Zurück   Forum zu Hartz IV, ALG 2, BAföG, Unterhalt, Arbeitsrecht > BAföG > BAB und sonstige Ausbildungsförderung

BAB und sonstige Ausbildungsförderung Forum für Fragen zu den Themen BAB, Meister-BAfög, Studienabschlusshilfe, Bildungskredit und weiteren Förderungsleistungen.

Antwort
 
LinkBack Themen-Optionen Ansicht
  #11  
Alt 31.12.2011, 15:54
Neuer Benutzer
 
Registriert seit: 30.12.2011
Beiträge: 7
Standard

Zitat:
Zitat von Turtle1972 Beitrag anzeigen
Dann rechnen wir mal:

350 Euro Miete
50 Euro Strom
150 Euro Rate Auto
40 Euro Handy/Telefon/Internet
150 Euro Lebensmittel
30 Euro Klamotten
15 Euro Aufwendungen für Schul-/Ausbildungsbedarf
15 Euro GEZ
50 Euro Sonstiges
------------------------
850 Euro Kosten

635 Euro ist dein Lohn, ob es BAB gibt, ist m. E. n. sehr fraglich, da dein Bedarf ohne Fahrkosten so bei ca. 550 bis 600 Euro liegen dürfte.

Wovon willst du also leben? Wovon dein Auto bezahlen?

Für Azubis gibts übrigens kein Wohngeld. Maximal einen Mietzuschuss vom Jobcenter. Den aber auch nur unter bestimmten Bedingungen.

Turtle
Ja das kommt wohl so ungefähr hin. Also müsste ich wohl mal direkt beim Amt nachfragen und da mal einen Termin machen, denn dann weiß ich direkt ob ich BAB bekomme oder nicht. Wird denke ich das einfachste sein!?

Wenn ich hier bloß nicht aufm scheiss Kaff wohnen würde... ihr glaubt garnicht, wie das einen stressen kann.
Digg this Post!Add Post to del.icio.usBookmark Post in TechnoratiFurl this Post!
Mit Zitat antworten
  #12  
Alt 01.01.2012, 13:59
Benutzerbild von Minimaus
Moderator
 
Registriert seit: 12.06.2011
Beiträge: 88
Standard

Hallo Sandman,

wenn ich davon ausgehe, das Du Dir eine Wohnung nimmst, wo Du das Jobticket nutzen kannst (was Dein Arbeitgeber übrigens angeben muß, das er Dir einen Fahrtkostenzuschuß zahlt) und somit für Dich keine Fahrtkosten mehr anfallen, kannst Du getrost meiner Erfahrung nach davon ausgehen, das Du mit Deinem Einkommen Deinen Bedarf selber decken kannst und es keine ! BAB mehr gibt.

Bedarfssatz BAB:

Grundbedarf (Lebenshalungskosten) 349 €
Miete 149 €
Zuschuß Miete max. 75 €
Arbeitskleidung 12 €

ohne Fahrtkosten Bedarf 574 €

Da der Umzug nicht notwenig ist (Arbeitsstätte kann von der Wohnung der Eltern in angemesser Zeit erreicht werden, was Du ja schon bewiesen hast) gibt es auch keinen zusätzlichen Freibetrag.

Dem gegenüber steht Dein Einkommen, welches zwar noch bereinigt wird, aber vermutl. immer noch genug bei rumkommt, das es bei 0 € bleibt, max. aber vielleicht 10 oder 20 € BAB.

Das ganze auch ohne Anrechnung von Elterneinkommen. Du siehst also, das es nicht so rosig aussieht. Zieh besser das letzte Jahr noch durch und zieh dann , wenn Du ausgelernt und hoffentlich mehr Einkommen hast, aus.
__________________
LG
Minimaus

P.S.: Ich antworte hier in meiner Freizeit, daher besteht kein Anspruch auf Vollständigkeit oder Richtigkeit.
Digg this Post!Add Post to del.icio.usBookmark Post in TechnoratiFurl this Post!
Mit Zitat antworten
  #13  
Alt 02.01.2012, 08:57
Erfahrener Benutzer
 
Registriert seit: 26.08.2010
Beiträge: 428
Standard

Sag mal wovon träumst du nachts? Natürlich bekommst du kein BAB? Du bist im letzten Ausbildungsjahr. Die ganze Zeit ging es ohne BAB, jetzt willst du BAB beantragen, weil du der Meinung bist, dass dich deine Mutter abzockt. Das Kindergeld ist, solange man im elterlichen Haushalt lebt, dazu gedacht, das Kind zu unterhalten. D. h. für Miete, Nebenkosten, Hygieneartikel, Telefon, Lebensmittel usw. Wenn man in der Ausbildung ist, dann brauchen die Eltern von dem Geld auch keine Kleidung mehr kaufen, keine Schulartikel und bei besonderen Wünschen keine Lebensmittel. Es war schon vor 30 Jahren zu meiner Zeit so, dass das Kindergeld von den Eltern einbehalten wurde. Das ist kein Taschengeld. Ich kenne sogar Auszubildende, die zusätzlich zum Kindergeld Kostengeld während der Ausbildung abgeben müssen.
Digg this Post!Add Post to del.icio.usBookmark Post in TechnoratiFurl this Post!
Mit Zitat antworten
  #14  
Alt 02.01.2012, 11:25
Benutzerbild von Musiker
Moderator
 
Registriert seit: 20.11.2008
Beiträge: 5.834
Standard

Zitat:
Zitat von Turtle1972 Beitrag anzeigen
Ich glaube nicht, dass die BAB Stelle zum Ende der Ausbildung noch eine Notwendigkeit des Umzuges sieht. Denn der Umzug findet ja nicht statt, damit man die Ausbildung wirklich betreiben kann.
Das ist, wenn man 18 ist, bei BAB irrelevant.
__________________
"Nehmt die Menschen wie sie sind. Andere gibt es nicht." (K. Adenauer)
Digg this Post!Add Post to del.icio.usBookmark Post in TechnoratiFurl this Post!
Mit Zitat antworten
  #15  
Alt 02.01.2012, 18:13
Benutzerbild von Turtle1972
Junior Admin
 
Registriert seit: 20.11.2008
Beiträge: 18.985
Standard

Ja, sicher, KdU werden ja auch berücksichtigt. Trotzdem gibt es beim BAB den Unterschied, ob man notwendigerweise auszog oder einfach so.

Turtle
Digg this Post!Add Post to del.icio.usBookmark Post in TechnoratiFurl this Post!
Mit Zitat antworten
  #16  
Alt 03.01.2012, 09:33
Benutzerbild von Minimaus
Moderator
 
Registriert seit: 12.06.2011
Beiträge: 88
Standard

Korrekt, hat aber nur etwas mit einem zusätzlichen Freibetrag zu tun
__________________
LG
Minimaus

P.S.: Ich antworte hier in meiner Freizeit, daher besteht kein Anspruch auf Vollständigkeit oder Richtigkeit.
Digg this Post!Add Post to del.icio.usBookmark Post in TechnoratiFurl this Post!
Mit Zitat antworten
  #17  
Alt 03.01.2012, 11:58
Benutzerbild von Turtle1972
Junior Admin
 
Registriert seit: 20.11.2008
Beiträge: 18.985
Standard

Jepp, der ihm nicht zusteht, da er nachweislich eben nicht notwendigerweise nur aufgrund der Ausbildung zuhause auszieht. Ging doch um die Frage, ob er beim BAB-Rechner das Kästchen mit "notwendiger Auszug" anklicken kann oder nicht.

Turtle
Digg this Post!Add Post to del.icio.usBookmark Post in TechnoratiFurl this Post!
Mit Zitat antworten
  #18  
Alt 03.01.2012, 19:37
Neuer Benutzer
 
Registriert seit: 30.12.2011
Beiträge: 7
Standard

Die Sache hat sich damit ja wahrscheinlich geklärt
Digg this Post!Add Post to del.icio.usBookmark Post in TechnoratiFurl this Post!
Mit Zitat antworten
Antwort

Lesezeichen

Themen-Optionen
Ansicht

Forumregeln
Es ist Ihnen nicht erlaubt, neue Themen zu verfassen.
Es ist Ihnen nicht erlaubt, auf Beiträge zu antworten.
Es ist Ihnen nicht erlaubt, Anhänge hochzuladen.
Es ist Ihnen nicht erlaubt, Ihre Beiträge zu bearbeiten.

BB-Code ist an.
Smileys sind an.
[IMG] Code ist an.
HTML-Code ist aus.
Trackbacks are aus
Pingbacks are aus
Refbacks are an


Ähnliche Themen
Thema Autor Forum Antworten Letzter Beitrag
Praktikant wohnt bei Eltern. Wohngeld oder andere Unterstützung? ethiel Kosten der Unterkunft 7 20.06.2011 11:24
Bitte um eure Hilfe! Wohngeld oder AlG II für U25 bei Erstbezug von eigener Wohnung? grossundstark Hartz IV 4 - ALG II 2 13 25.11.2010 04:48
ALG1 + Studentin = Wohngeld? andere zuschüsse? jerujeru Nichts-zum-Thema 1 21.07.2010 20:56
Wohngeld / zuschüsse nach § 22 abs.7 SGB II Grenzfall Kosten der Unterkunft 1 07.04.2010 12:58
Partner (Ehepartner, Lebenspartner, eheähnliche Gemeinschaft) Wohngeld und andere Zuschüsse bei ALG1? Kris2306 Arbeitslosengeld I - ALG 1 6 18.02.2010 20:52


Alle Zeitangaben in WEZ +1. Es ist jetzt 04:10 Uhr.


Verein für soziales Leben e. V.
sozialhilfe24

Search Engine Friendly URLs by vBSEO 3.2.0