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BAB und sonstige Ausbildungsförderung Forum für Fragen zu den Themen BAB, Meister-BAfög, Studienabschlusshilfe, Bildungskredit und weiteren Förderungsleistungen.

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  #1  
Alt 17.08.2011, 10:39
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Standard Muss mein Sohn zu mir zurückziehen, wenn ich in den selben Ort od. i.d. Nähe ziehe?

Hallo,

ich weiß nicht so genau wo ich das Thema posten soll, deswegen bitte nicht böse sein, dass ich es hier auch nochmal poste....



Da ich von Harz 4, BAB usw. überhaupt keinen Plan habe, hoffe ich bei Euch richtig zu sein.

Mein Sohn ist ausbildungsbedingt in ein anderes Bundesland gezogen und bekommt BAB 412 €, (Butto für Netto 324 €) von Arbeitsamt + 470 € Brutto (wird wohl 370€ Netto ca. werden) Ausbildungsvergütung. Da er noch keine 18 ist bekommen wir noch Kindergeld, welches wir evtl. ab Januar 2012 dann nicht mehr bekommen, keine Ahnung wie die das berechnen ...

Ich würde gern mit meinem kleinen Sohn auch dorthin ziehen, bin zur Zeit bei keinem Amt gemeldet, da ich seit einigen Monaten unfallbedingt Krankengeld beziehe und von dem und Kindergeld lebe. Vorher war ich in Arbeit, aber wegen meiner langen Krankheit wurde mir mein Vertrag nicht verlängert.

Nun muss ich nach Auslaufen des Krankengeldes ab Sept. entwerder eine Erwerbsminderungsrente beantragen oder sollte ich doch 5 Stunden arbeiten können, ALG 1 beantragen.

ALG 1 wird von meinen damaligen 1650 € Brutto zu wenig zum Leben sein und ich denke ich muss Wohngeld bzw. Harz 4 beantragen.

Meine Frage:

Kann ich einfach umziehen, wenn ja, kann mein großer Sohn seine Wohnung da behalten und weiter BAB beziehen? Wenn er dann zu mir wieder ziehen müsste, wie wird er mit seinem Gehalt bei mir mit angerechnet oder kann er komplett außen vor bleiben.

Ich habe jetzt furchtbare Existenzangst und weiß aufgrund das ich von den Gesetzen keinen Plan habe keine Lösung. Aber mein Mutterherz will doch nachziehen und meinen Sohn fällt es doch sehr schwer so weit von seiner Familie getrennt zu leben.

Bitte Helft mir.... Daaaaaaanke !!!!!!!!!!!
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  #2  
Alt 17.08.2011, 17:47
Benutzerbild von WalterWinter
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Beiträge: 2.191
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Nur noch wenige Monate, dann ist Dein Sohn volljährig. Er geht also in die Richtung 'Erwachsener'. Ob dann wirklich das Mutterherz noch so in der Nähe muss - ich weiß es nicht...

Und noch was: BAB kriegt er nur, weil er von zu Hause hat wegziehen müssen!
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  #3  
Alt 18.08.2011, 10:44
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Beiträge: 428
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Wo die Mutter hinzieht ist ihre Sache. Wenn sie nicht ortsgebunden ist, kann sie selbstverständlich zu ihrem Sohn ziehen. Das mit dem BAB stimmt aber. Wenn du deinen Sohn wieder mit in deinem Haushalt aufnimmst, fällt das BAB weg. Kindergeld bekommt er, wenn er in der Ausbildung ist (maximal bis zum 25. Geburstag, Einkommen bis 8.004 Euro/jährlich netto).
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  #4  
Alt 18.08.2011, 11:47
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Beiträge: 2
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.... das er, wenn wir zusammen wieder wohnen würden kein BAB mehr bekommt ist mir schon klar, aber meine Frage ist, wie würde sein Gehalt bei mir mit angerechnet werden? Und 2. er würde natürlich lieber in seiner neuen eigenen Wohnung bleiben, darf er dass denn, wenn ich in der nähe wohnen würde oder müsste er die Wohnung aufgeben und zu mir zurückziehen?
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alg1+2, bab, bedarfsgemeinschaft, zur mutter zurückziehen

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