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| BAB und sonstige Ausbildungsförderung Forum für Fragen zu den Themen BAB, Meister-BAfög, Studienabschlusshilfe, Bildungskredit und weiteren Förderungsleistungen. |
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#1
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| Hallo, ich mache gerade eine Ausbildung und bekomme BAB + ungedeckte Kosten für Unterkunft und Heizung vom jobcenter. Soweit, so gut. Derzeit wohne ich ca. 5km von meiner Arbeitsstelle entfernt. Nun überlegen meine Freundin und ich, zusammen zu ziehen. eigentlich hatten wir das erst für die Zeit nach der ausbildung gelant, weil ich dachte, dass ich finanziell dann mehr nachteile hätte. Jetzt habe ich allerdings erstmal den BAB Rechner der Arbeitsagentur bemüht und würde demnach sogar mehr BAB bekommen und abzgl. der Fahrtkosten sogar etwas mehr geld übrig hätte, weil ich statt 10km täglich dann 80km täglich pendeln müsste. Jetzt meine Frage, gibt es bei den Fahrtkosten einen Höchstbetrag? Bei dne familienheimfahrten werden ja auch monatlich nur 130€ erstattet, was z.b. bei mir nicht ausreicht bei 480km einfacher Strecke zu meinen Eltern. Danke schonmal.... |
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#2
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| Kosten für Pendelfahrten können höchstens bis 476 Euro je Kalendermonat (Höchstbetrag nach § 82 SGB III) übernommen werden.
__________________ "Nehmt die Menschen wie sie sind. Andere gibt es nicht." (K. Adenauer) |
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