Zurück   Forum zu Hartz IV, ALG 2, BAföG, Unterhalt, Arbeitsrecht > BAföG > BAB und sonstige Ausbildungsförderung

BAB und sonstige Ausbildungsförderung Forum für Fragen zu den Themen BAB, Meister-BAfög, Studienabschlusshilfe, Bildungskredit und weiteren Förderungsleistungen.

Antwort
 
LinkBack Themen-Optionen Ansicht
  #1  
Alt 19.07.2010, 08:27
Neuer Benutzer
 
Registriert seit: 19.07.2010
Beiträge: 7
Cool Eltern HartzIV, Anrechnung von BAB

Hallo,
habe folgende Frage und hoffe ihr könnt mir helfen!!
Also mein Neffe wohnt bei seinen Eltern in Sachsen-Anhalt und möchte eine Ausbildung zum 1.08.10 bei uns in Niedersachsen beginnen.Jetzt wollen wir für ihn BAB beantragen.Er will sich hier ein Zimmer oder kleine Wohnung nehmen und als Zweitwohnsitz eintragen lassen(so muss es wohl sein,wie wir bisher in den Foren gelesen haben).Jetzt hat seine Mutter bedenken das er in ihre Bedarfsgemeinschaft eingerechnet wird obwohl er garnicht zu Hause ist und sein Einkommen(Lehrlingsgeld+BAB) mit angerechnet werden.Wir haben jetzt die Bedenken ,wenn er seinen Hauptwohnsitz in der Nähe der Lehrstelle hat dann bekommt er keine BAB.
Kann uns da jemand weiterhelfen????

MfG R.
Digg this Post!Add Post to del.icio.usBookmark Post in TechnoratiFurl this Post!
Mit Zitat antworten
  #2  
Alt 19.07.2010, 11:04
Benutzerbild von Turtle1972
Junior Admin
 
Registriert seit: 20.11.2008
Beiträge: 18.985
Standard

Wenn er über 18 ist, muss er sich eh am neuen Wohnort melderechtlich mit Hauptwohnsitz anmelden, da er den überwiegenden Zeitraum dort verbleibt. Und BAB bekommt er sowieso nur, wenn er seinen Wohnsitz nicht bei den Eltern hat. Was sollte es da also für Probs geben?

Turtle
Digg this Post!Add Post to del.icio.usBookmark Post in TechnoratiFurl this Post!
Mit Zitat antworten
  #3  
Alt 19.07.2010, 16:12
Neuer Benutzer
 
Registriert seit: 19.07.2010
Beiträge: 7
Standard

Danke erstmal für die zügige Antwort ,ich bin davon ausgegangen das wenn er sich mit Hauptwohnsitz am Ausbildungsort anmeldet,es mit einem normalen Umzug gleichgestellt wird und nicht mit einem vorübergehenden Umzug wegen der Ausbildung und dann kein BAB gezahlt wird.
Digg this Post!Add Post to del.icio.usBookmark Post in TechnoratiFurl this Post!
Mit Zitat antworten
  #4  
Alt 19.07.2010, 16:49
dms dms ist offline
Gesperrt
 
Registriert seit: 18.04.2009
Beiträge: 1.998
Standard

Wenn beides zeitlich in etwa zusammenfällt (Ummeldung und Ausbildungsbeginn), sollte es doch im Zusammenhang mit der Ausbildung stehen. Andernfall hat es nur Auswirkung bei der Berechnung, weil dann nicht alle Freibeträge gewährt werden.
Digg this Post!Add Post to del.icio.usBookmark Post in TechnoratiFurl this Post!
Mit Zitat antworten
  #5  
Alt 19.07.2010, 17:38
Neuer Benutzer
 
Registriert seit: 19.07.2010
Beiträge: 7
Standard

Ok,danke und um welche Freibeträge könnte es sich dabei handeln?
Digg this Post!Add Post to del.icio.usBookmark Post in TechnoratiFurl this Post!
Mit Zitat antworten
  #6  
Alt 19.07.2010, 19:32
dms dms ist offline
Gesperrt
 
Registriert seit: 18.04.2009
Beiträge: 1.998
Standard

§ 71 SGB III
Einkommensanrechnung

(1) Auf den Gesamtbedarf sind das Einkommen des Auszubildenden, seines nicht dauernd von ihm getrennt lebenden Ehegatten, des Lebenspartners und seiner Eltern in dieser Reihenfolge anzurechnen.
(2) Für die Ermittlung des Einkommens und dessen Anrechnung sowie die Berücksichtigung von Freibeträgen gelten § 11 Abs. 4 sowie die Vorschriften des Vierten Abschnitts des Bundesausbildungsförderungsgesetzes mit den hierzu ergangenen Rechtsverordnungen entsprechend. Abweichend von
1. .....

2. § 23 Abs. 3 des Bundesausbildungsförderungsgesetzes bleiben 56 Euro der Ausbildungsvergütung und abweichend von § 25 Abs. 1 des Bundesausbildungsförderungsgesetzes zusätzlich 550 Euro anrechnungsfrei, wenn die Vermittlung einer geeigneten beruflichen Ausbildungsstelle nur bei Unterbringung des Auszubildenden außerhalb des Haushalts der Eltern oder eines Elternteils möglich ist;


kleiner Hinweis: die 550 beziehen sich auf die Berechnung beim Elterneinkommen

PS:es gibt einen BAB-Rechner
Digg this Post!Add Post to del.icio.usBookmark Post in TechnoratiFurl this Post!
Mit Zitat antworten
  #7  
Alt 19.07.2010, 20:05
Neuer Benutzer
 
Registriert seit: 19.07.2010
Beiträge: 7
Standard

Ok,habt vielen herzlichen Dank für die tollen Tips und die ausführliche Beratung!!!Danke;Danke;Danke!!!
Und dms ,ich weiß nicht ob du das kennst wenn eine Schwester mit dir streitet und immer etwas besser wissen will,da muss ich schon mit ausführlichen Aussagen kommen,denn ich bin davon fest überzeugt das mein Neffe bei uns in der Gegend eine gute Chance hat in Zukunft nichts mehr mit Hartz IV zutun haben zu müssen.
Also nochmal Dank;Danke;danke!!!!!
Digg this Post!Add Post to del.icio.usBookmark Post in TechnoratiFurl this Post!
Mit Zitat antworten
  #8  
Alt 19.07.2010, 20:32
dms dms ist offline
Gesperrt
 
Registriert seit: 18.04.2009
Beiträge: 1.998
Standard

Zitat:
Zitat von Brummi Beitrag anzeigen
Ok,habt vielen herzlichen Dank für die tollen Tips und die ausführliche Beratung!!!Danke;Danke;Danke!!!

Also nochmal Dank;Danke;danke!!!!!
Einmal Danke hätte vollauf gereicht, Spar deine Energie für den Streit mit Schwesterherz.

Zitat:
Zitat von Brummi Beitrag anzeigen
Also mein Neffe wohnt bei seinen Eltern in Sachsen-Anhalt und möchte eine Ausbildung zum 1.08.10 bei uns in Niedersachsen beginnen.Jetzt wollen wir für ihn BAB beantragen.
Den Antrag muss er schon stellen. Anruf bei der Agentur kann da schon ausreichen.
Digg this Post!Add Post to del.icio.usBookmark Post in TechnoratiFurl this Post!
Mit Zitat antworten
Antwort

Lesezeichen

Stichworte
bab, hartz iv, zweitwohnsitz

Themen-Optionen
Ansicht

Forumregeln
Es ist Ihnen nicht erlaubt, neue Themen zu verfassen.
Es ist Ihnen nicht erlaubt, auf Beiträge zu antworten.
Es ist Ihnen nicht erlaubt, Anhänge hochzuladen.
Es ist Ihnen nicht erlaubt, Ihre Beiträge zu bearbeiten.

BB-Code ist an.
Smileys sind an.
[IMG] Code ist an.
HTML-Code ist aus.
Trackbacks are aus
Pingbacks are aus
Refbacks are an


Ähnliche Themen
Thema Autor Forum Antworten Letzter Beitrag
Eltern HartzIV - Bafög ?! Verstehe BAföG Antrag und Anspruch 1 16.07.2010 03:47
Eltern Im Keller der Eltern: Haushaltsgemeinschaft? Annemarie Hartz IV / ALG II: Bedarfsgemeinschaft - Haushaltsgemeinschaft 5 27.03.2010 12:04
Vermögen der Eltern / Anrechnung / Hartz 4 Jim18 Hartz IV 4 - ALG II 2 7 25.12.2009 12:10
Partner (Ehepartner, Lebenspartner, eheähnliche Gemeinschaft) eigenen Hausstand gründen beide U25, leben bei Eltern HartzIV mobuknopf Hartz IV 4: U 25 3 10.03.2009 11:47


Alle Zeitangaben in WEZ +1. Es ist jetzt 14:55 Uhr.


Verein für soziales Leben e. V.
sozialhilfe24

Search Engine Friendly URLs by vBSEO 3.2.0