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BAB und sonstige Ausbildungsförderung Forum für Fragen zu den Themen BAB, Meister-BAfög, Studienabschlusshilfe, Bildungskredit und weiteren Förderungsleistungen.

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  #1  
Alt 09.03.2010, 21:09
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Standard fahrgeld in irgendeiner form möglich?

Hallo,

und zwar habe ich da eine frage ich beziehe zur zeit noch bab und habe noch eine wohnung diese habe ich jetzt gekündigt. meine erste frage is da ich der wohnungsgesellschaft in der kündigung vorgeschlagen habe wenn die wohung in der kündigungsfrist weitervermittelt werden kann dass ich diese innerhalb von 14 tagen übergeben kann reicht da bei so etwas kurzfristigem die normal veränderungsmitteilung für bab per post oder lieber telefonisch im vorfeld beim amt melden nich das die bearbeitung länger dauert und ich dann immernoch geld bekomme was mir nicht zusteht? und meine zweite frage ist ich werde zu meinen eltern zurückziehen dann diese beziehen beide hartz 4 und meine fahrtkosten betragen dann mit dem pkw ca 170euro also ich habe im monat in der regel ca 1500km arbeitsweg, dazu kommt noch 85euro kfz versicherung monatlich und ich habe ein nettoeinkommen von 353euro d.h. ich habe für meinen lebensunterhalt selbst bloß 100euro und meine eltern können mich nicht unterstützen da sie nichtmal miete vom amt erstattet bekommen wel sie ein eigenes haus besitzen und dieses vo den 726euro auch noch abzahlen müssen....ist es da möglich bei der arge mich in die bedarfsgemeinschaft wieder hereinzunehmen und ich beomme da denn fahrkosten bzw. nötige zuschüsse oder direkt bei der argentur für arbeit?öffentliche verkehrsmittel sind von meinen eltern aus schlecht möglich leider da diese auf dem dorf wohnen und ich in schichten arbeite d.h. in der frühschicht fährt weder bus und bahn morgens annhähernd rechtzeitig und in der spätschicht das selbe?

Vielen Dank im Voraus

MFG
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  #2  
Alt 10.03.2010, 19:06
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Beiträge: 1.998
Standard

Aus Sicht der Agentur für Arbeit
1. Veränderungsanzeige, wenn dies sehr kurzfristig geschieht, dann zweigleisig durchaus empfehlenswert (vorab telefonisch, schriftlich nachreichen)
2. nach Einzug bei den Eltern kein BAB-Anspruch; und somit auch keine Fahrkosten über BAB
3. Fahrkosten während der Ausbildung nur mit/ bei BAB
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  #3  
Alt 10.03.2010, 19:46
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Registriert seit: 09.03.2010
Beiträge: 5
Standard

und von der arge vielleicht? da meine eltern ja beide alg 2 bekommen? habe gelesen das wenn ich mich mit in der bedarfsgemeinschaft berechnen lassen würden meine nötigen kosten für die ausübung meiner tätigkeit mitberechnet werden und ich dann WENN mein grundbedarf nicht gedeckt sein sollte von der arge da zuschüsse bzw alg 2 bekommen würde?
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