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BAföG: Anrechnung von Einkommen und Vermögen Hier geht es um Fragen zur Anrechnung von Einkommen und Vermögen bei der Förderung nach den BAföG.

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  #1  
Alt 04.05.2011, 16:42
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Standard BaföG-angerechnetes Einkommen des Vaters zu hoch

Hallo. Es geht um den BaföG-Bescheid meiner Freundin. 24 Jahre alt, Fachhochschulstudium 2. Semester.

Laut Bescheid liegt ein Anspruch von 597 Euro vor, das anzurechnende Einkommen des Vaters liegt bei 597 Euro, ergo : kein Geld

Die Frage lautet : Gibt es eine Möglichkeit in die Berechnung des BaföG-Satzes die Tatsache miteinzubeziehen, dass die Eltern noch in einer Ratenzahlung gebunden sind und somit ein monatlicher Unterhalt für die Tochter nicht möglich ist.

Hierzu erfuhr ich gegensätzliche Aussagen. Ein Studente berichtete mir, dass der Kredit der Eltern bei der Berechnung seines Satzes durchaus relevant war.

Nun gut. gibt es hier eine klare Antwort?

Lohnt es, Widerspruch einzulegen? Neuen Antrag stellen? Wie kann man gewährleisten, dass komplett NEU berechnet werden muss, wenn man einen neuen Antrag stellt?

Vielen Dank für die Antworten.
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  #2  
Alt 04.05.2011, 16:56
Benutzerbild von Turtle1972
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Standard

Der Unterhalt fürs Kind geht vor bestehende Schulden! Ansonsten würde der Steuerzahler den Lebensunterhalt des Kindes finanzieren, nur damit sich z. B. die Eltern Vermögen (Haus, Auto...) schaffen können. Das geht so nicht.

Turtle
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  #3  
Alt 04.05.2011, 19:22
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Das ist wohl richtig. Wobei ja viele Leute ein Haus bauen und zumindest anteilig finanzieren. Jenen zu unterstellen, sie würden sich auf Kosten der Kinder Luxus leisten halte ich für blödsinn....im sinne von "bauen wir uns ein haus oder müssen wir damit rechnen, dass unsere kinder, die wir noch gar nicht haben, irgendwann mal studieren?".....

Da wir jetzt die moralische Wertung des ganzen abhaken können, steht noch die Frage im Raum, wie man dafür Sorgen kann, dass der Anspruch bei einem neuen Antrag neu berechnet wird.
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  #4  
Alt 04.05.2011, 20:14
Benutzerbild von MrSippi
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Beiträge: 626
Standard

Das hat mit moralischer Wertung ja nun wirklich wenig zu tun. Deine Logik würde z.B. bedeuten, dass Leute, die ihr Haus abbezahlen und sich so einen Wert schaffen, denen gegenüber bevorteilt würden, die monatlich "nur" ihre Miete abdrücken.

Wenn es subjektiv schwer fällt mit dem Unterhalt zahlen, gibt es z.B. auch noch Studienkredite.
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  #5  
Alt 04.05.2011, 20:18
Benutzerbild von Turtle1972
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Registriert seit: 20.11.2008
Beiträge: 18.985
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Ähm, wenn ich Kinder in die Welt setze und anhand des Schulweges, auf welchem ich das Kind ja auch begleite, sehe, dass es wahrscheinlich mal studieren wird, dann sollte mir klar sein, dass ich das Kind auch noch während der Ausbildung bzw. des Studiums unterstützen muss, wenn ich ausreichend verdiene. Und die Verdienstgrenzen kann man leicht in Erfahrung bringen. Entsprechend muss ich dann meine restlichen Ausgaben planen und anpassen.

Wenn die Eltern so gut verdienen, dass sie lt. Bafögamt 590 Euro löhnen könnten, dann sind die Eltern ja wohl keine Hilfsschulabgänger, die solch einfache Überlegungen (ich z. B. weiß schon heute, dass mein Sohn nicht einen müden Cent BAB oder BAfög bekommen würde, weil mein Mann und ich zuviel verdienen, also muss ich entsprechend vorsorgen bzw. mich darauf vorbereiten, weil ich gern möchte, dass er Abi macht und je nachdem eine gute Ausbildung oder Studium) intelligenzmäßig nicht anstellen könnten.

Zitat:
Da wir jetzt die moralische Wertung des ganzen abhaken können, steht noch die Frage im Raum, wie man dafür Sorgen kann, dass der Anspruch bei einem neuen Antrag neu berechnet wird.
Hä? Wenn die Eltern so hohes Einkommen haben, was sollte sich bei einem neuen Antrag daran ändern?! Das war keine moralische Wertung, sondern die Rechtslage. Kindesunterhalt kommt vor Schulden!

Turtle
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  #6  
Alt 04.05.2011, 21:20
woodchuck
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Zitat:
Zitat von BobDean Beitrag anzeigen
24 Jahre alt, Fachhochschulstudium 2. Semester.
Abitur: da ist man in der Regel 19 oder 20
Studienbeginn der Tochter mit 23 oder 24

Was hat sie denn bisher gemacht?

Die Familie hat zwei Möglichkeiten:
Unterhalt an die Tochter zahlen (670 € plus KV)
Kindergeld sowie Familienversicherung fällt ja mit Vollendung des 25. Lebensjahres weg, als "Ersatz" mal § 33a EStG anschauen

Vorausleistungsantrag stellen und das BAföG-Amt klagt dann den Unterhalt ein. Ob es Erfolg hat, hängt sicher auch davon ab, was die Tochter solange gemacht hat.

Die Schulden der Eltern werden sehr wahrscheinlich nicht berücksichtigt.
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  #7  
Alt 04.05.2011, 22:02
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Beiträge: 28
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Zitat:
Zitat von woodchuck Beitrag anzeigen
Abitur: da ist man in der Regel 19 oder 20
Studienbeginn der Tochter mit 23 oder 24

Was hat sie denn bisher gemacht?

Die Familie hat zwei Möglichkeiten:
Unterhalt an die Tochter zahlen (670 € plus KV)
Kindergeld sowie Familienversicherung fällt ja mit Vollendung des 25. Lebensjahres weg, als "Ersatz" mal § 33a EStG anschauen

Vorausleistungsantrag stellen und das BAföG-Amt klagt dann den Unterhalt ein. Ob es Erfolg hat, hängt sicher auch davon ab, was die Tochter solange gemacht hat.

Die Schulden der Eltern werden sehr wahrscheinlich nicht berücksichtigt.
Danke für diese Antwort,woodchuck. Damit kann ich was anfangen.
Vorher wurde eine Ausbildung absolviert. Zwischen Ausbildungsende und Studiumsbeginn hat sie gearbeitet.

Klagen kommt nicht in Frage. Wir gehen wohl den Weg über ein Darlehen für die Studiengebühren in Kombination mit mehr Arbeit.

Turtle, du warst in keinster Weise hilfreich. Pauschale Kritik und Unterstellung einer Schmarotzermentalität mag in so manchen Kreisen gern gesehen sein (einige machen so ja tatsächlich Karriere als Parteifunktionär ), aber ich wollte eigentlich nur Information.
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  #8  
Alt 04.05.2011, 22:08
Benutzerbild von Turtle1972
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Registriert seit: 20.11.2008
Beiträge: 18.985
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Wenn du den Inhalt und den Rechtsgehalt von Informationen nicht werten kannst, solltest du dich mit dümmlichen Reaktionen und Aussagen zurückhalten.

Du kannst jetzt auch gern dieses Forum verlassen, wenns dir hier nicht passt.

Turtle
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  #9  
Alt 13.05.2011, 10:10
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Hallo, ich habe noch eine kurze Frage bezüglich des Kindergeldes. Das Kindergeld wurde bisher nicht ausgezahlt, weil der BaföG-Bescheid relativ lange auf sich warten ließ. Jetzt ist der Bescheid wie oben erwähnt ja da, wird denn nun das Kindergeld rückwirkend ausgezahlt?

Ich habe auch schon versucht, dass auf eigene Faust rauszufinden,aber 100%ig klar ist es mir noch nicht.

Vielleicht möchte ja jemand so nett sein und mir eine Auskunft erteilen. Das wäre schön!
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  #10  
Alt 13.05.2011, 10:24
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Zitat:
Zitat von BobDean Beitrag anzeigen
Hallo, ich habe noch eine kurze Frage bezüglich des Kindergeldes. Das Kindergeld wurde bisher nicht ausgezahlt, weil der BaföG-Bescheid relativ lange auf sich warten ließ. Jetzt ist der Bescheid wie oben erwähnt ja da, wird denn nun das Kindergeld rückwirkend ausgezahlt?

Ich habe auch schon versucht, dass auf eigene Faust rauszufinden,aber 100%ig klar ist es mir noch nicht.

Vielleicht möchte ja jemand so nett sein und mir eine Auskunft erteilen. Das wäre schön!
Selbstverständlich wird das KG rückwirkend ab Beginn der Anspruchsvoraussetzungen nachgezahlt.
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