworden ist.

Geändert von Mandy (06.03.2010 um 10:32 Uhr)
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  #2  
Alt 06.03.2010, 07:11
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wen der erziehungsberechtigte das geld für dich fest anlegt, kannst du mit 18 jahren, (volljährigkeit ) an das geld herankommen, sofern es auf deinen namen auf den sparbuch ist. ansonsten kann der sparbuchinhaber entscheiden was und wann mit "seinem" geld pasiert.


HARKE
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  #3  
Alt 06.03.2010, 07:14
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Standard

Bei der nächsten Antragstellung muss das Vermögen angegeben werden, ob der Jugendliche rankommt oder nicht.
Im Laufe des Bewilligungszeitraums muss das Vermögen nicht nachgemeldet werden, da Vermögensänderungen während des Bewilligungszeitraums nicht berücksichtigt werden.
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  #4  
Alt 06.03.2010, 10:20
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Standard Wenn

das jetzige Bafög bis Juli 2010 bewilligt ist, muss als keine melduch über das Vermögen gemacht werden.

Erst mit dem neuen Antrag ab August 2010.

ich habe was von 5100 € Freibetrag gelesen, stimt das ?

Was ist wenn der Jugendlich jetzt den Führerschein macht: 3000 € sind Neue Möbel kauft, und noch einige Sachen das zum Datum des neuen Antrages nur noch diese 5100 € da sind ??

Dann müsste es doch wieder Bafög bekomen, oder kann das Amt das Bafög ablehen nur weil die der Jugendliche etwas gekauft hat ?
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  #5  
Alt 06.03.2010, 12:24
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5.200 € sind der Freibetrag fürs Vermögen.

Ja, wenn er nachweislich das Geld verbraucht hat, für Führerschein, für ein kleines Auto, für Möbel, für Computer oder Laptop, dann hat er wieder Anspruch auf BAföG.

Nur Verschenken oder grob verschwenden darf er das Geld nicht.
Als Beispiel - Pauschalurlaub erlaubt, Kreuzfahrttour ist Verschwendung
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  #6  
Alt 06.03.2010, 15:26
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Standard Ich denke mal nicht,

das der Staat einem Vorzuschreiben hat was für einen Urlaub man macht.

Wenn das Bafög-Amt das meint, würde ich mit Sicherheit mit Hife eines Anwaltes dagegen Klagen.
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  #7  
Alt 06.03.2010, 15:30
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Wenn du dich künstlich hilfebedürftig machst, kann der Staat hier in Vertretung des BAföG-Amtes sagen: NEIN, es gibt nichts, du hast deine Notlage selbst herbeigeführt!

Soll ich dir ein paar Anwälte nennen, die mbestens in diese Materie eingearbeitet sind?
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  #8  
Alt 06.03.2010, 17:03
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Standard Ja, Adressen von

ANwälten die scih damit auskennen wären gut. Habe zwar schon bei 2 nachgefragt aber die hatten nicht viel Ahnung.

Wird der Freibetrag nicht erhöht ?? Zumindest habe ich so was mal gehört ?
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  #9  
Alt 07.03.2010, 09:31
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bafög wird doch als dahrlen gezahlt oder irre ich mich ?

wenn diu nun dein bisschen geld dazu verwendest einen wie auch immer tollen urlaub zu machen ,zahlst du den doch später zurück. da hätte ich keine lust zu - dann lieber im moment einen "kleinen" urlaub machen.


HARKE
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  #10  
Alt 07.03.2010, 10:01
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Nur BAföG für Studenten ist halb Zuschuss (Geschenk), halb Darlehen.
BAföG für Schüler ist vollständig Geschenk = Zuschuss.
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