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BAföG: Anrechnung von Einkommen und Vermögen Hier geht es um Fragen zur Anrechnung von Einkommen und Vermögen bei der Förderung nach den BAföG.

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  #1  
Alt 07.03.2010, 13:10
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Registriert seit: 05.03.2010
Beiträge: 24
Standard Bafög - Erbe - Neue Situation

Hallo,

es hat sich bei mein Fall jetzt folgende Situation ergeben:

Laut Bank ist das Erbe das meine Tochter von der Oma gerbet hat ( ca. 15000 € ) Fest Angelegt, kann also nicht Gekündigt werden.

Der Vertrag läuft erst in 2 Jahren aus. Bis zu disem Zeitpunkt läuft der Vertrag weiter auf den Namen der Oma. Erst mit Ablauf des Vertrages erhält meine Tochter das geld von der Bank überwiesen.

Frage:

Da das Geld bis zum Ablauf des Vertrages auf den Namen der Oma weiter läuft und mein Tochter das Geld erst in 2 Jahren ausbezahlt bekommt, darf dieses Geld doch zum jetzigen Zeitpunkt nicht als Vermögen meiner Tochter angerechnet werden, oder ??

Sie kann es ja erst in 2 Jahren verwerten, zudem läuft der vertrag noch 2 Jahre auf den Namen der Verstorbenen Oma.
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  #2  
Alt 07.03.2010, 23:28
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Registriert seit: 25.11.2008
Beiträge: 2.354
Standard

In diesem Fall ist die Tochter rechtlich/gesetzlich und nicht nur vertraglich gehindert, über das Vermögen zu verfügen.
Daher findet es keine Berücksichtigung bei BAföG.
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