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BAföG: Anrechnung von Einkommen und Vermögen Hier geht es um Fragen zur Anrechnung von Einkommen und Vermögen bei der Förderung nach den BAföG.

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  #1  
Alt 02.11.2009, 16:31
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Beiträge: 2
Standard Aktualisierung Einkommen Eltern

Hallo,
mein Vater ist aus gesundheitlichen Gründen in den Ruhestand geschickt worden und hat deshalb erheblich weniger Einkommen. Es muss also aktualisiert werden. Meine Mutter (die beiden sind geschieden) musste deshalb trotz gesundheiticher Probleme eine Arbeit (400€ Job) annehmen, hat also jetzt mehr Einkommen (von 0 auf 400€) als vor 2 Jahren. Muss bei ihr jetzt auch aktualisiert werden oder reicht es, wenn sie das Einkommen von vor 2 Jahren angibt?
Mein Vater zahlt Unterhalt für sie. Wie verhält es sich dann mit dem Freibetrag für sonstige Unterhaltsberechtigte? Bisher wurden 470€ angerechnet.
Vielen Dank für die Hilfe,
der Nichtswisser
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  #2  
Alt 03.11.2009, 01:03
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Beiträge: 2.354
Standard

Deine Mutter muss nicht aktualisieren.

Aber dein Vater muss umgehend und unaufgefordert das jetzige, aktuelle Einkommen von Unterhaltsberechtigten mitteilen.
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  #3  
Alt 05.11.2009, 21:33
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Beiträge: 2
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Danke für die Antwort.
Aber was ist damit: -Mein Vater zahlt Unterhalt für sie. Wie verhält es sich dann mit dem Freibetrag für sonstige Unterhaltsberechtigte? Bisher wurden 470€ angerechnet.- ?
Viele Grüße
Der Nichtwisser
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  #4  
Alt 05.11.2009, 22:33
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Beiträge: 2.354
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Der Freibetrag für sonstige Unterhaltsberechtigte wird um das eigene Einkommen des Unterhaltsberechtigten gemindert.
Das muss dein Vater eben sofort melden.
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  #5  
Alt 07.11.2009, 12:34
dms dms ist offline
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Beiträge: 1.998
Cool Oder habe ich das überlesen?

Zitat:
Zitat von Der Nichtswisser Beitrag anzeigen
Hallo,
mein Vater ist aus gesundheitlichen Gründen in den Ruhestand geschickt worden und hat deshalb erheblich weniger Einkommen. Es muss also aktualisiert werden.
Vielen Dank für die Hilfe,
der Nichtswisser
Aber nur, wenn bisher bereits sein Einkommen zu einer Anrechnung führte.
Und genau dies geht aus Deinen Beiträgen bisher nicht hervor.

Oder habe ich das überlesen?
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  #6  
Alt 07.11.2009, 16:21
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Mir ging es nicht um die mögliche Aktualisierung, sondern darum, dass das bisher nicht berücksichtigte Einkommen des Unterhaltsberechtigten mitgeteilt wird. Könnte ja sein, dass sich dann ein Zahlbetrag ergibt.
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Stichworte
aktualisierung, elterneinkommen

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