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BAB und sonstige Ausbildungsförderung Forum für Fragen zu den Themen BAB, Meister-BAfög, Studienabschlusshilfe, Bildungskredit und weiteren Förderungsleistungen.

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  #1  
Alt 27.08.2009, 09:35
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Reden Erste eigene Wohnung

Hallo zusammen,

ich habe viele Fragen zu meiner ersten eigenen Wohnung!

Ich schreibe jetzt einfach mal hier in dieses Forum, bin mir nicht sicher ob das richtig ist, aber ich finde es sehr freudlich und habe kein anderes gefunden. Ich hoffe ihr seid mir nicht böse.

Also, 'es geht sich um folendes':

Ich, 18 Jahre alt, Ausbildung zur Immobilienkauffrau (nur vorübergehend: es ist nicht mein traumberuf, desswegen werde ich bei der nächst kommenden möglichkeit wechseln. habe das angebot, von einem guten bekannten, angenommen damit ich keine lücken im lebenslauf habe und ein wenig geld verdiene), wohne nicht bei meinen Eltern, möchte eine eigene Wohnung haben, keine WG.
Ich möchte wisssen, wass mir so alles zusteht.

Habe von folgenden Sachen gehört:
- Kautionsübernahme
- Wohngeld
- Ersteinrichtungsgeld
- Wohnbeihilfe
- Bafög/ Kindergeld/ Unterhalt (ändert das irgendwas?)

-- Was gibt es noch alles?
__________________________________________________ ____________

Freue mich über alle Antworten!

Danke
Lieben Gruß
Nati
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  #2  
Alt 27.08.2009, 10:15
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Als Azubi unter 25 steht Dir, je nach Verdienst der Eltern und Deinem Einkommen, nur Bab zu.

Wo wohnst Du denn zur Zeit und wann und wieso bist Du bei Deinen Eltern ausgezogen?
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  #3  
Alt 27.08.2009, 10:32
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Beiträge: 8.212
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Zitat:
Zitat von Sie Beitrag anzeigen
Ich möchte wisssen, wass mir so alles zusteht.

Habe von folgenden Sachen gehört:
- Kautionsübernahme
- Wohngeld
- Ersteinrichtungsgeld
- Wohnbeihilfe
- Bafög/ Kindergeld/ Unterhalt (ändert das irgendwas?)

Bis auf den letzten Punkt kannst du alles andere vergessen.
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  #4  
Alt 27.08.2009, 11:20
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Zitat:
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Ich, 18 Jahre alt, Ausbildung zur Immobilienkauffrau, wohne nicht bei meinen Eltern, möchte eine eigene Wohnung haben, keine WG.
Ich möchte wisssen, wass mir so alles zusteht.
Hallo
Wo wohnst du denn derzeit? Weil du schreibst, dass du nicht bei den Eltern wohnst? Normalerweise erhalten unter 25 Jährige kein ALG II, wenn sie in Ausbildung sind. Eine eigene Wohnung müsstest du dir mit Berufsausbildungsbeihilfe, Kindergeld, Ausbildungsvergütung und ggf. Unterhalt von den Eltern oder Nebenjob finanzieren.
Ist der Ausbildungsüplatz am Wohnort der Eltern oder weiter weg?
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  #5  
Alt 28.08.2009, 00:55
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Wo wohnst Du denn zur Zeit und wann und wieso bist Du bei Deinen Eltern ausgezogen?

Ich wohne bei einem Bekannten. Ich habe es bei meiner Mutter nicht mehr ausgehalten und bin zu meinem Freund gezogen, aber damit ist jetzt auch schluss.


"Grubenpony:
Bis auf den letzten Punkt kannst du alles andere vergessen."

Die Antwort ist zwar lieb gemeint. Aber warum?


"DieFrauDesBassisten:
Ist der Ausbildungsüplatz am Wohnort der Eltern oder weiter weg?"

Der jetztige ist in der nähe, aber ich wohne ja nicht bei meiner Mutter und werde da auch nicht mehr einziehen.
Mein Traumausbildungplatz ist weiter weg, in Essen!

Danke für die vielen Antoworten!

Lg
Nati
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  #6  
Alt 28.08.2009, 07:01
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Zitat:
Zitat von Sie Beitrag anzeigen

Habe von folgenden Sachen gehört:
- Kautionsübernahme
- Wohngeld
- Ersteinrichtungsgeld
- Wohnbeihilfe
- Bafög/ Kindergeld/ Unterhalt
Zur Erklärung warum es bis auf den letzten Punkt nix gibt:

Kautionsübernahme und Ersteinrichtung

Beides sind Hilfeleistungen aus dem ALG bezug für besondere Fälle, da du in der Ausbildung bist steht Dir davon nichts zu soweit ich das weiß.

Wohngeld und Wohnbeihilfe

Wohngeld ist zwar ein anderes Amt doch gilt auch hier: in einer Ausbilung ist man nicht Wohngeldberechtigt.

So bleibt nur noch der letzte Punkt übrig


LG Trica
__________________
Lächle und sei froh, denn es könnte schlimmer kommen.
- So lächelte ich und war'd froh und es kam schlimmer !
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  #7  
Alt 28.08.2009, 07:43
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Zitat:
Der jetztige ist in der nähe, aber ich wohne ja nicht bei meiner Mutter und werde da auch nicht mehr einziehen.
Mein Traumausbildungplatz ist weiter weg, in Essen!
Kannst du alles machen. Wenn du jobben gehst und dir das leisten kannst. Als Azubi muß man sich nach der Decke strecken, oder wie es früher hieß, Lehrjahre sind keine Herrenjahre. Vom Staat bekommst du für deine Pläne nichts.
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  #8  
Alt 28.08.2009, 08:18
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Ort: Lauterbach
Beiträge: 6
Idee

Also, könnte ich, wenn ich jetzt Umziehen würde, sagen wir mal nach Essen, mich für einen Monat Arbeitslos melden. Dann bekomme ich eventuell Kautionsübernahme u. Ersteinrichtungsgeld.

Und dann gehe ich in die Ausbildung. Oder müsste ich dem Amt, dass dann zurückzahlen?

Würde mich das Amt in keinster Weise unterstützen, wenn ich eine Aubildung habe und eine eigene Wohnung habe? Ist ja irgendwie 'total' Unsoztial! Ist doch besser als wenn ich Arbeitslos wäre und eine eigene Wohnung hätte.


"mpumpe:
Wenn du jobben gehst..."

Nach einem 8 Std. Tag noch jobben gehen? 'Krass'

Warum macht es das Amt eigenständigen so schwer? Ich habe mir alles selber gesucht. Ich bin nicht zum Amt gelaufen und habe gesagt: 'gib her ich will'!

Naja, ...

Danke für die Antworten
Lg
Nati
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  #9  
Alt 28.08.2009, 08:38
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Standard möchte

Zitat:
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Hallo zusammen,


wohne nicht bei meinen Eltern, möchte eine eigene Wohnung haben, keine WG.
Ich möchte wisssen, wass mir so alles zusteht.

Habe von folgenden Sachen gehört:
- Kautionsübernahme
- Wohngeld
- Ersteinrichtungsgeld
- Wohnbeihilfe
- Bafög/ Kindergeld/ Unterhalt (ändert das irgendwas?)

-- Was gibt es noch alles?
__________________________________________________ ____________



Danke
Lieben Gruß
Nati
Mit 18 gibts vermutlich nichts.
Es sei denn ALG1 wenn Du 12 Monate versicherungspflichtig gearbeitet hast. Ist die Ausbildung abgeschlossen? Sonst sind die Eltern sowieso
noch unterhaltspflichtig.

Was man mit 18 alles möchte........................
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  #10  
Alt 28.08.2009, 08:52
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Zitat:
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Also, könnte ich, wenn ich jetzt Umziehen würde, sagen wir mal nach Essen, mich für einen Monat Arbeitslos melden. Dann bekomme ich eventuell Kautionsübernahme u. Ersteinrichtungsgeld.
Du hast doch im Eingangsthread geschrieben, dass du gerade eine Ausbildung machst. Die Ausbildungsstelle für den Umzug zu kündigen wird dir sehr nachteilig ausgelegt und dürfte finanzielle Konsequenzen haben (z. B. ALGII nur als Darlehen).

Zitat:
Würde mich das Amt in keinster Weise unterstützen, wenn ich eine Aubildung habe und eine eigene Wohnung habe? Ist ja irgendwie 'total' Unsoztial!
Unsozial ist, wenn deine Eltern ihre Unterhaltsverpflichtungen auf die Allgemeinheit abwälzen könnten.

Als Auszubildende bekommst du Ausbildungsentgelt, Kindergeld, ggf. Unterhalt/BAB/Bafög - das ist in etwa soviel wie ein ALGII-Empfänger hat nur eben aus verschiedenen Töpfen. Und erfordert schon ein wenig Mitdenken.
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erste eigene wohnung, essen, hilfe, was steht mir zu, wohnung

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