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| BAB und sonstige Ausbildungsförderung Forum für Fragen zu den Themen BAB, Meister-BAfög, Studienabschlusshilfe, Bildungskredit und weiteren Förderungsleistungen. |
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#1
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| Also man muss ja immer das Einkommen von vor 2Jahren beim BAB Antrag angeben aber wie ist das denn wenn der Vater nun ca 300Euro weniger Einkommen im Monat hat? Wie wird das denn dann berücksichtigt? Oder ist den das egal? |
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#2
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| Dann kann man einen Aktualisierungsantrag stellen.
__________________ Grüsse, Mandy Es ist nicht notwendig mir eine PN zu schreiben, weil Threads geschlossen und/ oder bearbeitet bzw. entfernt wurden oder man eine Verwarnung bekam. Wenn dies der Fall ist, dann hat das seinen Grund (FORENREGELN!!!!!)! |
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#3
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| Habe aber ja noch gar keinen Antrag abgegeben.. kann ich das dann nicht gleich da mit beifügen etc..? |
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#4
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| die reihenfolge ist schon richtig Ein Aktualissierungsantrag kann abgelehnt werden, wenn durch die Berechnung nicht wenigstens 10 EURO Diff. rauskommt. Ergo muss man also erstmal die "normale" Höhe (EInkommen von vor zwei Jahren) ermitteln. So wie Du das anspruchst, kann es auch Nachteile haben. z.B. Du glaubst, dass das Einkommen von vor zwei Jahren zu hoch ist und stellst gleich den Antrag. Erhälst nun einen vorläufigen Bescheid. Mittlerweile hast Du dir selbst mal ausgerechnet, dass ja eigentlich bei dem Einkommen von vor zwei Jahren es gar kein anzurechnendes Einkommen mehr gab. Deine Eltern haben aber nun im laufenden Zeitraum durch Glücksfälle höheres Einkommen. Was nun ? Aufgrund des höheren Einkommens wirst Du BAB zurückzahlen müssen. Nun denkst Du dir, dann switche ich einfach um und sage, bitte doch das Einkommen des vorletzten Kalenderjahres zu Grunde legen. Und genau dies ist nicht mehr möglich. Folge: Du zahlst zurück, obwohl bei normaler Berechnung, Du dies gar nicht brauchtest. Ich hoffe, das war verständlich |
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#5
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Warum machst Du nicht in Deinem anderen Thread weiter? |
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