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BAB und sonstige Ausbildungsförderung Forum für Fragen zu den Themen BAB, Meister-BAfög, Studienabschlusshilfe, Bildungskredit und weiteren Förderungsleistungen.

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  #1  
Alt 26.08.2010, 13:16
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Standard Finanzielle Unterstützung fürs Studium

Hi,
ich werde ab Oktober beginnen zu studieren. Bafög werde ich vermutlich nicht mehr bekommen, da ich schon 2x ein Studium abgebrochen habe. Insofern bleibt mir nur noch Wohngeld als Option übrig, oder gibt es noch andere Möglichkeiten der finanziellen Unterstützung außer einem Studienkredit?

Da ich kein eigenes Unterforum für Wohngeld gefunden habe....ich hoffe es ist ok, wenn ich das hier frage...

Wieviel Geld muss man mindestens als Einkommen haben, um Wohngeld zu bekommen?
Und wie zählen hier die Beiträge für die Krankenversicherung und Pflegeversicherung mit rein?
Mit wieviel Wohngeld kann ich rechnen, wenn ich ca. 200 euro Einkommen habe + die ca. 70 euro KV Beitrag?
Oder bekomme ich mit so wenig Einkommen erst gar kein Wohngeld?

Würde mich über ein paar Hinweise sehr freuen.
Vielen Dank.
Jezzler
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  #2  
Alt 26.08.2010, 14:26
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http://www.wohngeldantrag.de/geld/mindest.htm
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  #3  
Alt 26.08.2010, 19:40
dms dms ist offline
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Leider wird hier das Thema Wohngeld nicht näher beleuchtet.
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  #4  
Alt 26.08.2010, 19:56
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Hinweis: Mit 30 Jahren wird der KV Beitrag auf ca. 150,00 € erhöht.
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  #5  
Alt 27.08.2010, 04:07
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Mit 200 € Einkommen gibt es gar kein Wohngeld.

Wohngeld ist schließlich nur ein Zuschuss zur Miete und keine Übernahme der Wohnkosten.
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  #6  
Alt 27.08.2010, 12:52
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danke für eure antworten.
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  #7  
Alt 27.08.2010, 13:04
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wenn ich das geld von meinen eltern als unterhalt bekommen würde.... weiss jmd wie man es macht, das das darlehen der eltern vom amt auch als einkommen anerkannt wird?
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  #8  
Alt 27.08.2010, 17:53
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Wenn du etwas von deinen Eltern bekommst, dann ist das Unterhalt = Einkommen.

Wenn dein Unterhaltsanspruch auf Grund deiner Ausbildungsplanung nicht nur nach BAföG, sondern auch nach Familienrecht erloschen ist, kannst du versuchen, den von deinen Eltern ausgezahlten Betrag als Darlehen zu deklarieren.
Wird aber schwer, dass das anerkannt wird.
Ein Darlehen von Oma, Tante, Schwester wäre besser...
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  #9  
Alt 30.08.2010, 11:29
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hm, aber fürs wohngeld wäre es dann ja eh besser es als unterhalt zu deklarieren, als als darlehen, oder...

ab wann ist mein unterhaltsanspruch nach familienrecht denn erloschen?

lg
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  #10  
Alt 30.08.2010, 15:53
dms dms ist offline
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Zitat:
Zitat von dms Beitrag anzeigen
Leider wird hier das Thema Wohngeld nicht näher beleuchtet.
Zitat:
Zitat von jezzler Beitrag anzeigen
hm, aber fürs wohngeld wäre es dann ja eh besser es als unterhalt zu deklarieren, als als darlehen, oder...

ab wann ist mein unterhaltsanspruch nach familienrecht denn erloschen?

lg
Auch dafür gibt es hier spezialiserte Unterforen.
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