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BAB und sonstige Ausbildungsförderung Forum für Fragen zu den Themen BAB, Meister-BAfög, Studienabschlusshilfe, Bildungskredit und weiteren Förderungsleistungen.

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  #11  
Alt 14.02.2010, 18:09
dms dms ist offline
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Zitat von royalgx Beitrag anzeigen
Tut mir leid hatte ja geschrieben das ich erst neu hier bin und habe das nicht gewusst - Sorry.

Ich hatte nur eine Frage gestellt muss man nicht gleich so reagieren oder?

Den BAB-Rechner habe ich benutzt und da muss ich eintragen "Derzeitige Wohnsituation" - da muss ich eintragen das ich in eigener Wohnung wohne.
Genau das liegt ja der Punkt den ich euch Fragen wollte:

Ich kann mir mit meinem Gehalt keine eigene Wohnung leisten, wenn der Saat mich ungefär mit 100 Euro monatlich fördern würde wäre es okey, aber da muss ich ja schon in einer Wohnung wohnen um den Antrag zu stellen.
Und es ist ja nicht von Vorteil sich eine Wohnung zu nehmen und dann erst darauf zu hoffen das ich es bezahlt bekommen, und was passiert wenn nicht?

Diese Frage wollte ich eigentlich nur von euch wissen, ob jemand erfahrungen mit sowas hat, ob ich dem Amt sagen kann, Ich will ausziehen und ob ich das Recht dazu auch hab einfach auszuziehen?
Und mal angenommen ich ziehe alleine: Muss ich irgendwas beachten wie viel m² und wie teuer die sein darf gibt es da vorschriften?
Hätte diese FRagen gerne auch dem Arbeitsamt gestellt, aber die haben mich wie oben schon geschrieben einfach so abgefertigt und ich hatte nichtmal die möglichkeiten fragen zu stellen...
Auch die eine Frage findest du hier im Thread beantwortet.
Grundbedarf = 341€
+ Miete 146€
+ Miet-Zuschlag 72€ (250€ - 146€ = -104€)

In der BAB werden also , für den Fall, dass man nicht mehr bei den Eletern wohnt -also auswärts untergebracht ist- pauschal 341 zzgl. 146 für die auswärtige Unterbringung angesetzt. soweit Miete gezahlt wird, und diese ist höher als 146 wird von dem über 146 EURO liegenden Betrag max weitere 72 EURO in den Bedarf mit aufgenommen.

Entweder Du wohnst zu Hause oder nicht. Ob sich die Agentur für Arbeit auf eine Absichtserklärung -ich werde umziehen- verlässt ???

Und was die Finanzen betrifft, Da kannst du jetzt ja schon ausrechnen, was rauskommt.

Letzter Tip: als Beginndatum für BAB das Datum nehmen, an dem Du nicht mehr zu hause wohnst.

Letzter Tip: Sich auf das Grundgesetz zu berufen ist ja nicht schlecht, aber da sollte auch ein bißchen was dahinterstehen, und nicht nur einfach so lala. Dazu hat das Grundgesetz eine viel zu hohe Bedeutung.
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  #12  
Alt 14.02.2010, 20:21
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vielen Dank für die rasche Antwort.

Dürfte ich eine kleine letze Frage stellen, ich habe alles im BAB rechner eingegeben, und bei mir kamm raus 203 Euro steht dir noch zu.

Ist in diesen 203 Euro das Kindergeld schon inbegriffen ? also Wird das Kindergeld mit berücksichtigt z.B. beim Grundbedarf?

Kann ich davon ausgehen das ich noch zusätzlich 203 Euro vom Amt bekomme oder muss ich mir von den 203 Euro momentan glaube ich 184 Euro von den Eltern hohlen?

hast mir aber bis hier her schon sehr geholfen danke schön dafür schon mal
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  #13  
Alt 15.02.2010, 16:37
dms dms ist offline
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Zitat:
Zitat von royalgx Beitrag anzeigen

Ist in diesen 203 Euro das Kindergeld schon inbegriffen ? also Wird das Kindergeld mit berücksichtigt z.B. beim Grundbedarf?
Auch diese Frage ist im Forum schon mehrmals beantwortet wurden.
Beim BAB-Rechner wurde ja auch nicht nach Kindergeld gefragt.

Aktuell spielt das Kindergeld bei der Berechnung der BAB keine Rolle. Es wird daher auch bei der Berechnung nicht berücksichtigt.
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  #14  
Alt 06.11.2010, 07:42
dms dms ist offline
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Beiträge: 1.998
Pfeil Hinweis: geänderte Werte aufgrund 23. BAföGÄndG

Da ich in meiner Signatur auf diesen Thread verweise und
mittlerweile das 23. BAföGÄndG in Kraft getreten ist,
weise ich auf die geänderten Freibeträge und Bedarfe hin.
Eine Gegenüberstellung (alt zu neu) ist hier einzusehen.

Was könnte dies nun genau bedeuten für BAB und Abg?

Die geänderten Werte wären also hier im Thread
für die Berechnung ab dem 01.08.2010 zu berücksichtigen.
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Stichworte
ausbildung, bab, berechnung

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