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BAB und sonstige Ausbildungsförderung Forum für Fragen zu den Themen BAB, Meister-BAfög, Studienabschlusshilfe, Bildungskredit und weiteren Förderungsleistungen.

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  #1  
Alt 01.12.2011, 20:55
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Registriert seit: 01.12.2011
Beiträge: 5
Standard Habe ich Anspruch auf Bab und anderen Sozialleistungen?

Hallo, ich mache eine Ausbildung als Fertigungsmechaniker.

Ich bin 19 Jahre jung und habe eine eigene Wohnung.

Jetzt zu meinen Fragen aber vorerst ein paar Information zu meiner finanziellen Sittuation.

- Wohne in eigener Wohnung
- Monatliches NETTO Einkommen beträgt 688,00€ (Ausbildungsvergütung)
- Meine Mutti bekommt 184€ Kindergeld was ich bekomme (Ab 2012 gibt es keine Freigrenze mehr)
- Meine Mutter ist Krankheitsbedingt arbeitslos sie hatte bis vor einem Jahr noch Rente bekommen, jetzt bekommt sie nur noch harz 4
- Mein Vater hat ein Monatliches Nettoeinkommen von 1200€
- Meine Eltern sind geschieden und leben getrennt (Vater neue Freundin, Mama neuen Freund)
- Ich fahre ca. 20KM (Hin u. Zurück) zur Ausbildungsstätte, zur Berufsschule sind es 50Km (Hin u. Zurück) Ich fahre mit eigenm KFZ
- Miete mit Nebenkosten bezahle ich monatlich 380€ (300€ Kaltmiete)

Habe ich Anspruch auf BAB und wenn ja wieviel und kann ich auch zusätzlich noch Wohngeld beantragen? Und wie sieht es aus mit den Werbungskosten bzw. Fahrtkosten? Bekomme ich auch Zuschüsse?
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  #2  
Alt 01.12.2011, 22:28
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Nutze doch einfach mal den BAB-Rechner der Agentur für Arbeit. Wohngeld gibt es übrigens nicht für Azubis in Erstausbildung.

Turtle
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  #3  
Alt 02.12.2011, 10:28
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Beiträge: 6
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Zitat:
Zitat von Turtle1972 Beitrag anzeigen
Wohngeld gibt es übrigens nicht für Azubis in Erstausbildung.

Turtle
Das stimmt so nicht ganz.

Als ich mich nach fördermöglichkeiten umgeschaut habe, sagte mir die örtliche wohngeldstelle, daß Wohngeldanspruch in der ersten ausbildung nur dann besteht, wenn das BAB dem grunde nach abgelehnt würde. Sollte es rein rechnerisch -zb aufgrund zu hohem einkommen der eltern- abgelehnt werden, hast du allerdings auch keinen wohngeldanspruch.

Kann natürlich sein, daß diese telefonische information seitens der wohngeldstelle nicht den rechtlichen tatsachen entspricht.. das kann ich grade nicht beurteilen.
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  #4  
Alt 02.12.2011, 11:06
Benutzerbild von Turtle1972
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Wenn BAB dem Grunde nach abgelehnt würde, bestünde Anspruch auf ALG 2. Das mag ggf. der Fall sein, wenn man eine Ausbildung macht, die nicht auf bundes- oder landesrechtlichen Vorschriften beruht, also keine anerkannte Ausbildung darstellt.

Ich gehe davon aus, dass dies vorliegend nicht der Fall ist und eine staatlich anerkannte Ausbildung gemacht wird, so dass dem Grunde nach Anspruch auf BAB oder Bafög besteht!

Die Antworten hier sind fallbezogen! Im Übrigen halte dich bitte an die Regeln des Forums in Bezug auf Groß- und Kleinschreibung.

Turtle
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  #5  
Alt 02.12.2011, 11:40
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Alles klar, dann war ich wohl etwas vorschnell mit meiner Antwort.

Entschuldige
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  #6  
Alt 09.12.2011, 06:58
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Ich mache eine staatlich anerkannte Ausbildung als Fertigungsmechaniker.

Wie sieht das ganze aus wenn meine Freundin bei mir wohnt und mit im Mietvertrag steht. Sie geht noch bis Juli 2012 in die Schule und beginnt dann Ihre Ausbildung.

Bekomme ich wenn ich BAB erhalte das Kindergeld weiter? Ab 2012 fällt die Verdienstfreigrenze weg.
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  #7  
Alt 09.12.2011, 18:41
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Dann würden nur die halben Unterkunftskosten berücksichtigt und, falls die unter m. W. n. derzeit 227 Euro sind, dein Bedarf entsprechend sinken.

Kindergeld kannst du im Normalfall bekommen.

Turtle
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  #8  
Alt 09.12.2011, 19:24
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Die Warmmiete beträgt 340€
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  #9  
Alt 09.12.2011, 19:34
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Soll ich die jetzt für dich durch 2 teilen? Oder kannst du das selbst rechnen?

Turtle
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  #10  
Alt 09.12.2011, 19:38
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Mach du :P ne sorry hab das nicht so ganz verstanden, aber jetzt! Also sozusagen 170€ alles klar!
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