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BAB und sonstige Ausbildungsförderung Forum für Fragen zu den Themen BAB, Meister-BAfög, Studienabschlusshilfe, Bildungskredit und weiteren Förderungsleistungen.

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  #1  
Alt 05.09.2009, 21:18
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Beiträge: 1
Standard In der Ausbildung Anspruch auf finanz. Hilfe ?

Hallo,
ich bin 26 J. und habe vor einer Woche eine Ausbildung als KPH in München begonnen.Ich vediene im Monat ca.500 € netto und habe als "feste" Ausgaben meine Miete in Höhe von 192 € und 73 € für eine Monatsmarke (bin auf öffentliche Verkehrsmittel angewiesen).Da mir nicht mehr wirklich viel zum Leben bleibt, wollte ich mal nachfragen, ob es die Möglichkeit gibt Unterstützung vom Amt zu erhalten (Hartz4, Grundsicherung, Ausbildungsbeihilfe..) ? Oder vediene ich dafür zu viel ?
Hoffe, ihr könnt mir da weiterhelfen ?!

Liebe Grüße, Anja
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  #2  
Alt 06.09.2009, 09:30
dms dms ist offline
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Frage

evtl. bist Du hier im falschen Unterforum

1. ist dies deine erste Ausbildung?
2. KPH ist mir gerade nicht geläufig (evtl. Krankenpflegehelferin)
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  #3  
Alt 06.09.2009, 11:44
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Beiträge: 2.354
Standard

Yep, Krankenpflegehelfer
Bayerisches Verwaltungsportal: Schulordnung für die Berufsfachschulen für Krankenpflege, Kinderkrankenpflege, Altenpflege, Krankenpflegehilfe, Altenpflegehilfe und Hebammen (Berufsfachschulordnung Pflegeberufe - BFSO Pflege)
Ist meiner Meinung nach nicht förderungsfähig, da die Ausbildung nur ein Jahr dauert.
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  #4  
Alt 06.09.2009, 13:29
dms dms ist offline
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Beiträge: 1.998
Frage Was bleibt

Zitat:
Zitat von Anja82 Beitrag anzeigen
Hallo,
ich bin 26 J. und habe vor einer Woche eine Ausbildung als KPH in München begonnen.Ich vediene im Monat ca.500 € netto und habe als "feste" Ausgaben meine Miete in Höhe von 192 € und 73 € für eine Monatsmarke (bin auf öffentliche Verkehrsmittel angewiesen).Da mir nicht mehr wirklich viel zum Leben bleibt, wollte ich mal nachfragen, ob es die Möglichkeit gibt Unterstützung vom Amt zu erhalten (Hartz4, Grundsicherung, Ausbildungsbeihilfe..) ? Oder vediene ich dafür zu viel ?
Hoffe, ihr könnt mir da weiterhelfen ?!

Liebe Grüße, Anja
In der Annahme, dass PKH = Krankenpflegehelfer ist:
1. BAB nein, da keine berufliche Ausbildung
2. BAFÖG grds. ja, da schulische ausbildung, jedoch hier nicht förderungsfähig (siehe Beitrag von alida)

bleibt m.E. nur ALG II
wegen den Fahrkosten, da gibt es teilweise unterschiedliche Regelung.
Frag doch mal in der Berufsschule nach, ob ein Amt die Fahrkosten erstattet. Uch denke da an das Schulamt, Schulverwaltungsamt.
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