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| BAB und sonstige Ausbildungsförderung Forum für Fragen zu den Themen BAB, Meister-BAfög, Studienabschlusshilfe, Bildungskredit und weiteren Förderungsleistungen. |
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#1
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| ++++++++++++++DRiNGEND++++++++++++++ Hallo Leute! Ich habe im August 2010 eine Ausbildung zur Hotelfachfrau angefangen und erhielt BAB weil ich eine eigene Wohnung habe und meine Eltern mehr als 200 Kilometer weit weg wohnen. Da ich auf Arbeit so überlastet worden bin, erlitt ich schon einem Burn-out im Februar und habe mich daraufhin andersweitig beworben. Nun habe ich eine Anstelung als Bürokauffrau die ich jetzt im Oktober beginne (Ausbildung) und habe einen neuen BAB - Antrag gestellt, da sich mein Gehalt verändert hat. Ich habe also die alte Ausbildung selber beendet aus gesundheitlichen Problem (weil ich auch sehr stark gemobbt und ausgenutzt wurde). Demnach ist es ja ein Abbruch der ersten Ausbildung und wiederaufnehmen einer neuen Ausbildung weil ich ja in der ersten nach 1 Jahr aufhörte und somit darin kein Abschluss habe. Die vom Arbeitsamt haben mir gesagt ich würde weiterhin BAB bekommen. Nun frage ich euch.... muss ich das bis jetzt bezahlte BAB zurückzahlen? (weil ich brauchte das doch zum leben) und können die vom Arbeitsamt sagen, weil ich gekündigt habe, dass ich kein BAB bekomme?? Bitte schnell antworten. Danke im vorraus. |
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#2
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| Wenn herauskommt, dass du schon seit Februar krank warst bzw. wenn du seit Februar durchgehend krank geschrieben warst, dann wirst du wohl etwas zurückzahlen müssen, denn: Zitat:
Ab Mai hätte dir demnach kein BAB mehr zugestanden. Turtle |
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#3
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| Beitrag entfernt. Bitte nochmal gemäss unseren Forenregeln....... |
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#4
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| Ich war nicht seitdem krank geschrieben. ich war trotzdem weiterhin arbeiten bis jetzt. ich meinte die Frage eigentlich so, ich habe durch den Ausbildungswechsel den Beruf gewechselt, und somit das eine Ausbildungsjahr weggeschmissen. Muss ich deswegen jetzt das BAB zurückzahlen. (wegen dem Abbruch) |
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#5
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| Nein, das ist unwahrscheinlich. Turtle |
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#6
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| Und kann es sein das mein neuer BAB Antrag für die neue Ausbildung abgelehnt wird? Der vom Arbeitsamt hat mir gesagt, da ich meine erste Ausbildung ohne Abschluss abgebrochen habe, zählt die neue Ausbildung als erste Ausbildung. Stimmt das jetzt? |
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#7
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| Mir sind genug Fälle bekannt, die schon x Ausbildungen abgebrochen haben und trotzdem BAB bekamen. Und du hattest ja noch dazu mit deinen gesundheitlichen Problemen einen wichtigen Grund. Turtle |
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#8
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| Solange Du keine Ausbildung abgeschlossen hast. Zählt die Neue wieder als Erstausbildung. Also keine Panik, und zurückzahlen mußt Du auch nichts.
__________________ LG Minimaus P.S.: Ich antworte hier in meiner Freizeit, daher besteht kein Anspruch auf Vollständigkeit oder Richtigkeit. |
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#9
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| Okay dann bin ich ja beruhigt ![]() Dankeschön |
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| Stichworte |
| ablehnung, bab, rückzahlung |
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