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BAB und sonstige Ausbildungsförderung Forum für Fragen zu den Themen BAB, Meister-BAfög, Studienabschlusshilfe, Bildungskredit und weiteren Förderungsleistungen.

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  #1  
Alt 24.02.2009, 09:32
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Standard Zusätzlich noch Kindergeld?

Hallo,

ich bin neu hier *wink* und hab gleich ein Anliegen.

Mein Partner (wird im Juni 25) ist seit September in Ausbilung.

Seit ein paar Wochen haben wir den BAB Bescheid, dieser wurde mit monatlich 222€ bewilligt.

Nun hab ich gelesen, das unter Umständen auch noch Anspruch auf Kindergeld bestehen kann und wollt fragen, ob mir jemand sagen kann, ob es Sinn macht, noch KG zu beantragen (wenn nein, könnt man sich den Papierkram sparen) und wenn ja, würde BAB gekürzt werden, oder bleibt die Summe von 222€ bestehen?


Sein Einkommen:

Ausbildungsvergütung

1. Lehrjahr 501€ Brutto
3. Lehrjahr 601€ Brutto

Netto derzeit 396€

BAB

BAB für KG 122€
Fahrtkosten 100€


Wenn KG bewilligt werden würde, dann vermutlich eh nur bis Juni, also bis er 25 Jahre wird, richtig?


Ich wäre dankbar für Informationen.


LG
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  #2  
Alt 24.02.2009, 09:39
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noch was...

Wir werden in wenigen Monaten heiraten, wird sich dadurch etwas bei der BAB ändern?
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  #3  
Alt 24.02.2009, 09:50
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Richtig, Kindergeld kann er bis zum 25. Geburtstag bekommen, sollte er bereits seinen Wehr- oder Zivildienst abgeleistet haben gibt es Kindergeld noch 9 Monate lang weiter. Die BAB wird durch den Bezug von Kindergeld nicht gekürzt.
Wenn ihr heiratet, kommt es auf dein Einkommen an, ob BAB oder Kindergeld weiterhin gezahlt wird.

Andi
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  #4  
Alt 24.02.2009, 10:01
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vielen Dank erstmal für die schnelle Antwort, andi.

Also bleiben die 222€ BAB bestehen, selbst wenn KG genehmigt werden würde.

Zum heiraten...

Mein Einkommen ist natürlich deutlich geringer als das seiner Eltern, könnte dadurch auch BAB steigen?
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  #5  
Alt 24.02.2009, 10:48
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Ja, BAB wird trotz Kindergeldbezug weitergezahlt, dieses stellt kein anzurechnendes Einkommen dar.
Wenn dein Einkommen geringer als das seiner Eltern ist wird davon auch nichts auf die BAB angerechnet, sie steigt dadurch aber auch nicht.

Andi
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  #6  
Alt 24.02.2009, 11:36
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Muss also das heiraten nicht zwangsläufig dazu führen, das er kein KG mehr bekommt oder?




(sorry für meine zum Teil doofen Fragen, aber ich bin mit dieser Fachsprache der Ämter manchmal einfach überfordert und hab Angst, das wir irgendwann was zurückzahlen müssen :- / )
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  #7  
Alt 24.02.2009, 11:40
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Was machst du denn? Wie viel Einkommen hast du?

Andi
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  #8  
Alt 24.02.2009, 11:42
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Zitat:
Zitat von Nastasia Beitrag anzeigen
Muss also das heiraten nicht zwangsläufig dazu führen, das er kein KG mehr bekommt oder?
Die DA zum Kindergeld sagt dazu:

1
Ab dem auf die Eheschließung des Kindes folgenden Monat sind die Eltern
grundsätzlich nicht mehr kindergeldberechtigt, da die Unterhaltsverpflichtung dann
vorrangig beim Ehegatten liegt (BFH-Urteil vom 2. 3. 2000 – BStBl II S. 522). 2Der Monat
der Eheschließung gehört zum Anspruchszeitraum (vgl. aber § 32 Abs. 4 Satz 6 EStG).
3Abweichend von Satz 1 sind die Eltern auch für den Zeitraum nach der Eheschließung
des Kindes kindergeldberechtigt, wenn der Ehegatte zum vollständigen Unterhalt des
Kindes aufgrund niedrigen verfügbaren Einkommens nicht in der Lage ist, das Kind selbst
ebenfalls nicht über ausreichende Einkünfte und Bezüge verfügt und die Eltern deshalb
für das Kind aufkommen müssen (Mangelfall).
__________________
"Nehmt die Menschen wie sie sind. Andere gibt es nicht." (K. Adenauer)
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  #9  
Alt 24.02.2009, 16:11
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Zitat:
Zitat von andi1985 Beitrag anzeigen
Was machst du denn? Wie viel Einkommen hast du?

Andi
Ich habe nur einen 400€ Job.


Also kann ich davon ausgehen, das er weiterhin KG bekommt, wenn ich den Auszug von Gerald richtig deute, oder?
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  #10  
Alt 24.02.2009, 19:26
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Beiträge: 979
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Ja, dein Einkommen reicht schließlich nicht aus, um ihn mit zu unterhalten.

Andi
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