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| BAB und sonstige Ausbildungsförderung Forum für Fragen zu den Themen BAB, Meister-BAfög, Studienabschlusshilfe, Bildungskredit und weiteren Förderungsleistungen. |
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#1
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| Hallo zusammen, ich habe viele Fragen zu meiner ersten eigenen Wohnung! Ich schreibe jetzt einfach mal hier in dieses Forum, bin mir nicht sicher ob das richtig ist, aber ich finde es sehr freudlich und habe kein anderes gefunden. Ich hoffe ihr seid mir nicht böse. Also, 'es geht sich um folendes': Ich, 18 Jahre alt, Ausbildung zur Immobilienkauffrau (nur vorübergehend: es ist nicht mein traumberuf, desswegen werde ich bei der nächst kommenden möglichkeit wechseln. habe das angebot, von einem guten bekannten, angenommen damit ich keine lücken im lebenslauf habe und ein wenig geld verdiene), wohne nicht bei meinen Eltern, möchte eine eigene Wohnung haben, keine WG. Ich möchte wisssen, wass mir so alles zusteht. Habe von folgenden Sachen gehört: - Kautionsübernahme - Wohngeld - Ersteinrichtungsgeld - Wohnbeihilfe - Bafög/ Kindergeld/ Unterhalt (ändert das irgendwas?) -- Was gibt es noch alles? __________________________________________________ ____________ Freue mich über alle Antworten! Danke Lieben Gruß Nati |
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#2
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| Als Azubi unter 25 steht Dir, je nach Verdienst der Eltern und Deinem Einkommen, nur Bab zu. Wo wohnst Du denn zur Zeit und wann und wieso bist Du bei Deinen Eltern ausgezogen? |
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#3
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| Bis auf den letzten Punkt kannst du alles andere vergessen. |
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#4
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| Zitat:
Wo wohnst du denn derzeit? Weil du schreibst, dass du nicht bei den Eltern wohnst? Normalerweise erhalten unter 25 Jährige kein ALG II, wenn sie in Ausbildung sind. Eine eigene Wohnung müsstest du dir mit Berufsausbildungsbeihilfe, Kindergeld, Ausbildungsvergütung und ggf. Unterhalt von den Eltern oder Nebenjob finanzieren. Ist der Ausbildungsüplatz am Wohnort der Eltern oder weiter weg? |
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#5
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| Wo wohnst Du denn zur Zeit und wann und wieso bist Du bei Deinen Eltern ausgezogen? Ich wohne bei einem Bekannten. Ich habe es bei meiner Mutter nicht mehr ausgehalten und bin zu meinem Freund gezogen, aber damit ist jetzt auch schluss. "Grubenpony: Bis auf den letzten Punkt kannst du alles andere vergessen." Die Antwort ist zwar lieb gemeint. Aber warum? "DieFrauDesBassisten: Ist der Ausbildungsüplatz am Wohnort der Eltern oder weiter weg?" Der jetztige ist in der nähe, aber ich wohne ja nicht bei meiner Mutter und werde da auch nicht mehr einziehen. Mein Traumausbildungplatz ist weiter weg, in Essen! Danke für die vielen Antoworten! Lg Nati |
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#6
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| Zitat:
Kautionsübernahme und Ersteinrichtung Beides sind Hilfeleistungen aus dem ALG bezug für besondere Fälle, da du in der Ausbildung bist steht Dir davon nichts zu soweit ich das weiß. Wohngeld und Wohnbeihilfe Wohngeld ist zwar ein anderes Amt doch gilt auch hier: in einer Ausbilung ist man nicht Wohngeldberechtigt. So bleibt nur noch der letzte Punkt übrig ![]() LG Trica
__________________ Lächle und sei froh, denn es könnte schlimmer kommen. - So lächelte ich und war'd froh und es kam schlimmer ! |
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#7
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| Zitat:
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#8
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| Also, könnte ich, wenn ich jetzt Umziehen würde, sagen wir mal nach Essen, mich für einen Monat Arbeitslos melden. Dann bekomme ich eventuell Kautionsübernahme u. Ersteinrichtungsgeld. Und dann gehe ich in die Ausbildung. Oder müsste ich dem Amt, dass dann zurückzahlen? Würde mich das Amt in keinster Weise unterstützen, wenn ich eine Aubildung habe und eine eigene Wohnung habe? Ist ja irgendwie 'total' Unsoztial! Ist doch besser als wenn ich Arbeitslos wäre und eine eigene Wohnung hätte. "mpumpe: Wenn du jobben gehst..." Nach einem 8 Std. Tag noch jobben gehen? 'Krass' Warum macht es das Amt eigenständigen so schwer? Ich habe mir alles selber gesucht. Ich bin nicht zum Amt gelaufen und habe gesagt: 'gib her ich will'! Naja, ... Danke für die Antworten Lg Nati |
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#9
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| Zitat:
Es sei denn ALG1 wenn Du 12 Monate versicherungspflichtig gearbeitet hast. Ist die Ausbildung abgeschlossen? Sonst sind die Eltern sowieso noch unterhaltspflichtig. Was man mit 18 alles möchte........................ |
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#10
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| Zitat:
Du hast doch im Eingangsthread geschrieben, dass du gerade eine Ausbildung machst. Die Ausbildungsstelle für den Umzug zu kündigen wird dir sehr nachteilig ausgelegt und dürfte finanzielle Konsequenzen haben (z. B. ALGII nur als Darlehen).Zitat:
Als Auszubildende bekommst du Ausbildungsentgelt, Kindergeld, ggf. Unterhalt/BAB/Bafög - das ist in etwa soviel wie ein ALGII-Empfänger hat nur eben aus verschiedenen Töpfen. Und erfordert schon ein wenig Mitdenken. |
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| Stichworte |
| erste eigene wohnung, essen, hilfe, was steht mir zu, wohnung |
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