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| BAB und sonstige Ausbildungsförderung Forum für Fragen zu den Themen BAB, Meister-BAfög, Studienabschlusshilfe, Bildungskredit und weiteren Förderungsleistungen. |
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#1
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| Hallo und vielen Dank schon einmal für so ein tolles Forum! Ich bin ehrlich gesagt ein wenig verzweifelt, da ich meiner Freundin gerne helfen würde und mich auch nach seitenlangem durchlesen hier im Internet noch kein bißchen schlauer fühle. Zum Problem: meine Freundin ist noch jung und macht derzeit - nach 2 Jahren Praktikum - eine einjährige Ausbildung (Praktikumszeit wurde angerechnet) zur Altenpflegehelferin. Für diese Ausbildung erhält sie keine Vergütung. Nun ist es leider so, dass Ihre Mutter kurz vor Weihnachten 2007 verstorben ist und Ihr Vater kurz vor Weihnachten 2008. Sicherlich zwei ganz schön harte Schicksalsschläge, aber die Probleme kommen erst noch. Sie bekommt derzeit 150,00 Euro Kindergeld und 103€ Halbwaisenrente. Die Vollwaisenrente ist beantragt, aber noch nicht durch. Es sieht nun so aus, dass meine Freundin eine eigene Wohnung benötigt. Sie muss vom derzeitigen Geld die täglichen Dinge des Lebens wie Nahrung, Körperpflegemittel etc. und auch ein kleines Auto samt Sprit finanzieren, damit sie die Ausbildung überhaupt absolvieren kann. Sie wohnt in einer ländlichen Gegend und hätte ohne Auto keine Chance die Ausbildung zu absolvieren. Aktuell haben wir einfach das Problem, dass wir keine Hilfe bekommen. Sie bekommt laut Aussage einer Sachbearbeiterin kein Wohngeld, da sie keine BAB bekommt. Und BAB bekommt sie nicht, da sie einen sozialen Beruf erlernt und die sozialen Berufe generell kein BAB bekommen. Es kann doch aber nicht sein, dass sie keinerlei Unterstützung bekommt? Würde sie die Ausbildung abbrechen und erst einmal dann arbeitssuchend sein, würde es Ihr also "besser" gehen, als im jetzigen Moment und das kann doch nicht wirklich Sinn der Sache sein? Leider habe ich von all der Materie keine blassen Schimmer und muss mich wirklich durchfragen. Mittlerweile bin ich mit meinen Überlegungen schon soweit, dass ich noch einen Nebenjob suchen würde, damit ich ihr eine Wohnung finanzieren kann. Gibt es denn keinen Ausweg? Vielen Dank schon einmal für Eure Hilfe! |
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#2
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| Wie wäre es denn mit Bafög? Turtle |
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#3
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| Bekommt sie auch nicht. Ist es denn richtig, das Sozialberufe keine Unterstützung bekommen? Ich habe nirgends davon etwas gelesen und kann das auch absolut nicht nachvollziehen. Ergänzung: ihre ältere Schwester macht auch eine Ausbildung im Bereich Altenpflege, allerdings für 3 Jahre. Hier hatte man gesagt, dass bei Ihr Unterstützung möglich ist - wurde aber dann auf Nachfrage auch verneint. |
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#4
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| Gesundheitsberufe sind bafögfähig, wobei ich gehört habe, dass man das ändern will. WARUM bekommt sie kein Bafög? BAB ist eh nicht, weil Bafög. Von daher ist es wichtig, zu wissen, wieso sie das nicht bekommt. Turtle |
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#5
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| Da muss ich mich nochmal erkundigen ehrlich gesagt, warum genau. Ich will nicht "doof" wirken, aber warum genau kein BAB / Wohngeld oder so? Es wurde halt immer nur mit "nicht für Sozialberufe" abgewatscht, ich versteh das leider nicht. Der Tod der Eltern spielt keine Rolle, oder? Ich mein, das verschärft die Situation schon ungemein und effektiv ist doch dann der Punkt "wohnen bei den Eltern nicht möglich" - was ich bei BAB so rausgelesen habe - mehr als gegeben. |
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#6
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| Es gibt 2 Arten der Ausbildungsförderung: BAB und BAföG. Ist die Ausbildung mit dem einen Instrument förderbar, dann ist sie mit dem anderen nicht förderbar. Und bei Gesundheitsberufen (die meist rein schulisch sind und nicht dual) ist es eben Bafög. Hauptaugenmerk musst du dabei auf die Form der Ausbildung legen. In der Regel sind schulische Ausbildung mit Bafög förderfähig und duale (also Betrieb und Schule) mit BAB. Z. B. Koch: Machst du eine Ausbildung zum Koch in Vollzeit an einer Berufsschule, musst du Bafög beantragen. Machst du aber eine Ausbildung als Koch über einen Ausbildungsbetrieb, dann kannst du BAB beantragen (wenn du nicht mehr zuhause wohnst). Turtle |
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#7
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| Okay, das habe ich verstanden. Es ist tatsächlich eine schulische Ausbildung und die Arbeit zwischendurch ist dann wieder als Praktikum anzusehen. Okay - also Bafög. Was genau muss dann zurückgezahlt werden und bis wann? Habe gelesen, sobald man festes Einkommen hat. In welchen Schritten / Stücken muss dann zurückgezahlt werden? Allerdings verstehe ich dann bei der älteren nicht, warum die keinen Zuschuss bekommt. Die 3jährige Ausbildung kann doch nicht als "schulisch" angesehen werden? |
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#8
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| ...oder kann es sein, dass das Amt pauschal "gedacht" hat: sozial also schulisch also kein BAB! ?? Weil ich das "Problem" bei meiner Freundin nach der jetzigen Ausbildung dann auch haben werde. Es besteht nämlich die Möglichkeit, dass sie im Anschluss an die schulische Ausbildung zur Altenpflegehelferin dann die Ausbildung zur Altenpflegerin machen kann - und das wäre dann meines erachtens eine duale Ausbildung. Kann gar nicht beschreiben wie glücklich ich mit diesem Forum hier bin. Echt eine super Hilfe in wirklich schwierigen Zeiten. DANKE, DANKE, DANKE! |
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#9
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| Bafög für Schüler muss m. W. n. gar nicht zurückgezahlt werden, nur bei Studenten gibt es ein Darlehensanteil. Da Gesundheitsberufe nicht BAB-fähig sind, gilt das auch für die Gesundheitsberufe, wo ein Ausbildungsbetrieb mit im Boot ist. Wobei ich halt gehört habe, dass sich das ändern soll. Ob es allerdings schon durch ist, weiß ich nicht. Turtle |
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#10
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| Schüler-BAföG ist immer voller Zuschuss, es muss also nichts zurückgezahlt werden. Andi |
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