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BAB und sonstige Ausbildungsförderung Forum für Fragen zu den Themen BAB, Meister-BAfög, Studienabschlusshilfe, Bildungskredit und weiteren Förderungsleistungen.

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  #1  
Alt 17.06.2009, 13:53
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Pfeil genaue BAB-Berechnung

Servus liebe community,

Da beim Arbeitsamt viele Laien arbeiten und ich heute auf einen getroffen bin, der weniger Ahnung von der BAB Berechnung hatte als ich, erhoffe ich mir hier Hilfe. Folgende Situation:

Ich bin 20Jahre jung, wohne derzeit bei meinen Eltern und fange am 01.09.09 meine Ausbildung zum Fachinformatiker für Anwendungsentwicklung an. Die Wohnung die ich mir suchen möchte ist etwa 20km von meinem Ausbildungsbetrieb entfernt und in der selben Stadt (von der Distanz ist kein Auszug notwendig). Durch eine recht schlechte Verkehrsanbindung werd ich wohl aufs Auto zurückgreifen. Bei der Miete der Wohnung rechne ich in etwa mit ~250€ kalt (~350warm). DIe Ausbildungvergütung beträgt im 1. Jahr 265€ und im 2. Jahr 280€.

Soo nun mal zu meiner Berechnung:

Grundbedarf = 341€
+ Miete 146€
+ Miet-Zuschlag 72€ (250€ - 146€ = -104€)
+ Arbeitskleidung nicht notwendig
+ Fahrtkosten 37€ (Monatskarte / siehe unten)
+ Familienheimfahrten mit Monatskarte möglich
Gesamtbedarf = 596€

anzurechnendes Einkommen Azubi
+Ausbildungsvergütung 270€ (Durchschnitt der ersten 18Monate)
(- Freibetrag 56€ - sollte mir leider nicht zustehen)
anzurechnendes Einkommen Azubi = 270€

anzurechnendes Einkommen der Eltern (laut Steuerbescheid 2007)
+ Einkommen des Vaters 1395€ (16.740€ im Jahr)
+ Einkommen der Mutter 603€ (7226€ im Jahr) - siehe unten
anzurechnedes Einkommen der Eltern = 1998€
- Freibetrag (verheiratet zusammenlebend) 1555€
(- Freibetrag Geschwister 470€ - steht mir wohl nicht zu weil Bruder nicht zuhause wohnt)
(- Freibetrag 550€ - steht mir nicht zu)
anzurechnendes Einkommen der Eltern = 1998€ - 1555€ = 443€
50% davon sind anzurechnendes Einkommen = 222€

__________________________________________________ _________________________________
Gesamtbedarf = 596€
- anzurechnendes Einkommen Azubi 270€
- anzurechnendes Einkommen Eltern = 222€
BAB = 104€
__________________________________________________ _________________________________
so, wenn man dann mal mein Gesamteinkommen berechnet 265€ Ausbildungsvergütung + 104€ BAB + 164€ Kindergeld = 533€
das reicht niemals um über die Runden zu kommen...meine Eltern können mir keine Unterstützung geben, insofern muss ich mit dem auskommen was ich bekomme.
__________________________________________________ _________________________________
zu meinen Fragen:
1. Fahrtkosten
vielleicht habt ihr gemerkt, dass ich eine Monatskarte und nicht die km fürs Auto berechnen habe, weil ich nicht weiß wie man das auf den Monat berechnet .
20km * 0,20€ = 8€ pro Tag
da ich wie so viele 2wochen Arbeiten / 1 Woche Schule haben werde, weiß ich halt nicht wie es auf den Monat berechnet wird, wäre nett wenn mir hier jemand helfen würde.

2. Einkommen Mutter
meine Mutter bezieht gesundheitsbedingt Erwerbsunfähigkeitsrente. Laut Steuerbescheid 2007 sieht das finanziell so aus:
Jahresbetrag der Rente = 12.159€
steuerfreier Teil der Rente = 6.080€
steuerpflichtiger Teil der Rente = 6.079€
Leibrenten aus privaten Rentenversicherungen Rentenbetrag = 3570€
Ertragsanteil 35% von 3570€
_______
Berechnung der Einkünfte:
+6.079€
+1.249€
=7.328€
- Werbungskosten-Pauschbetrag 102€
= 7.226€
_______
soo, nun welchen Betrag muss ich da mit dem BAB verrechnen? Vielleicht doch die Gesamtrente

3. Freibeträge
Hab ich bei den Freibeträgen alles richtig weggelassen? ^^
Da es von der Strecke her nicht notwendig ist, dass ich ausziehen muss fallen diese ja leider weg. Nun ist die Situation so: wie erwähnt ist meine Mutter pflegebedürtig, somit wird das Zimmer welches ich jetzt noch benutze als "Kurzimmer" genutzt, wo dann alle Gerätschaften reinkommen die sie hat. Dazu ist es eine unglaubliche emotionale Belastung für mich, mich um meine Mutter zu kümmern, dazu kommt, dass die Zeiten es nicht zulassen, dass ich rechtzeitig ins Bett komme etc. pp. das könnte man zwar durch einen Pflegedienst ändern, jedoch ist die Situation dadurch nicht leichter für mich. Insgesamt gesehen ist es nicht möglich mich gut auf meine Ausbildung zu konzentrieren. Kann dies als Grund für den Auszug gelten, damit die Freibeträge eventuel noch angerechnet werden?
__________________________________________________ _________________________________

Vielen Dank an alle die bis hierher gelesen haben!
Ich hoffe ihr könnt mir meine, zugegeben sehr spezielle, Anfrage beantworten. Danke im Vorraus.

lg
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  #2  
Alt 17.06.2009, 14:53
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Wenn sich ein anzurechnendes Elterneinkommen ergibt, hast du auch Anspruch auf dieses als Unterhaltsleistungen der Eltern. Diesen Betrag musst du also bei deinem verfügbaren Einkommen draufpacken.
__________________
"Nehmt die Menschen wie sie sind. Andere gibt es nicht." (K. Adenauer)
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  #3  
Alt 17.06.2009, 15:28
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Zitat:
Zitat von bebop Beitrag anzeigen
Servus liebe community,

Da beim Arbeitsamt viele Laien arbeiten und ich heute auf einen getroffen bin, der weniger Ahnung von der BAB Berechnung hatte als ich, erhoffe ich mir hier Hilfe. Folgende Situation:


lg
dein einkommen stimmt nicht, Experte!
aber das kriegst Du selbst raus, bist ja um Längen besser, als ....

Oder nicht ?

Andererseits zeigt Deine Aufstellung, dass Du dich mit der Materie beschäftigt hast.
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  #4  
Alt 17.06.2009, 15:50
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@dms:

der BAB Antrag geht doch über 1,5Jahre. Insofern rechnet man:

12 x 265€ + 6 x 280 = 4860
4860€ / 18Monate = 270€ Durchschnittswert

meinst du da die Steuern die abgesetzt werden? hab da irgendwo mal was gelesen aber nicht ganz kappiert, woraus sich nun das Einkommen genau berechnet.

@Gerald:
ich bin mir ja nicht sicher ob ich richtig gerechnet habe :>
Im Gespräch hatte mein Gegenüber eine Frau angerufen, die etwas mehr mit der Materie vertraut ist und sie meinte es macht nicht soviel aus.

Wenn ich im BAB Rechner vom Arbeitsamt alle Daten eingebe, kommt eine Summe von ~380€ raus...die zu haben wäre natürlich ein Traum. Aber wie auch damals beim bafoeg rechner, kommt meinst etwas anderes raus (und das leider nicht im positiven sinne).

lg

p.s. ich wollte natürlich niemanden hier beleidigen mit meiner aussage...nur wenn ich anrufe und sage ich möchte mich wegen BAB beraten lassen und ich dann im Gespräch mehr über BAB weiß, als der gegenüber sitzende, kann ich da nicht von Kenntnis reden.

Meine Fragen sind weiterhin offen, bin über jede Hilfe dankbar.
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  #5  
Alt 17.06.2009, 16:01
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Zitat:
Zitat von bebop Beitrag anzeigen
@dms:

der BAB Antrag geht doch über 1,5Jahre. Insofern rechnet man:

12 x 265€ + 6 x 280 = 4860
4860€ / 18Monate = 270€ Durchschnittswert

meinst du da die Steuern die abgesetzt werden? hab da irgendwo mal was gelesen aber nicht ganz kappiert, woraus sich nun das Einkommen genau berechnet.

Im Gespräch hatte mein Gegenüber eine Frau angerufen, die etwas mehr mit der Materie vertraut ist und sie meinte es macht nicht soviel aus.


p.s. ich wollte natürlich niemanden hier beleidigen mit meiner aussage...nur wenn ich anrufe und sage ich möchte mich wegen BAB beraten lassen und ich dann im Gespräch mehr über BAB weiß, als der gegenüber sitzende, kann ich da nicht von Kenntnis reden.

Meine Fragen sind weiterhin offen, bin über jede Hilfe dankbar.
na gut eine Chance hat jeder
1. Steuer nein, Freibetrag liegt so bei 815,00 EURO


Deine Durchschnittsberechnung ist schon richtig, aber....

kann mich leider diese Woche und die nächste nur per Handy einklinken, evtl wartest Du, bis ich wieder in heimatlichen Gefilden bin, oder jemand anderes kann Dir da weiterhelfen.
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  #6  
Alt 17.06.2009, 20:09
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Was ist mit der Sozialpauschale (Vater 21,5, Mutter 12,9 und Du selbst 21,5 % von Deiner Ausbildungsvergütung)? Vergessen Du Experte?
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  #7  
Alt 19.06.2009, 16:04
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den Tipp von Skymaster hast Du bereits erhalten,
es gibt aber noch einiges anderes beim Einkommen der Eltern,

aber so wie es aussieht, scheinst Du einen Anspruch in der Bandbreite von 125 bis 200 EURO zu haben.

Stell den Antrag, kann man als Fazit nur sagen.
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  #8  
Alt 13.02.2010, 20:48
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Beiträge: 4
Standard Frage zu BAB

Guten Abend leute

Ich bin neu hier und hoffe ich habe das hier nicht ins falsche Theard geschrieben. Hätte einige Fragen zu BAB hoffe ihr könnt sie mir beantworten wäre echt nett, denn weiß nicht an wem ich mich wenden kann. Für Antworten wäre ich sehr dankbar.

Meine Situation:
Ich habe seit dem 1.8.09 Eine Ausbildung zum Fachkraft für Lagerlogistik angefangen. Ich planne schon seit längerem mit meiner Freundin zusammen zu ziehen, doch als ich die chance bekommen hatte eine Ausbildung zu machen habe ich die chance ergriffen. Ich werde in 3 Monaten 22 meine Freundin ist 18 und macht in Vollzeit den Erweiterten Realabschluss.

Meine Einkünfte:
1. Ausbildungsjahr: 540 Brutto
2. Ausbildungsjahr 580 Brutto
3. Ausbildungsjahr 620 Brutto

Kindergeld: 185 € (glaube ich zurzeit)
Kindergeld (von meiner freundin) : 185 €

Ich habe erfahren, das es eine Möglichkeit gibt, einen BAB-Antrag zu stellen wo man mir dann bisschen mit der Miete hilft.

Ich bin auch zur Agentur für Arbeit gefahren um mich zu informieren, aber da wurde ich am Empfang abgefertigt mit einer Broschüre und durfte auch keine Fragen stellen.

Meine Fragen:
Was für Vorraussetzungen muss ich erfüllen, damit ich BAB bekomme?
Ich bin über 18 und darf somit lt. Grundgesetz 12 und 2 ein Anrecht auf meine Private Entfalltung.
Das umziehen ist für die Ausbildung nicht unbedingt erforderlich.
Meine Vater arbeitet auf 400 Euro basis und meine Mutter auch auf 400 euro basis. Seit 3 Monaten wurde mein Vater auf Teilzeit eingestellt und verdient 1.300 Brutto.

Ich habe mir eine Wohnung angeschaut die 300-350 Warm kostet.
Ich wohne zurzeit bei meinen eltern will aber ausziehen - Aber nur wenn mir was dazubezahlt wird, denn sonst kann ich es mir nicht leisten.

Würde mich interessieren, habe ich chancen einen BAB-Antrag genemigt zu bekommen oder nicht? - oder soll ich lieber angeben das ich alleine wohne - also ohne meine freundin? oder spielt das keine rolle, und wie viel würde ich ungefär bekommen?

hoffe es ist ein bisschen verständlich erklärt würde mich über antworten freuen und danke im vorraus
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  #9  
Alt 13.02.2010, 21:05
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Zitat:
Zitat von royalgx Beitrag anzeigen
Ich bin über 18 und darf somit lt. Grundgesetz 12 und 2 ein Anrecht auf meine Private Entfalltung.
Ich möchte Deine freie Entfaltung nicht stören, und gegen das Grundgesetz erst recht nicht verstoßen,
somit mache ich von meinem Grundrecht auf freie Meinungsäußerung Gebrauch und sage Dir
L E S E N

1. Im Grundgesetz steht nicht, dass alle Sozialleistungen (z.B.BAB) sich nach deinem freien Willen zu richten haben.
Du kannst Dich also privat entfalten wo und wie Du willst, ob Du aber dann die Voraussetzungen für eine Sozialleistung erfüllst, wird erst konkret geprüft.

2. In diesem Forum gibt es Regeln. Danach hättest Du einen Thread aufmachen sollen. (Sie Dir den Beitrag vor deinem Beitrag an.)

3. Wenn Du nicht mehr bei den Eltern wohnst, kann ein anspruch auf BAB vorliegen. Hinsichtlich der Höhe benutze den BAB-Rechner. Solange Du die Wohnung alleine bewohnst nimm die Warmmiete/1; sobald deine Freundin mit drin wohnt -> Warmmiete/2

4. Um der Frage vorzubeugen, Umzugskosten, Kautionsübernahme etc. gibt es bei BAB nicht.
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  #10  
Alt 14.02.2010, 18:54
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Tut mir leid hatte ja geschrieben das ich erst neu hier bin und habe das nicht gewusst - Sorry.

Ich hatte nur eine Frage gestellt muss man nicht gleich so reagieren oder?

Den BAB-Rechner habe ich benutzt und da muss ich eintragen "Derzeitige Wohnsituation" - da muss ich eintragen das ich in eigener Wohnung wohne.
Genau das liegt ja der Punkt den ich euch Fragen wollte:

Ich kann mir mit meinem Gehalt keine eigene Wohnung leisten, wenn der Saat mich ungefär mit 100 Euro monatlich fördern würde wäre es okey, aber da muss ich ja schon in einer Wohnung wohnen um den Antrag zu stellen.
Und es ist ja nicht von Vorteil sich eine Wohnung zu nehmen und dann erst darauf zu hoffen das ich es bezahlt bekommen, und was passiert wenn nicht?

Diese Frage wollte ich eigentlich nur von euch wissen, ob jemand erfahrungen mit sowas hat, ob ich dem Amt sagen kann, Ich will ausziehen und ob ich das Recht dazu auch hab einfach auszuziehen?
Und mal angenommen ich ziehe alleine: Muss ich irgendwas beachten wie viel m² und wie teuer die sein darf gibt es da vorschriften?
Hätte diese FRagen gerne auch dem Arbeitsamt gestellt, aber die haben mich wie oben schon geschrieben einfach so abgefertigt und ich hatte nichtmal die möglichkeiten fragen zu stellen...
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