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| BAB und sonstige Ausbildungsförderung Forum für Fragen zu den Themen BAB, Meister-BAfög, Studienabschlusshilfe, Bildungskredit und weiteren Förderungsleistungen. |
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#1
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| Hallo, ich habe folgendes Problem: Ich beginne im August eine Ausbildung und da ich eine etwas längere Strecke jeden Tag fahren muss, schätze ich das ich insgesamt auch sehr viel BAB bekommen werde. Meine Frage ist 1. Wieviel BAB kann ich bekommen? 2. Bekomme ich auch noch weiterhin Kindergeld? So nun ein paar Angaben, die dafür wichtig sind: Gehalt in den ersten 18 Monaten 325€ brutto in den ersten 12 Monaten, 375€ brutto in den darauffolgenden 6 Monaten Miete, vorraussichtlich 300€ Ich bin 20 Jahre und habe eine eigene Wohnung (werde aber nochmal in eine andere Wohnung in meiner Stadt ziehen, da ich sonst 1400€ Mitgliedsbeitrag zahlen muss, wenn ich dort wohnen bleiben will.) Eltern getrennt lebend, im Jahr 2008 arbeitslos ( Angaben zum Einkommen meiner Eltern im Jahr 2008, also ca 350€ jeweils) Fahrt zu Arbeit(im Monat): ca 100km am Tag (eine Strecke ca 50 km) an ca 18/19 Arbeitstagen (wenn die Berufsschule in den Ferien geschlossen hat, dann ca 22 Tage) Fahrt zu Berufsschule(im Monat): ca 160km am Tag ( ca 80km eine Strecke) an ca 4 Arbeitstagen + 1 mal im Monat Samstag ( Berufsschule ist immer bisschen unterschiedlich, da in den Ferien ja kein Unterricht ist) So nun ein BAB Berechnungsbeispiel, wie ich es denken würde: ( Bitte um Berichtigung! ) 341€ Grundbedarf +146€ Mietzuschuss + 72€ Mietzuschuss (Miete über 146 €) +476€ Fahrtkosten (0,20€*100km*18Tage=360€) + (0,20€*160km*5Tage=160€) insgesamt 520€, aber Höchstbetrag liegt bei 476€ -------- =1035€ -314€ durchschnittliches Einkommen (abzüglich 21,5 % Sozialabgaben) -------- =ergibt 721€ ------------ ------------ Wird eigentlich Weihnachtsgeld etc mit reingerechnet? Aber ich habe bedenken das ich kein Kindergeld mehr bekomme, welches ich aber benötige zwecks Autoraten + Versicherung, denn: 721€ BAB +325€ EK= 1046€ *12= 12552€ im Jahr -> KG Grenze liegt aber bei ca 8000€ im Jahr. Aber ich kann ja noch Werbungskosten abziehen, ich glaube aber nur max. 4500€ das ergibt dann 8052€ EK, was aber zuviel ist für Kindergeld ![]() Kann es sein, dass man mehr Werbungskosten absetzen kann, wenn man mit dem PKW fährt? Sowas hab ich glaube gelesen, bin mir aber nicht sicher von was das abhängt. Ich hoffe mir kann jemand helfen, ist wirklich sehr wichtig! Denn notfalls muss ich in die Stadt ziehen wo ich meine Ausbildung mache, denn da hab ich nicht so hohe Fahrtkosten und bekomme ja dann auch weniger BAB aber wahrscheinlich Kindergeld, aber ich möchte schon lieber in meiner Stadt wohnen bleiben... |
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#2
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| Die rechnung sieht schon gut aus die fahrkosten sind etwas ungenau, aber macht nichts soweit die Berufsschule am Block (also jeweils eine woche am stück) stattfindet, interessiert die derzeit nicht 100km x 0,20 € x 5Tage x13 Wochen / 3 Monate = 433,33 € Sind also rund 922 EURO, dazu kommt noch eine pauschale von 12 somit 934 EURO Anteil Fahrkosten rund 46,4 % 325 x 12 Monate = 3900 375 x 6 Monate = 2250 6150 / 18 = 341,67 - 73,46= 268,21 wie Du auf 314 kommst ??? 934 - 268,21= 665,79 BAB für Kindergeld wären dann 356,86 benutze mal den BAB-Rechner PS: weihnachtsgeld , Urlaubsgeld etc, fehlen hier noch, die BAB wird also kleiner/ weniger PSS: ab August wird es aber wieder mehr -BAFÖG-Reform |
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#3
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| Erstmal Danke für deine schnelle Antwort. Die Berufsschule findet nur einmal in der Woche statt, also kein Blockunterricht und zusätzlich einmal im Monat samstags. Wenn ich Berufsschule habe, dann fahr ich aber 160km am Tag, wie oben beschrieben. Warum 268 abziehen? Bei mir sinds 314, weil bei 325€ bezahlt man ja noch keine Sozialversicherungsabgaben,erst bei den 375 € zahlt man was deswegen ist mein Betrag höher oder hab ich da was falsch verstanden? Wie kommst du insgesamt auf die 943€? Nach der Rechnung würde ich sozusagen 665€ bekommen? und wie ist das jetz mit dem Kindergeld? Bekomme ich das jetz noch? Ich verstehe deine Rechung irgendwie nicht ganz ^^ BAB Rechner hab ich schon benutzt ![]() Die wichtigste Frage ist jetzt nur noch ob ich weiterhin Kindergeld bekomme, weil ja mein EK + BAB über die 8000€ im Jahr sind |
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#4
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| Zitat:
559 + 433,33 + Pauschale 12=1004,33 Sie haben einen monatlichen Gesamtbedarf von 1004 Euro, von dem 315 Euro anzurechnendes Einkommen abzuziehen ist. Ihnen steht monatlich eine Beihilfe von 690 Euro zu! Wie der Rechner auf 315 kommt, muss ich erstmal nachprüfen |
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#5
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| Zitat:
433,33 + 1 Tag a 160 x 0,20= 465,33 2. SV sei doch froh, dass die Sv nun von Anfang an berücksichtigt wird, mindert das anzurechnende Einkommen und erhöht somit die BAB BAB nun 559 + 12 + 465,33=1036,33 Anteil Fahrkosten rund 44,9 % 1036,33 - 268,21= 768,12 BAB BAB für Kindergeld 423,23 Nun mache mal Deine rechnung bezüglich Kindergeld nicht mit der BAB (768) sondern nur mit 423,23 - da sind die Werbungskosten (Fahrkosten) rausgerechnet- welche Du nun im Kindergeld berücksichtigen kannst |
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#6
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| ok soweit verstehe ich das jetzt ![]() aber mit den fahrtkosten bin ich noch nicht ganz einverstanden ^^ Ich hab mir das ja so gedacht: (0,20€*100km*18Tage=360€) Im Monat im Betrieb + (0,20€*160km*5Tage=160€) Im Monat in der Schule, insgesamt 520€ aber was ist daran falsch? Können sie mir noch sagen, wie das mit den Kindergeld ist? Bzw kann mir das jemand anderes sagen? |
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#7
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| Zitat:
![]() also nochmal ![]() 4 tage x 100 km x 0,2 = 80 1 tag x 160 km x 0,2 = 32 macht die woche = 112 112 x 13/3 = 485,33 zzgl 1 samstag 32 incl Begrenzung= 487 jetzt alles nochmal zusammenfassen..... Verhältnis der fahrkosten noch bestimmen.... BAB für Kindergeldberechnung ermitteln... Zum Kindergeld halte ich mich jetzt zurück, ist nicht mein Gebiet |
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#8
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| Das mit den SV Beiträgen hab ich net gewusst, aber wenn das so ist dann ist das auch ok ![]() Zitat: "1036,33 - 268,21= 768,12 BAB BAB für Kindergeld 423,23 Nun mache mal Deine rechnung bezüglich Kindergeld nicht mit der BAB (768) sondern nur mit 423,23 - da sind die Werbungskosten (Fahrkosten) rausgerechnet- welche Du nun im Kindergeld berücksichtigen kannst" ok, das klingt ja alles ganz logisch, aber ich komm gerade überhaupt nicht auf diese 423,23€ ?! wie kommen die denn zu stande? irgendwie ist das alles bisl kompliziert ^^ ich hätte aber wirklich gedacht, dass man das komplette BAB was man bekommt mit einbeziehen muss, wenn man ausrechnet ob man noch Kindergeld berechtigt ist, das hat heute zumindest eine vom Arbeitsamt gesagt?! zumindest hab ich das so verstanden ... und die Grenze für Fahrtkosten sind 487€? hmm auf der Seite vom Arbeitsamt steht nämlich 476€ |
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#9
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| ist wirklich nicht mein tag heute ![]() hast ja recht 476, aber ich rechne jetzt lieber nicht mehr ,kommt eh nur Mist heute raus Ich habe doch ein paar Mal das Verhältnis der Fahrkosten zum Gesamtbedarf ermittelt dieser Prozentsatz wird auf die auszuzahlende BAB angewandt So wird dann ermittelt, wieviel reine fahrkosten in der auszuzahlende BAB enthalten sind Da in dem Restbetrag nun keine fahrkosten mehr enthalten sind, kann man die werbungskosten (z.B. Fahrkosten) in voller Höhe bei Kindergeld geltend machen. Am BAB-bescheid hängt extra ein Ausdruck mit dieser Berechnung für die Familienkasse dran, brauch man nur noch mit ein paar angaben ergänzen und kann den dort abgeben. 3.1 Umsetzung der Rechtsprechung des BSG Die Rechtsprechung des BSG wird umgesetzt. Die Sozialpauschale ist somit bei der Anrechnung des Einkommens des Auszubildenden immer einzuräumen. Dies gilt auch dann, wenn der Auszubildende selbst keine Pflichtbeiträge zur Sozialversicherung zu tragen hat. Rechtschreibfehler sind gratis |
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#10
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| Zitat:
warum das ganze mal 13/3 ? |
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