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BAB und sonstige Ausbildungsförderung Forum für Fragen zu den Themen BAB, Meister-BAfög, Studienabschlusshilfe, Bildungskredit und weiteren Förderungsleistungen.

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  #1  
Alt 08.12.2008, 14:14
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Standard Kein Bab und kein wohngeld

Hallo,

ich habe am 18.8.08 eine Ausbildung zum IT-Systemkaufmann angefangen.
Ich habe vorher bereits eine schulische Ausbildung abgeschlossen ( Fachhochschulreife mit schulischer Ausbildung zum "kfm. Assistent für Datenverarbeitung" )

Da ich für die betriebliche Ausbildung von daheim ausziehen musste ( Arbeitsstelle ist 125km entfernt) habe ich zuerst BAB beantragt dieses wurde jedoch mit der Begründung das ich schon eine Ausbildung habe abgelehnt.

Also habe ich jetzt Wohngeld beantragt hier wurde mir jetzt gesagt das dies auch abgelehnt wird ( noch kein schriftlicher bescheid )
Die Miete wäre zu hoch ( 270€ warm für ein zimmer ca. 13m² )

Jedoch ist dieser Preis in der gegend völlig normal bzw sogar noch billig für ein Zimmer. Die Dame am Telefon sagte mir sogar das die Mietpreise hier sehr hoch sind aber sie machen die Preise ja nicht und können deswegen nichts dazu.

Meine Frage jetzt was ich tun kann. Weil von 440€ gehalt das ich rausbekomme kann ich ja nicht den Lebensunterhalt finanzieren.
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  #2  
Alt 08.12.2008, 17:19
Benutzerbild von Turtle1972
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Registriert seit: 20.11.2008
Beiträge: 18.985
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Wann wurde dein BAB abgelehnt? Seit 30.8.08 wurde das SGB III dahingehend geändert, dass auch eine Zweitausbildung u. U. BAB-förderfähig ist, wenn die Zweitausbildung der Eingliederung in Arbeit dienlich ist. Bei den nicht gefragten Assistenzausbildungen sehe ich eigentlich sehr wohl die Notwendigkeit einer Zweitausbildung....

Turtle
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  #3  
Alt 09.12.2008, 08:25
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Beiträge: 3
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Zitat:
Zitat von Turtle1972 Beitrag anzeigen
Wann wurde dein BAB abgelehnt? Seit 30.8.08 wurde das SGB III dahingehend geändert, dass auch eine Zweitausbildung u. U. BAB-förderfähig ist, wenn die Zweitausbildung der Eingliederung in Arbeit dienlich ist. Bei den nicht gefragten Assistenzausbildungen sehe ich eigentlich sehr wohl die Notwendigkeit einer Zweitausbildung....

Turtle
gegen ende september oder anfang oktober genau weiss ich es jetzt nicht. Was ist den das SGB III ?
Aber wenn das so ist kann ich ja nochmal auf das Arbeitsamt laufen und es neu beantragen. Oder macht dies kein Sinn ?
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  #4  
Alt 09.12.2008, 08:34
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Zitat:
Zitat von EvilKnivel Beitrag anzeigen
Was ist den das SGB III ?
Das Sozialgesetzbuch Nr. 3 Arbeitsförderung. Ab dem § 59 ist dort das BAB geregelt.

Nochmalige Antragstellung ist nicht verkehrt.
__________________
"Nehmt die Menschen wie sie sind. Andere gibt es nicht." (K. Adenauer)
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  #5  
Alt 09.12.2008, 12:31
Benutzerbild von Turtle1972
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Beiträge: 18.985
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Oder Überprüfungsantrag nach § 44 SGB X unter Bezugnahme auf die Gesetzesänderung.

Turtle
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