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| BAföG: Anrechnung von Einkommen und Vermögen Hier geht es um Fragen zur Anrechnung von Einkommen und Vermögen bei der Förderung nach den BAföG. |
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#1
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| Hallo, mein Vater ist aus gesundheitlichen Gründen in den Ruhestand geschickt worden und hat deshalb erheblich weniger Einkommen. Es muss also aktualisiert werden. Meine Mutter (die beiden sind geschieden) musste deshalb trotz gesundheiticher Probleme eine Arbeit (400€ Job) annehmen, hat also jetzt mehr Einkommen (von 0 auf 400€) als vor 2 Jahren. Muss bei ihr jetzt auch aktualisiert werden oder reicht es, wenn sie das Einkommen von vor 2 Jahren angibt? Mein Vater zahlt Unterhalt für sie. Wie verhält es sich dann mit dem Freibetrag für sonstige Unterhaltsberechtigte? Bisher wurden 470€ angerechnet. Vielen Dank für die Hilfe, der Nichtswisser |
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#2
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| Deine Mutter muss nicht aktualisieren. Aber dein Vater muss umgehend und unaufgefordert das jetzige, aktuelle Einkommen von Unterhaltsberechtigten mitteilen. |
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#3
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| Danke für die Antwort. Aber was ist damit: -Mein Vater zahlt Unterhalt für sie. Wie verhält es sich dann mit dem Freibetrag für sonstige Unterhaltsberechtigte? Bisher wurden 470€ angerechnet.- ? Viele Grüße Der Nichtwisser |
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#4
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| Der Freibetrag für sonstige Unterhaltsberechtigte wird um das eigene Einkommen des Unterhaltsberechtigten gemindert. Das muss dein Vater eben sofort melden. |
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#5
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| Zitat:
Und genau dies geht aus Deinen Beiträgen bisher nicht hervor. Oder habe ich das überlesen? |
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#6
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| Mir ging es nicht um die mögliche Aktualisierung, sondern darum, dass das bisher nicht berücksichtigte Einkommen des Unterhaltsberechtigten mitgeteilt wird. Könnte ja sein, dass sich dann ein Zahlbetrag ergibt. |
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| Stichworte |
| aktualisierung, elterneinkommen |
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