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BAB und sonstige Ausbildungsförderung Forum für Fragen zu den Themen BAB, Meister-BAfög, Studienabschlusshilfe, Bildungskredit und weiteren Förderungsleistungen.

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  #1  
Alt 09.11.2010, 07:22
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Beiträge: 9
Standard Betrugsanzeige BAB

hallo

ich habe vor 2 jahren einen großen fehler gemacht. ich habe eine ausbildung abgebrochen , bin dann wieder in die BG reingerechnet worden , und habe aber das BAB nicht abgemeldet. nun zahle ich seit juni 20 euro im monat zurück . soeben hat mich die polizei angerufen das ich nun eine anzeige habe weil ich das bab zu unrecht bekommen habe . es handelt sich hierbei um 6000 euro .
was passiert mir nun ? ich zahle es doch schon zurück doch mehr wie 20 euro geht nicht . mit was muss ich rechnen , was kommt nun auf mich zu ? kann ich die anzeige noch irgendwie abwenden ?
bin grad ziemlich durcheinander. ich weiß das es ein fehler war, aber ich kann ihn leider nicht rückgängig machen .
vielen dank und liebe grüße
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  #2  
Alt 09.11.2010, 07:40
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Beiträge: 4.196
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Es gibt erstens den Anspruch auf Rückzahlung der durch Betrug ergaunerten Gelder und zweitens natürlich den strafrechtlichen Aspekt.

Normaler Weise wird man nicht 'von der Polizei angerufen', sondern man bekommt ein Schreiben von der Polizei oder der Staatsanwaltschaft, wo man sich zu dem Sachverhalt äußern kann. Ist das Ermittlungsverfahren in Gang gesetzt kannst du nicht mehr viel machen. Höchstens einen Anwalt aufsuchen.

Aber alle Achtung, mit drei Kindern eine Bab-fähige Ausbildung machen, kommt auch nicht so oft vor.
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  #3  
Alt 09.11.2010, 07:44
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Beiträge: 9
Standard anruf polizei

doch wirklich ich kenne den polizisten und er hat mich angerufen und gefragt ob ich einen termin möchte um was dazu zu sagen oder nicht
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  #4  
Alt 09.11.2010, 10:07
Benutzerbild von Turtle1972
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Beiträge: 18.985
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Was soll schon auf dich zukommen? Logischerweise ein Verfahren wegen Betrug, d. h. entweder Haft- oder Geldstrafe.

Turtle
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  #5  
Alt 09.11.2010, 17:02
dms dms ist offline
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Beiträge: 1.998
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Hoffentlich hast Du nicht nach dem Abbruch ALGII bezogen und die monatliche BAB-Zahlung dort nicht mit angegeben.
Wenn das aber so sein sollte, dann kommt evtl. noch mehr auf Dich zu.
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Stichworte
anzeige, bab, zu unrecht erhalten

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