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| BAB und sonstige Ausbildungsförderung Forum für Fragen zu den Themen BAB, Meister-BAfög, Studienabschlusshilfe, Bildungskredit und weiteren Förderungsleistungen. |
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#1
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| Meine Tochter musste für ihre Ausbildung in die Nähe des Betriebes ziehen, weil es zum täglichen Pendeln zu weit ist. Wir haben BAB beantragt und es wurde bewilligt. Die Ausbildung ist so gestaffelt, das sie immer abwechselnd einen Monat im Betrieb zubringt und im darauf folgenden Monat täglich zur Berufsschule fährt (ca. 30km für eine Strecke). Die Fahrten zur Berufsschule wurden nicht anerkannt, da der BAB-Bearbeiter sagt, das Blockunterricht nicht förderungsfähig wäre. Wenn ich das Prinzip richtig verstanden habe, ist doch, wenn einem BAB zusteht, auch die Pendelfahrt zur Berufsschule abgedeckt, oder sehe ich das falsch. ![]() Wir haben ersteinmal Widerspruch gegen den Bescheid eingelegt. |
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#2
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| Die Fahrtkosten zur Berufsschule müssen auch beim Blockunterricht anerkannt werden. Dies ergibt sich aus § 67 Abs. 1 Nr. 1 und § 71 Abs. 1 a SGB III. Andi |
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#3
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| @andi1985 Erst einmal schönen Dank für die Antwort. §67 ist klar, aber im §71 SGB III finde ich nichts über Fahrtkosten sondern nur über Einkommensanrechnung. |
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#4
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| Sorry, ich meinte den § 73 Abs. 1 a SGB III. War wohl gestern etwas spät. Andi |
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#5
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| (1a) Für die Zeit des Berufsschulunterrichts in Blockform wird Berufsausbildungsbeihilfe unverändert weiter erbracht. Es erfolgt bei Blockunterricht keine Berücksichtigung der geänderten Fahrkosten. Die Fahrkosten die zum Betrieb entstehen werden weiter erbracht. Somit keine Änderung der Fahrkosten während des Blockunterrichts. |
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#6
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| Nach Wiederspruch und Klage vor dem Sozialgericht (noch nicht verhandelt), habe ich die Stellungnahme des Bundessozialgerichts in einem ähnlich gelagerten Fall gefunden http://juris.bundessozialgericht.de/...0936&linked=pm Nach dem ich die Agentur für Arbeit darauf hingewiesen habe, wurden die Fahrtkosten zum Blockunterricht anerkannt. Hat jetzt zwei Jahre gedauert, aber es lohnt sich doch, am Ball zu bleiben |
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#7
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| Glückwunsch, allerdings es ist und bleibt derzeit eine Einzelfallentscheidung. Auch eine Umsetzung des vollständigen Urteils des BSG würde u.U. im Fall deiner Tochter zu einer Ablehnung führen können (Ablehnung der erhöhten Fahrkosten für den Blockunterricht). das Urteil des BSG setzt voraus, dass bei Antragstellung der Turnusplan etc. vorliegt. Gewöhnlich wird der Antrag vor Ausbildungsbeginn gestellt. Erst danach haben die meisten den Turnusplan in der Hand. Durch dieses Timelag erfolgt jedoch eine neue Ungleichbehandlung (?). Solange der Gesetzgeber hier seinen Willen nicht nochmals eindeutig zum Ausdruck bringt -Berufsschule ist Ländersache, und somit ist die Zuständigkeit für die Kosten auch dort anzusiedeln- kann eine Bundesleistung doch nicht hintenherum die Länderhaushalte entlasten. |
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| Stichworte |
| bab, blockunterricht, fahrtkosten |
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