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| BAB und sonstige Ausbildungsförderung Forum für Fragen zu den Themen BAB, Meister-BAfög, Studienabschlusshilfe, Bildungskredit und weiteren Förderungsleistungen. |
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#11
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| Zitat:
Grundbedarf = 341€ + Miete 146€ + Miet-Zuschlag 72€ (250€ - 146€ = -104€) In der BAB werden also , für den Fall, dass man nicht mehr bei den Eletern wohnt -also auswärts untergebracht ist- pauschal 341 zzgl. 146 für die auswärtige Unterbringung angesetzt. soweit Miete gezahlt wird, und diese ist höher als 146 wird von dem über 146 EURO liegenden Betrag max weitere 72 EURO in den Bedarf mit aufgenommen. Entweder Du wohnst zu Hause oder nicht. Ob sich die Agentur für Arbeit auf eine Absichtserklärung -ich werde umziehen- verlässt ???Und was die Finanzen betrifft, Da kannst du jetzt ja schon ausrechnen, was rauskommt. Letzter Tip: als Beginndatum für BAB das Datum nehmen, an dem Du nicht mehr zu hause wohnst. Letzter Tip: Sich auf das Grundgesetz zu berufen ist ja nicht schlecht, aber da sollte auch ein bißchen was dahinterstehen, und nicht nur einfach so lala. Dazu hat das Grundgesetz eine viel zu hohe Bedeutung. |
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#12
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| vielen Dank für die rasche Antwort. Dürfte ich eine kleine letze Frage stellen, ich habe alles im BAB rechner eingegeben, und bei mir kamm raus 203 Euro steht dir noch zu. Ist in diesen 203 Euro das Kindergeld schon inbegriffen ? also Wird das Kindergeld mit berücksichtigt z.B. beim Grundbedarf? Kann ich davon ausgehen das ich noch zusätzlich 203 Euro vom Amt bekomme oder muss ich mir von den 203 Euro momentan glaube ich 184 Euro von den Eltern hohlen? hast mir aber bis hier her schon sehr geholfen danke schön dafür schon mal |
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#13
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| Zitat:
Beim BAB-Rechner wurde ja auch nicht nach Kindergeld gefragt. Aktuell spielt das Kindergeld bei der Berechnung der BAB keine Rolle. Es wird daher auch bei der Berechnung nicht berücksichtigt. |
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#14
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| Da ich in meiner Signatur auf diesen Thread verweise und mittlerweile das 23. BAföGÄndG in Kraft getreten ist, weise ich auf die geänderten Freibeträge und Bedarfe hin. Eine Gegenüberstellung (alt zu neu) ist hier einzusehen. Was könnte dies nun genau bedeuten für BAB und Abg? Die geänderten Werte wären also hier im Thread für die Berechnung ab dem 01.08.2010 zu berücksichtigen. |
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| ausbildung, bab, berechnung |
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