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| BAB und sonstige Ausbildungsförderung Forum für Fragen zu den Themen BAB, Meister-BAfög, Studienabschlusshilfe, Bildungskredit und weiteren Förderungsleistungen. |
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#11
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| Zitat:
Wenn ich hier bloß nicht aufm scheiss Kaff wohnen würde... ihr glaubt garnicht, wie das einen stressen kann. |
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#12
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| Hallo Sandman, wenn ich davon ausgehe, das Du Dir eine Wohnung nimmst, wo Du das Jobticket nutzen kannst (was Dein Arbeitgeber übrigens angeben muß, das er Dir einen Fahrtkostenzuschuß zahlt) und somit für Dich keine Fahrtkosten mehr anfallen, kannst Du getrost meiner Erfahrung nach davon ausgehen, das Du mit Deinem Einkommen Deinen Bedarf selber decken kannst und es keine ! BAB mehr gibt. Bedarfssatz BAB: Grundbedarf (Lebenshalungskosten) 349 € Miete 149 € Zuschuß Miete max. 75 € Arbeitskleidung 12 € ohne Fahrtkosten Bedarf 574 € Da der Umzug nicht notwenig ist (Arbeitsstätte kann von der Wohnung der Eltern in angemesser Zeit erreicht werden, was Du ja schon bewiesen hast) gibt es auch keinen zusätzlichen Freibetrag. Dem gegenüber steht Dein Einkommen, welches zwar noch bereinigt wird, aber vermutl. immer noch genug bei rumkommt, das es bei 0 € bleibt, max. aber vielleicht 10 oder 20 € BAB. Das ganze auch ohne Anrechnung von Elterneinkommen. Du siehst also, das es nicht so rosig aussieht. Zieh besser das letzte Jahr noch durch und zieh dann , wenn Du ausgelernt und hoffentlich mehr Einkommen hast, aus.
__________________ LG Minimaus P.S.: Ich antworte hier in meiner Freizeit, daher besteht kein Anspruch auf Vollständigkeit oder Richtigkeit. |
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#13
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| Sag mal wovon träumst du nachts? Natürlich bekommst du kein BAB? Du bist im letzten Ausbildungsjahr. Die ganze Zeit ging es ohne BAB, jetzt willst du BAB beantragen, weil du der Meinung bist, dass dich deine Mutter abzockt. Das Kindergeld ist, solange man im elterlichen Haushalt lebt, dazu gedacht, das Kind zu unterhalten. D. h. für Miete, Nebenkosten, Hygieneartikel, Telefon, Lebensmittel usw. Wenn man in der Ausbildung ist, dann brauchen die Eltern von dem Geld auch keine Kleidung mehr kaufen, keine Schulartikel und bei besonderen Wünschen keine Lebensmittel. Es war schon vor 30 Jahren zu meiner Zeit so, dass das Kindergeld von den Eltern einbehalten wurde. Das ist kein Taschengeld. Ich kenne sogar Auszubildende, die zusätzlich zum Kindergeld Kostengeld während der Ausbildung abgeben müssen. |
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#14
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| Das ist, wenn man 18 ist, bei BAB irrelevant.
__________________ "Nehmt die Menschen wie sie sind. Andere gibt es nicht." (K. Adenauer) |
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#15
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| Ja, sicher, KdU werden ja auch berücksichtigt. Trotzdem gibt es beim BAB den Unterschied, ob man notwendigerweise auszog oder einfach so. Turtle |
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#16
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| Korrekt, hat aber nur etwas mit einem zusätzlichen Freibetrag zu tun
__________________ LG Minimaus P.S.: Ich antworte hier in meiner Freizeit, daher besteht kein Anspruch auf Vollständigkeit oder Richtigkeit. |
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#17
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| Jepp, der ihm nicht zusteht, da er nachweislich eben nicht notwendigerweise nur aufgrund der Ausbildung zuhause auszieht. Ging doch um die Frage, ob er beim BAB-Rechner das Kästchen mit "notwendiger Auszug" anklicken kann oder nicht. Turtle |
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#18
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| Die Sache hat sich damit ja wahrscheinlich geklärt |
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