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| BAB und sonstige Ausbildungsförderung Forum für Fragen zu den Themen BAB, Meister-BAfög, Studienabschlusshilfe, Bildungskredit und weiteren Förderungsleistungen. |
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#1
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| Guten Tach zusammen , ich hoffe Ihr könnt mir tipps und Rat geben zur folgenen Problem: Ich möchte gern eine Zweit Ausbildung zum 01.08.2009 anfangen, mein problem ist das ich kein BAB oder BaFög kriege laut meinen Fall manager. Und nur mit der Ausbildungvergütung können ich und meine Freundin nicht alle Kosten zahlen (Miete ,Strom etc.). Mein Fall Manager ist auch der meinung der Arbeitsmarkt für mich ist gut und ist strickt gegen eine zweit Ausbildung . Uns würden ca. 66 euro Wohngeld zustehen wenn ich eine Zweit Ausbildung anfange. Situation: 1. Ich Hartz 4 in einer Weiterqualifizierung bis 24.07.2009 .Praktikum bei meiner vielleicht Ausbildungsstelle schon absolviert und angebot gekriegt dort anzufangen. Nur Problem Geld reicht hinten und vorne nicht. 2. Meine Freundin Hartz 4 mit Teilzeit Job (verdient ca. 550 Euro ). 3. ich meine freundin haben folgenes zu verfügung wenn es hilft: 550 euro sie ,ich 701 euro Hartz (für sie mit ) , davon müssen wir zahlen 422 Miete ,75 Euro Strom/Gas ,versicherung 22 euro ,Auto ca. im monat 102, rest Lebensunterhalt und etc. Laut meines Fall Manager fallen dann alle Hartz 4 ansprüche weg auch für meine freundin und ich würde im ersten Lehrjahr 333 euro bekommen. Leben in einer Bedarfgemeinschaft und ich bin der Hauptantragtssteller. Was kann passieren wenn ich trotz nicht zustimmung meines Fall Managers die Ausbildung antrette ? Wie komme ich an Kostenhilfen für Unterkunft und Lebensunterhalt ran ? Was steht mir zu ? Kann ich mit Saktionen rechnen wenn ich die Ausbildungsstelle antrette ? Kann mir eine zweit Ausbildung untersagt werden ? Kann meine freundin mehr Hartz 4 beantragen? Wer hat rat und tipps ????? Möchte und würde die Ausbildung mit freude antreten. Mit Dank und Gruß im voraus Andi |
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#2
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| Zitat:
Was die Zweitausbildung betrifft, so gilt Eine zweite Ausbildung kann gefördert werden, wenn zu erwarten ist, dass eine berufliche Eingliederung dauerhaft auf andere Weise nicht erreicht werden kann und durch die zweite Ausbildung die berufliche Eingliederung erreicht wird. Wie Du selbst schreibst, ist Deine Fallmanagerin der Meinung, dass es auf dem Arbeitsmarkt durchaus für Dich Verwendungsmöglichkeiten gibt. Fazit: Machen kannst Du schon, was Du willst (Zweitausbildung). Soweit nur zu dem Thema Zweitausbildung. Hier noch was von der Bundesagentur zu dem Thema |
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#3
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| Welche Ausbildung hast Du denn bereits abgeschlossen und was willst Du als Zweitausbildung machen? |
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#4
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#5
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| Deine Freundin wäre allerdings weiter ALG2 berechtigt. Ihr würden ja eigentlich 316€ + 1/2 Miete zustehen, da sie aber einen Freibetrag hat beim Einkommen, denke ich dass ihr da aufstockend noch eine Kleinigkeit zusteht. |
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#6
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| Zitat:
Bin gelernter Metallbauer -konstruktionstechnik ,habe eine weiterbildung im bereich Auto CAD Mechanical u. Inventor und möchte eine ausbildung zum Bauzeichner machen . Und wenn ich Die Zweitausbildung zu ende habe kann ich mir gut eine eigene exitenz aufbauen das ist ja auch die idee dahinter. |
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#7
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| Zitat:
In meiner Gegend ist tote hose überall kurzarbeit .Sogar als Praktikant werde ich abgelehnt. Und mein Fallmanager hat selber bei unseren letzten gespräch gesagt das er mir nichts an Arbeitsstellen anbieten kann da nichts da ist und ins Ausland möchte ich nicht. |
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#8
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| Zitat:
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| Stichworte |
| ausbildung, bab, bafög, hartz 4, hilfe |
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