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BAB und sonstige Ausbildungsförderung Forum für Fragen zu den Themen BAB, Meister-BAfög, Studienabschlusshilfe, Bildungskredit und weiteren Förderungsleistungen.

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  #1  
Alt 20.08.2010, 10:17
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Standard welche Untersützung für schulische Ausbildung ist nach abgebrochenem Studium möglich?

Hallo,

wir haben folgendes Problem - Ich bin voll erwerbstätig als angestellter Dipl.Ing. und verdiene ca. 1900 Netto für mich als Single ist das mehr als ausreichend - keine Frage (darüber beschwere ich mich auch nicht).

Meine Freundin hat jetzt im Februar letzmalig eine Prüfung Ihres Studiums nicht bestanden und steht mit 25 Jahren vor den Trümmern Ihres Ziels - als Lehrerin für Deutsch / Englisch. Derzeit leben wir noch getrennt ca. 100km voneinander entfernt, so bekommt sie zur Zeit Hartz4 und geht einer 1,00 EUR Beschäftigung nach. Mit einem Ausbildungvertrag hat es leider nach dem Studiumabbruch dieses Jahr nicht mehr geklappt.

Sie würde ganz gerne, um so die Richtung Ihres Berufswunsches zu erhalten - als Erzieherin arbeiten wollen - damit hätten wir dann schon das Problem, als Voraussetzung für diese Ausbildung bräuchte Sie spezielle Vorkenntnisse/ Ausbildungen - wie z.B. ein abgeleistetes soziales Jahr oder eine Ausbildung zur Sozialassistentin.

Die Ausbildung zur Sozialassistentin könnte sie auf Grund ihres guten Abiturs auch in einem Jahr absolvieren. Damit hätte Sie quasi erstmal einen Möglichkeit, wenigstens in einigen bereichen Geld zu verdienen - ohne dem Staat auf der Tasche zu liegen. Sie hatte diesen Ausbildungswunsch im März bereits mit Ihrer Fallberaterin der Arge besprochen und dementsprechend Bewerbungen an entsprechende Ausbildungsstellen verschickt - und sogar positive Zusagen und Ausbildungsverträge in der Hand - als dann die Arge die Bombe platzen lies und ihr mitteilte sie könne die Ausbildung gerne beginnen - aber sie erhält ab diesem Moment kein Hartz4 mehr und steht quasis Mittelos dar. Da die Ausbildung ja Bafög Förderungsfähig sei - von der § Seite her ist das wohl nicht von der Hand zu weisen.

Warum sagt einem die Arge das nicht gleich - damit hätte sie gut und gerne 2,5 Monate sich auch auf andere Ausbildungsplätze bewerben können - statt dessen wird sie lieber auf Staatskosten in eine H4 Maßnahme geschickt, wie soll das bitte schön in die Eingliederung ins Berufsleben helfen?

Da die Soz.Assistenten Ausbildungen als schulische Ausbildung zählt würde ihr vom Prinzip her Bafög zustehen - allerdings ist dafür das Einkommen der Eltern wohl zu hoch - diese leben geschieden voneinander in unterschiedlichen Städten - und haben jeweils noch ein eigenes Kind mit Ihrem jeweils neuen Lebenspartnern/innen.

Einen Bildungsgutschein erhält sie nicht da sie noch keinen Beruf etc. gerlent hatte bzw. darin gearbeitet hätte - wie auch.

Eltern unabhängiges Bafög geht auch nicht - da sie noch keinen abgeschlossenen Beruf hat - und das somit auch höchstwahrscheinlich abgelehnt wird.

Wie die Lage bei BAB aussieht - kann ich nicht so recht beurteilen - da dort irgendwie Ihre Situation nicht so vorgesehen zu sein scheint.

Da wir ja scheinbar keine Unterstützung vom Staat zu erwarten haben? - haben wir nun die Idee es auf eigene Faust auch ohne verheiratet zu sein selbst zu organisieren, so dass sie ab nächsten August die Ausbildung zur Soz.Assistentin an meinem Wohnort beginnt - wenn sich bis dahin keine andere Ausbildungsmöglichkeit findet.
D.h. wir würden zusammenziehen in meine Wohnung, damit spart sie schonmal die Miete. Wir würde dann von der Arge ja als Bedarfsgemeinschaft zählen und H4 wäre so und so hinfällig (denke ich zumindest.)
Ich würde dann für Ihren ganzen Lebensunterhalt aufkommen müssen, inkl. Krankenversicherung, Rentenversicherung (mindesbeitrag auf freiwilliger Basis) damit die Jahre lückenlos bleiben. So grob geschätzt kommen wir da auf einen Bedarf von ca. 750 EUR im Monat - inkl. der Versicherungen für Auto, Privathaftpflicht, Kleidung, Schulgeld (die Ausbildung zur Sozialssistentin ist nicht kostenlos.), Fachliteratur für die Ausbildung etc. Was Freundin eben so benötigt.

Damit blieben am Monatsende nach Abzug meiner Belastungen (Miete, Versicherungen, Lebensmittel, Auto etc.) ca. 250 EUR über - solange keine unerwarteten Ausgaben eintreten ist dies kein größeres Problem - denken wir, ohne das ich mein erspartes angreifen müsste.

So das wäre also die Situation.

- sie älter als 25 Jahre
- nur Abitur
- abgebrochenes Studium
- keine abgeschlossene Berufsausbildung
- Eltern geschieden lebend (jeweils ein Kind <16Jahre vorhanden)
(Vater ist wieder verheiratet, Mutter lebt mit Lebenspartner zusammen.)
- während der Ausbildung zur Soz.Assistentin wird keine Ausbildungsvergütung gezahlt.
- die Ausbildung würde schulisch in Vollzeit erfolgen, d.h. Zeit für Nebenjob / Minijob dürfte kaum bleiben.


Welche Förderung / Unterstützung könnte meine Freundin - evtl. erhalten? an die wir bisher noch nicht gedacht haben?

Uns geht es nicht darum - dass meiner Freundin die komplette Ausbildung / Lebensunterhalt gezahlt wird - sondern um eine Unterstützung für eine Ausbildung, um nachher auch am Erwerbsleben teilhaben zu können -
es werden schließlich händeringend Erzieher(innen) gesucht - soweit das die Arge sogar Maurern die Umschulung zum Erzieher anbietet.

Viele Grüße

André
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  #2  
Alt 20.08.2010, 10:57
Benutzerbild von Turtle1972
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Keine. Höchstens vielleicht Wohngeld. Und Unterhalt der Eltern.

Sie sollte sich wenigstens eine betriebliche Ausbildung suchen, da bekommst sie Ausbildungsvergütung und ist krankenversichert. Z. B. Altenpflegerin oder so, wenns im sozialen Bereich sein soll. Oder eben was ganz anderes.

Ansonsten müsst ihr zusehen, wie ihr das bezahlt bekommt, vom Staat gibts da nix.

Turtle
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  #3  
Alt 20.08.2010, 11:48
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Beiträge: 2
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@Turtle1972
Danke für die Antwort. Ist zwar dann doch leider so ausgefallen, wie ich es bereits erwartet hatte;-)
Naja Altenpflegerin ist auch ein Beruf mit Zukunft - und anschließend kann man sich von der Arge auch auf Erzieher umschulen lassen ;-) wenns dort auf Dauer durch die Belastung nicht mehr klappt.

Also müssen wir es wohl versuchen selbst gebacken zu kriegen...

André
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  #4  
Alt 20.08.2010, 13:29
Benutzerbild von jabog
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Zitat:
Zitat von Andre76 Beitrag anzeigen
Meine Freundin hat jetzt im Februar letzmalig eine Prüfung Ihres Studiums nicht bestanden und steht mit 25 Jahren vor den Trümmern Ihres Ziels - als Lehrerin für Deutsch / Englisch.

Sie würde ganz gerne, um so die Richtung Ihres Berufswunsches zu erhalten - als Erzieherin arbeiten wollen - damit hätten wir dann schon das Problem, als Voraussetzung für diese Ausbildung bräuchte Sie spezielle Vorkenntnisse/ Ausbildungen - wie z.B. ein abgeleistetes soziales Jahr oder eine Ausbildung zur Sozialassistentin.

Da die Soz.Assistenten Ausbildungen als schulische Ausbildung zählt würde ihr vom Prinzip her Bafög zustehen - allerdings ist dafür das Einkommen der Eltern wohl zu hoch - diese leben geschieden voneinander in unterschiedlichen Städten - und haben jeweils noch ein eigenes Kind mit Ihrem jeweils neuen Lebenspartnern/innen.
Die schul. Ausbildungen Sozialassistentin und Erzieherin sind dem Grunde nach förderungsfähig nach dem BAföG.

Das Studium war dem Grunde nach förderungsfähig. Ob sie BAföG bekommen hat oder nicht ist unerheblich.

BAföG kann ihr aber m. E. nicht mehr gewährt werden.

Denn durch das erfolglose Studium ist der Anspruch auf Ausbildungsförderung nach dem BAföG aufgebraucht.

Die Begründung dafür ergibt sich aus § 7 Abs. 3 BAföG, dieser § muss hier angewendet werden.

Sie soll aber auf jedem Fall den Antrag beim zuständigen Amt für Ausbildungsförderung (§ 45 BAföG BAföG 2008: § 45 Örtliche Zuständigkeit) stellen.

Sie kann auch einen Antrag auf Vorabentscheidung nach § 46 Abs. 5 Nr. 3 BAföG (BAföG 2008: § 46 Antrag) beim zuständigen Amt stellen.

Denn den Ablehnungsbescheid vom BAföG benötigt sie für andere Behörden (z. B. Wohngeld).

Zitat:
Zitat von Andre76 Beitrag anzeigen
Naja Altenpflegerin ist auch ein Beruf mit Zukunft - und anschließend kann man sich von der Arge auch auf Erzieher umschulen lassen ;-) wenns dort auf Dauer durch die Belastung nicht mehr klappt.
Dies Ausbildung zur Altenpflegerin ist nach meinen Kenntnissen förderungsfähig nach BAB und BAföG. Aber auch die spätere Ausbildung (Umschulung) zur Erzieherin ist wieder nach dem BAföG förderungsfähig.
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  #5  
Alt 20.08.2010, 17:54
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Beiträge: 1.998
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Zitat:
Zitat von jabog Beitrag anzeigen
Dies Ausbildung zur Altenpflegerin ist nach meinen Kenntnissen förderungsfähig nach BAB und BAföG. Aber auch die spätere Ausbildung (Umschulung) zur Erzieherin ist wieder nach dem BAföG förderungsfähig.
Die Förderung der Berufsausbildung mit BAB wird auf die betrieblich durchgeführte Ausbildung nach dem Altenpflegegesetz (AltPflG) des Bundes erweitert (ab 01.01.2009).
Somit ist nur die bundesrechtlich (nach dem AltPflG) geregelte Altenpflegeausbildung (Altenpfleger) in die Förderung einbezogen; landesrechtlich geregelte Altenpflegeausbildungen wie die Altenpflegehelferausbildungen sind weiterhin von der Förderung ausgeschlossen. Das Vorliegen einer Ausbildung nach dem (bundesrechtlichen) AltPflG ergibt sich aus dem Ausbildungsvertrag.
Nur betrieblich durchgeführte Ausbildungen nach dem AltPflG sind förderbar, nicht jedoch außerbetriebliche Ausbildungen.

Quelle: www.arbeitsagentur.de
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