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BAB und sonstige Ausbildungsförderung Forum für Fragen zu den Themen BAB, Meister-BAfög, Studienabschlusshilfe, Bildungskredit und weiteren Förderungsleistungen.

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  #1  
Alt 26.03.2009, 13:58
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Beiträge: 2
Standard Wieder in Deutschland ALG1, freundin überbetriebliche ausbildung. BaB???

Hallo ich habe ein problem, ich bin seit kurzem wieder in deutschand. ich bin U25 genauso wie meine freundin. wir beide würden gerne zusammen ziehen und hätten auch schon eine wohnung in aussicht, für ALG2 wäre sie aber zu groß und zu teuer von daher hab ich erfahren das meine freundin die gerade in einer überbetrieblichen ausbildung ist BaB beantragen könnte.

ich bekomme zurzeit rund 319 euro alg1, habe noch keine alg2 bezogen nur bisher erkundigt, und meine freundin ungefähr 300-400 ausbildungsvergütung.

gibt es da irgendwelche möglichkeiten das ich mit meiner freundin zusammen ziehen kann und sie BaB beantragen kann????

bitte helft mir
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  #2  
Alt 26.03.2009, 15:26
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Registriert seit: 20.11.2008
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Zu wenig Input.

Wie alt bist du genau (ggf. hast du noch Kindergeldanspruch, wenn du unter 21 bist...)?

Und wo wohnst du jetzt? Von 319 Euro ALG 1 kannst du ja auch momentan keine eigene Wohnung bezahlen, oder?

Mit deiner Freundin und BAB: rein theoretisch möglich, allerdings sind zuerstmal die Eltern mit Unterhalt dran. Und dann sind im BAB Satz auch nur 218 oder 221 Euro für Miete pauschal drin. Also eine "teure Wohnung" würde ich mit den paar Kröten mir nicht leisten wollen als Azubi!

Turtle
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  #3  
Alt 26.03.2009, 15:55
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Beiträge: 2
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ich bin 21 und bekomme kein kindergeld mehr hab ausbildung alles scho fertig ich wohn zurzeit in koblenz. Meine Mutter lebt noch in kanada und mein Dad ist tot.

zurzeit wohne ich mit bei denn eltern meiner freundin. sie wird jetzt 19.

die wohnung wäre warm mit strom usw. ungefähr 400-450 euro.

und die eltern arbeiten zwar aber haben noch kredit abzubezahlen.

und wird bei BaB auch zwischen überbetriebliche ausbildung und betriebliche ausbildung unterschieden?
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  #4  
Alt 26.03.2009, 16:24
Benutzerbild von Turtle1972
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Zitat:
und die eltern arbeiten zwar aber haben noch kredit abzubezahlen.
Uninteressant. Der Unterhalt der Tochter geht vor. Der Steuerzahler kann nicht für den Unterhalt der Tocher aufkommen, nur weil die Eltern meinen, ihre Schulden tilgen zu müssen. Damit würde die Allgemeinheit indirekt die Schulden der Eltern bezahlen.

Ansonsten würde ich dir einfach mal raten, zur ARGE oder zum Jobcenter zu gehen und dich beraten zu lassen, ob und was für eine Wohnung du/ihr nehmen könnt (deine Freundin wird dort wegen des BAB Anspruches wohl weniger interessant sein).

Bzgl. BAB: Wenn sie eine Ausbildungsvergütung bekommt, dann ist es doch sicherlich eine betriebliche Ausbildung, es sei denn, sie wird Krankenpflegerin oder sowas... Rein vom logischen her wäre es als eher BAB denn Bafög. Aber wie schon angeführt: Erstmal die Eltern....

Turtle
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alg1, alg2, bab, hilfe, wohnung

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