Zurück   Forum zu Hartz IV, ALG 2, BAföG, Unterhalt, Arbeitsrecht > BAföG > BAB und sonstige Ausbildungsförderung

BAB und sonstige Ausbildungsförderung Forum für Fragen zu den Themen BAB, Meister-BAfög, Studienabschlusshilfe, Bildungskredit und weiteren Förderungsleistungen.

Antwort
 
LinkBack Themen-Optionen Ansicht
  #11  
Alt 19.01.2009, 16:46
Erfahrener Benutzer
 
Registriert seit: 21.12.2008
Ort: Niedersachsen
Beiträge: 111
Standard

Auch die Ausbildung zur Altenpflegerin ist evtl. mit BAB förderungsfähig. § 60 Abs. 1 SGB III wurde dahingehend geändert, dass auch Ausbildungen nach dem Altenpflegegesetz mit BAB gefördert werden können. Voraussetzung ist eine betriebliche Ausbildung, die nach dem Altenpflegegesetz des Bundes durchgeführt wird. Dabei werden auch Verträge mit einer Altenpflegeschule akzeptiert.
Digg this Post!Add Post to del.icio.usBookmark Post in TechnoratiFurl this Post!
Mit Zitat antworten
  #12  
Alt 19.01.2009, 21:43
Benutzerbild von Turtle1972
Junior Admin
 
Registriert seit: 20.11.2008
Beiträge: 18.985
Standard

Also ist es doch schon geändert worden im SGB III? Wurde bei uns in der Schulung zum Vermittlungsbudget nur so nebenbei erwähnt, dass es kommen soll...

Turtle
Digg this Post!Add Post to del.icio.usBookmark Post in TechnoratiFurl this Post!
Mit Zitat antworten
  #13  
Alt 20.01.2009, 09:02
Erfahrener Benutzer
 
Registriert seit: 21.11.2008
Ort: Dortmund
Beiträge: 979
Standard

Hier der geänderte Gesetzesauszug:

SGB III § 60 Berufliche Ausbildung
(1) Eine berufliche Ausbildung ist förderungsfähig, wenn sie in einem nach dem Berufsbildungsgesetz, der Handwerksordnung oder dem Seemannsgesetz staatlich
anerkannten Ausbildungsberuf betrieblich oder außerbetrieblich oder nach dem Altenpflegegesetz betrieblich durchgeführt wird und der dafür vorgeschriebene
Berufsausbildungsvertrag abgeschlossen worden ist.

Andi
Digg this Post!Add Post to del.icio.usBookmark Post in TechnoratiFurl this Post!
Mit Zitat antworten
  #14  
Alt 22.01.2009, 23:09
Neuer Benutzer
 
Registriert seit: 16.01.2009
Ort: Düsseldorf
Beiträge: 7
Standard

Okay, den Gesetzestext verstehe ich soweit - ist ja eigentlich schon mal positiv für uns. Allerdings komm ich immer ins schleudern bei einigen Details.

Also... meine Freundin macht eine 1-jährige Ausbildung zur Altenpflegehelferin. Diese ist schulisch mit 4 Praktika á 6 Wochen. Ist diese dann nun BAB-fähig oder eben doch über BAfög, weil schulisch? Das Ganze ist halt ein wenig verwirrend und meine Freundin will schon gar nicht mehr nach Anträgen fragen, weil sie da regelrecht abgewimmelt oder von einem zum nächsten geschickt wird. Da man sich hier ja wirklich toll informieren kann können wir mit Fakten die Unterlagen fordern, die uns zustehen und müssen uns nicht irgendwelche anderen Meinungen geben lassen.
Digg this Post!Add Post to del.icio.usBookmark Post in TechnoratiFurl this Post!
Mit Zitat antworten
  #15  
Alt 22.01.2009, 23:21
Benutzerbild von Turtle1972
Junior Admin
 
Registriert seit: 20.11.2008
Beiträge: 18.985
Standard

BAföG!!!

Der Rest (was jetzt hinterher kam) war doch die Antwort auf die Frage bzgl. dessen, was ist, wenn sie dann weiter Altenpflege (betrieblich) macht.

DANN kann sie BAB beantragen. JETZT Bafög.

Turtle
Digg this Post!Add Post to del.icio.usBookmark Post in TechnoratiFurl this Post!
Mit Zitat antworten
  #16  
Alt 22.01.2009, 23:33
Neuer Benutzer
 
Registriert seit: 16.01.2009
Ort: Düsseldorf
Beiträge: 7
Standard

Okay, sorry Danke für die Hilfe.
Digg this Post!Add Post to del.icio.usBookmark Post in TechnoratiFurl this Post!
Mit Zitat antworten
Antwort

Lesezeichen

Themen-Optionen
Ansicht

Forumregeln
Es ist Ihnen nicht erlaubt, neue Themen zu verfassen.
Es ist Ihnen nicht erlaubt, auf Beiträge zu antworten.
Es ist Ihnen nicht erlaubt, Anhänge hochzuladen.
Es ist Ihnen nicht erlaubt, Ihre Beiträge zu bearbeiten.

BB-Code ist an.
Smileys sind an.
[IMG] Code ist an.
HTML-Code ist aus.
Trackbacks are aus
Pingbacks are aus
Refbacks are an


Ähnliche Themen
Thema Autor Forum Antworten Letzter Beitrag
Mehr Kindergeld und mehr Wohngeld, schön für die Arge... Heiko_aus_WHV Sag deine Meinung zu Hartz IV und Co. 16 13.05.2009 07:31
Alleinerziehend / Alleinstehend In ausbildung und nicht genug Geld Elchen85 Hartz IV 4: U 25 9 12.01.2009 22:57
ausziehen...Bab? wohngeld? in welcher reihenfolge? Vabee BAB und sonstige Ausbildungsförderung 5 11.01.2009 12:33
Alleinerziehend / Alleinstehend 28, HartzIV und will eine Ausbildung machen OliverSven Hartz IV 4 - ALG II 2 8 15.12.2008 16:52
Kein Bab und kein wohngeld EvilKnivel BAB und sonstige Ausbildungsförderung 4 09.12.2008 12:31


Alle Zeitangaben in WEZ +1. Es ist jetzt 15:03 Uhr.


Verein für soziales Leben e. V.
sozialhilfe24

Search Engine Friendly URLs by vBSEO 3.2.0