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| BAföG: Anrechnung von Einkommen und Vermögen Hier geht es um Fragen zur Anrechnung von Einkommen und Vermögen bei der Förderung nach den BAföG. |
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#1
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| Hallo, ich habe ohne Erfolg das Internet auf meine Frage durchsucht und keine Antwort gefunden. Ich hoffe, ihr könnt mir schnellstens helfen. Ich habe beim Bafögamt wegen paar Fehlrechnungen einen Überprüfungsantrag gestellt. Eine Teilaussage vom Bafögamt war: Das die Halbwaisenrente nur zum Teil beim Fachabi, wo keine Ausbildung vorher von Nöten war, angerechnet wird und das es nur bei einer Ausbildung die volle Halbwaisenrente zum Freibetrag zum Tragen kommt. WO STEHT DAS GESCHRIEBEN? GIBT ES EIN GESETZ DAFÜR? HABEN DIE RECHT? Ich weiß nicht, ob es vielleicht auch was mit meiner Ausgangsituation zu tun hat. Deswegen schilder ich es auch noch kurz. Ich habe eine überbetriebliche Ausbildung über drei Jahre gemacht und bestanden. Danach habe ich das Fachabi in meinem eigentlichen Berufswunsch gemacht, damit ich auch in der Richtung studieren kann. Ich habe ein OZS gefunden, wo ich das Fachabi machen konnte. Normalerweise kann man Fachabi auf die Grundlage der Ausbildung machen. Bei meinem Fachabi war keine Ausbildung vorher von Nöten und ging auch über zwei Jahre. Hat jemand das Gleiche erlebt oder kann mir eine Antwort auf meine Frage geben? Vielen Dank im Voraus!!! |
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#2
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| Beim BAföG gibt es bzgl. der Halbwaisenrente folgende zwei Freibeträge: 1. Wenn BAföG nach § 12 Abs. 1 Nr. 1 bezogen wird (monatlich maximal 212 €): 165 €. 2. Bei allen anderen gibt es einen monatlichen Freibetrag von 120 €. Andi |
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