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BAB und sonstige Ausbildungsförderung Forum für Fragen zu den Themen BAB, Meister-BAfög, Studienabschlusshilfe, Bildungskredit und weiteren Förderungsleistungen.

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  #1  
Alt 17.01.2012, 00:38
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Registriert seit: 17.01.2012
Beiträge: 2
Standard Welchen Anspruch habe ich? "2. Ausbildung etc."

Hey,

ich hoffe ich bin hier richtig mit meinem Anliegen.
Wäre super wenn mir jemand weiterhelfen könnte.

Ich habe jetzt für Februar eine Ausbildungsstelle zum Koch gefunden. Letztes Jahr habe ich allerdings schon eine 'Ausbildung' abgeschlossen. Ich weiß allerdings nicht ob sie als richtige Ausbildung gewertet wird und ich somit keinen Anspruch auf BAB mehr hätte. Die Ausbildung war rein schulisch und ich habe kein Geld bekommen. Hab damals auch kein Bafög oder BAB bekommen. Jetzt bin ich ein "Staatlich geprüfter Technischer Dokumentationsassistent - Fachbereich: Multimedia". Wird das als Ausbildung anerkannt und habe ich jetzt keinen Anspruch mehr auf BAB? Wenn ja, was ist meine Alternative? Das Ausbildungsgeld und das Kindergeld (auf welches ich hoffentlich noch Anspruch habe) reichen niemals zum Leben aus.

..wäre wirklich gut, wenn sich damit jemand besser auskennen würde. Den Leuten vom Arbeitsamt vertraue ich nicht wirklich und das wovon sie reden versteh ich auch immer nur zur Hälfte.

Liebe Grüße,
kaspar
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  #2  
Alt 17.01.2012, 05:57
Benutzerbild von Musiker
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Registriert seit: 20.11.2008
Beiträge: 5.834
Standard

Fakt ist, dass du keinen Anspruch auf Alg II hast.

Mit der Förderung der 2. Ausbildung mit BAB sieht es auch schlecht aus. Die DA der BA sagen dazu:

"Lediglich in Ausnahmefällen, nämlich dann, wenn im erlernten Beruf keinerlei Perspektive für eine dauerhafte Eingliederung besteht, kommt die Förderung einer zweiten Ausbildung als Ultima Ratio gemäß § 60 Abs. 2 Satz 2 SGB III in Betracht. Die Förderung einer zweiten Ausbildung soll lediglich dazu dienen, eine Lücke in den Fällen zu schließen, in denen ansonsten keine Fördermöglichkeit bestünde.
Die Prognoseentscheidung muss zu dem Ergebnis führen, dass mit Abschluss der zweiten Ausbildung die berufliche Eingliederung des Antragstellers erreicht wird. "

Die Entscheidung darüber trifft die Arbeitsagentur.

Somit wirst du mit Ausbildungsvergütung und Kindergeld (KG-Anspruch aber nur bis Vollendung 25. Lebensjahr) sowie ggf. Wohngeld auskommen müssen.
__________________
"Nehmt die Menschen wie sie sind. Andere gibt es nicht." (K. Adenauer)
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  #3  
Alt 18.01.2012, 07:20
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Registriert seit: 17.01.2012
Beiträge: 2
Standard

Erstmal danke, dass du dich meiner angenommen hast.

Aber, dass ich keinen Anspruch habe nach der ersten Ausbildung, wusste ich.
Meine Frage war eher, ob meine Ausbildung überhaupt gewertet wird. Es war eine privatschule, 2-Jährig und komplett schulisch. Mal abgesehen davon, dass den Berufszweig keiner kennt. Da waren das letzte mal sogar die Leute auf dem Amt verwirrt.

Nofalls, wenn sie gewertet wird, kann ich also aber immernoch versuchen es durch zu bringen, dass ich keine Chance auf Eingliederung im Arbeitsmarkt habe?
& Wohngeld werde ich so oder so beantragen müssen. Da führt kein Weg dran vorbei.

lg
kaspar
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  #4  
Alt 18.01.2012, 12:37
Benutzerbild von Turtle1972
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Registriert seit: 20.11.2008
Beiträge: 18.985
Standard

Wenn es sich um einen anerkannten Abschluss handelt (das kann man auf den Seiten der Agentur für Arbeit schnell ermitteln), dann ist es egal, wo du den Abschluss erworben hast und ob es dafür Bafög oder BAB gab oder nicht. Die Bezeichnung "staatliche geprüfter" weist darauf hin, dass es sich um eine anerkannte Ausbildung handelt.

Daher kommt es darauf an, ob man dich als Härtefall sieht. Der Entscheidung können wir nicht vorgreifen. Wieso macht man überhaupt so eine Ausbildung, wenn man weiß, dass sie einem nichts bringt?

Solltest du als Härtefall behandelt werden und BAB bekommen, kannst du kein Wohngeld beantragen. "so oder so" gibts da nicht.

Turtle
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