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| BAföG: Anrechnung von Einkommen und Vermögen Hier geht es um Fragen zur Anrechnung von Einkommen und Vermögen bei der Förderung nach den BAföG. |
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#1
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| Hallo, es hat sich bei mein Fall jetzt folgende Situation ergeben: Laut Bank ist das Erbe das meine Tochter von der Oma gerbet hat ( ca. 15000 € ) Fest Angelegt, kann also nicht Gekündigt werden. Der Vertrag läuft erst in 2 Jahren aus. Bis zu disem Zeitpunkt läuft der Vertrag weiter auf den Namen der Oma. Erst mit Ablauf des Vertrages erhält meine Tochter das geld von der Bank überwiesen. Frage: Da das Geld bis zum Ablauf des Vertrages auf den Namen der Oma weiter läuft und mein Tochter das Geld erst in 2 Jahren ausbezahlt bekommt, darf dieses Geld doch zum jetzigen Zeitpunkt nicht als Vermögen meiner Tochter angerechnet werden, oder ?? Sie kann es ja erst in 2 Jahren verwerten, zudem läuft der vertrag noch 2 Jahre auf den Namen der Verstorbenen Oma. |
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#2
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| In diesem Fall ist die Tochter rechtlich/gesetzlich und nicht nur vertraglich gehindert, über das Vermögen zu verfügen. Daher findet es keine Berücksichtigung bei BAföG. |
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