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| BAB und sonstige Ausbildungsförderung Forum für Fragen zu den Themen BAB, Meister-BAfög, Studienabschlusshilfe, Bildungskredit und weiteren Förderungsleistungen. |
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#1
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| Hallo, ich habe einige Fragen und hoffe ihr könnt mir weiterhelfen! ich bin Schwanger! (20 Jahre alt.hab das vor einigen Tagen erfahren. unsere freude war sehr groß! Ich wohne seit ca. 2 jahren mit meinen Freund zusammen. Ich habe noch nie Hartz 4 bezogen und habe mir damals auch keine erlaubnis von der arge geholt, das ich ausziehen darf weil ich das nicht wusste und wir zusammen unseren lebensunterhalt bestreiten konnten auch ohne Hartz 4! Nun befinde ich mich in einer betrieblichen ausbildung. mein freund in einer zweitausbildung. er bekommt kein bab nur ausbildungsvergütung und kindergeld. ich bekomme bab kindergeld und ausbildungsvergütung. Ich bin seit ca.4 wochen wegen mobbing krankgeschrieben und habe nen anderen betrieb gesucht was sich ja nun erledigt hat. ich möchte auf jeden fall ein beschäftigungsverbot, da ich das meinen kind nicht antuen kann. wird auch kein problem sein dies zu bekommen, da der arzt meine situation kennt. Nun meine Fragen: 1) bekomme ich während eines beschäftigungsverbot weiterhin bab? 2) was passiert wenn ich innerhalb der elternzeit kündige? (und ein attest vom arzt wegen mobbing hab und deshalb in psychologischer behandlung bin?) komme ich trotzdem in eine hartz 4 sperre oder kann ich die umgehen? 3)kann ich trotzdem mit meinen freund weiter zusammenleben oder muss ich wieder zu meinen eltern mit unseren Kind! ziehen nur weil ich die genehmigung für einen auszug nicht hatte? 4)Also wenn ich im ersten monat meiner elternzeit kündige, steht mir ab diesen zeitpunkt dann hartz 4 zu? ich möchte schnellstmöglich aus dem vertrag raus! und da ich sowiso in der elternzeit hartz 4 bekomme würde sich dort eine kündigung anbieten! vorher wäre es unser finanzieller ruin und mein freund müsste seine ausbildung beenden! 5) wenn ich eine betriebliche ausbildung nach der elternzeit mache im gleichen beruf, kann ich dann trotzdem noch einmal bab bekommen vom ersten lehrjahr an? (befinde mich zur zeit im ersten lehrjahr aber wegen dem mobbing habe ich schon etliche fehltage sodass ich mir das jahr leider nicht anrechnen lassen kann!) 6)falls ich eine schulische ausbildung in diesem beruf mache, weil ich nix finde, habe ich anspruch auf elternunabhängiges bafög wegen dem kind? 7) wird mein freund auch beim bafög mitberechnet oder eventuell nur meine eltern? mutter hartz 4 empfänger vater invalidenrentner) ich will auf jeden fall eine abgeschlossene berufsausbildung nur nicht in meinen jetzigen betrieb ich halte es dort nicht mehr aus! ich hoffe ihr könnt mir helfen! bin total verzweifelt und diese Fragen quälen mich! danke |
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#2
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| achso mir ist noch was eingefallen: ich bin ja schon seit 4 wochen krank geschrieben. ab der 6 woche bekomme ich ja krankengeld wieviel prozent sind das? bekomme ich weiterhin BAB? Ab wann muss ich eine Krankheit melden? nach 6 wochen oder 3 monaten? (nur für den fall das ich nicht sofort ein beschäftigungsverbot bekomme). ordnet die krankenkasse immer gleich nach 6 wochen diese untersuchung an oder ist die nur in ausnahmefällen? danke euch schon mal. gruß kati89 |
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#3
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| Deine Freude war bereits am 11.5.09 schon groß: Schwanger mobbing und hartz 4!!! Da wir den Thread nicht doppelt brauchen, wird dieser hier geschlossen! Turtle |
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