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| BAB und sonstige Ausbildungsförderung Forum für Fragen zu den Themen BAB, Meister-BAfög, Studienabschlusshilfe, Bildungskredit und weiteren Förderungsleistungen. |
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#1
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| Hi, eine kurze Lagebeschreibung: Ich komme ursprünglich aus Bayern (nicht stolz sondern eher verbittert). Nach dem Abitur habe ich ein Duales Studium bei einem großen deutschen Konzern begonnen. Ein Duales Studium ist in Bayern nicht möglich. Deswegen muss ich für mein Studium also ausziehen. Dadurch, dass es sich um ein Duales Studium handelt und sich meine Berufsakademie und mein Ausbildungsort etwa 150km (3 Zugstunden) von einander entfernt befinden, benötige ich natürlich zwei Wohnungen (der Blockplan lässt leider nichts anderes zu, da Studium und Ausbildung unregelmäßig im 3 Monatsrythmus wechseln) Wie ihr euch vorstellen könnt reicht die Ausbildungsvergütung (brutto ~750; netto ~630) nicht mal um die Mieten zu bezahlen (Ausbildungsort ist Frankfurt am Main), ganz zu schweigen von den "Umzugskosten", Lebenserhaltungskosten und einem Auszubildenden Ticket für den Öffentlichen Nahverkehr. Zusätzlich bekomme ich Kindergeld in voller Höhe von meinen Eltern ausbezahlt. Ich beziehe kein weiteres Einkommen und besitze auch keine privaten Rücklagen. Meine Eltern sind nicht reich. Beide einfache Angestellte, können mich also nicht über das Kindergeld hinaus unterstützen. Meine Anfrage bei der Arbeitsagentur Nürnberg (da komm ich her) bezüglich BAB wurde abgelehnt (Begründung: Trotz rechtlicher Grundlage gibt es in Bayern vom Bildungsministerium die Anordnung, dass duale Studenten kein Bab beziehen dürfen) Ist das rechtens? Ist es sinnvoll meinen "Hauptwohnort" nach Frankfurt (Hessen) zu verlegen? Oder nach Mannheim (Baden-Würtenberg)? Kann ich auf eine andere Art und Weiße eine UNterstützung bekommen, oder muss ich mich verschulden? Wenn es noch Fragen gibt - keine Scheu ich beantworte alles relevante gerne. Schönen Abend |
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#2
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| HILFE? nicht nur lesen - auch kommentieren - bitte |
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#3
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| Wie sieht es mit Bafög aus ? Das ist in Hessen, Nidersachsen und Hamburg beim dualen studium ausgeschlossen. Von Bayern habe ich nichts gefunden.
__________________ "Nehmt die Menschen wie sie sind. Andere gibt es nicht." (K. Adenauer) |
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#4
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| danke Gerald Bafög kann ich nicht beziehen, denn: das duale Studium wird dort angemeldet, wo die Praxisphase ist - und die ist bei mir in Frankfurt am Main -> Hessen und wie du ja gesagt hast - kein Bafög in Hessen |
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#5
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| Für ein duales Studium wird keine BAB gewährt soweit die Ausbildung und das Studium parallel durchgeführt werden. Solltest Du zunächst eine reguläre Berufsausbildung nach dem BBiG absolvieren und danach das Studium beginnen, ist für die Zeit die vom Berufsausbildungsvertrag gedeckt ist BAB zu gewähren, aber auch nur, wenn für die Zeit der Ausbildung die reguläre Berufsschule besucht wird. Soweit mir bekannt wird für ein duales Studium weder BAB noch BAföG gewährt, die Finanzierung der Ausbildung obliegt nur dem Azubi und den evtl. unterhaltsverpflichteten Eltern. |
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| Stichworte |
| bürokratie, dual, duales studium, studium |
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