| |
| |||||||
| BAB und sonstige Ausbildungsförderung Forum für Fragen zu den Themen BAB, Meister-BAfög, Studienabschlusshilfe, Bildungskredit und weiteren Förderungsleistungen. |
![]() |
| | LinkBack | Themen-Optionen | Ansicht |
|
#1
| |||
| |||
| Hallo, ich habe da ein richtiges Problem glaube ich und ich mache mir auch ziehmliche Gedanken darüber, deshalb wollte ich mal nach eurer Meinung fragen und evtl. könnt Ihr mir ein wenig weiterhelfen. Und zwar fing es alles so an, das ich im August 2008 meine Ausbildung angefangen habe (meine erste Ausbildung), anschließend habe ich BAB beantragt und daraufhin wurden mir dann die ganzen Unterlagen zugeschickt, für meinen Chef, meine Eltern und mich. Anschließen wurde mir dann per Brief mitgeteilt das mir zu meiner Ausbildungsvergütung und Kindergeld noch zusätzlich 135 Euro BAB zu steht. Natürlich habe ich zu der Zeit auch meine eigene Wohnung gehabt. Leider mußte ich aus Geldgründen (trennung von der freundin usw.) wieder zurück zu meinen Eltern ziehen, das war im April 2009. Da ich mitbekommen hatte (nachgelesen im Internet) das wenn man bei seinen Eltern wohnt, kein BAB mehr zusteht. Da ich habe sonst zu wenig Geld gehabt hätte, habe ich es dem Amt nicht mitgeteilt (ich weiß ist echt bescheuert). Vor meiner Ausbildung habe ich Hartz 4 bezogen (wurde auch erst abgelehnt weil meine eltern bis zu meinem 25. Lebensjahr Unterhalt zahlen müssen). Da meine Mutter ab Krank ist und nicht arbeiten kann und mein Vater mal gerade soviel verdient, das er die Miete bezahlen kann und meine Mutter mit unterhalten kann, wurde mir der Antrag auf Hartz 4 doch gewilligt. Nun hatte ich meine eigene Wohnung, dann fing ja die Ausbildung an wie oben schon beschrieben. Nun habe ich gestern im Internet nachgelesen, das BAB doch bewilligt werden kann wenn die Eltern kein Unterhalt zahlen können. Das Amt hat mir noch bis letzten Monat BAB bezahlt, diesen Monat kam kein BAB-Geld mehr auf mein Konto. Meint Ihr die haben das rausbekommen das ich wieder bei meinen Eltern wohne? Ich denke ja und hab echt schiss da anzurufen und mich zu erkundigen, allerdings würde ich es dadurch nur noch schlimmer machen, ich habe mir das ganze mal ausgerechnet wo ich BAB bezogen habe ohne es dem Amt mitzuteilen. Ich denke ich muß wenn mir BAB nicht mehr zugestanden hätte, ca. 1080 euro zurückzahlen und das in der Ausbildung + weitere Schulden (nicht eigenverschulden). Da ich ja im Internet nachgelesen hatte das wenn die Eltern kein Unterhalt zahlen können, das einem dann doch BAB zu steht ist meine eigentliche Frage jetzt: Würde mir trotz der Zahlungsunfähigkeit meiner Eltern BAB zustehen während der Ausbildung? Und würde es gehen wenn ich dem Amt sage das ich ca. 2-3 Monate (damit es nicht eine zu hohe Rückzahlung geben wird) bei meinen Eltern gewohnt hatte nur vergessen habe mich umzumelden? Ich habe mir vorgenommen nach ein paar Antworten und eventueller Hilfe von hier beim Amt anzurufen und die Sache zu klären. Ich bin allerdings wieder auf Wohnungssuche und ziehe vorraussichtlich in 1-2 Monaten wieder in eine eigene Wohnung. Um Hilfe oder Antworten würde ich mich sehr freuen. Gruß Marc |
|
#2
| |||
| |||
| M.W.n. wird BAB nur für 18 Monate bewilligt, danach muss man es weiter beantragen. Von Aug. 08 bis Jan. 10 wären es ja 18 Monate. |
|
#3
| |||
| |||
| Na, freu dich schon mal auf die Rückzahlung und die Strafanzeige wegen Betrug. |
|
#4
| |||
| |||
| @Alida, auf solche Antworten kann ich gut verzichten. @Floeckchen, vielen Dank für Deine hilfreiche Antwort, ohne Deine Antwort, wäre ich nie im Leben darauf gekommen auf die Unterlagen vom Amt zu schauen und siehe da, es wurde tatsächlich nur bis zum 31.01.2010 genehmigt Also bekomme ich auch keine Strafanzeige oder rückzahlung *puh* und in einem Monat habe ich sowieso wieder eine neue Wohnung und beantrage BAB neu.Vielen Dank nochmals und einen schönen Abend |
|
#5
| |||
| |||
| Zitat:
Kommt es nachträglich heraus, geht der Vorgang ohne weitere Verzögerung zum Staatsanwalt. Dem versuche mal zu erklären, dass Du nicht betrügen wolltest. Deine Chance, das es nicht entdeckt wird, ist nicht allzugroß. Bei der Beurteilung des Strafmasses kann der Richter auch berücksichtigen, dass Du selbst Dich gemeldet hast. Übrigens hast Du schon die Weiterbewilligungsunterlagen erhalten ? Wenn nicht, dann sollten die als Postrücklauf bei der Agentur schon vorliegen. Wieso kommt die Post nicht an ? - Schnell ein Anruf beim Vermieter, Ausbilder... Übrigens, die Weiterbewilligungsunterlagen werden in d.R. zwei Monate vorher versandt. Evtl. ist man seit November dabei, den Postrücklauf aufzuklären. Man braucht Dich da nicht vorzuwarnen; kann also sein, dass die nächste Post schon vom Staatsanwalt sein kann. War bloß ein szenario um deine Chancen darzustellen. Übrigens: Alida hat Recht. |
|
#6
| |||
| |||
| Hallo, Ihr habt ja Recht, ich werde morgen beim Amt anrufen und die ganze Sache klären. Werde dann weiteres berichten. |
|
#7
| |||
| |||
| Hallo noch mal, ich kann mir nicht vorstellen das die ganze sache direkt zur staatsanwalt geht, ich denke mal das dass amt sich erkundigt wo ich gemeldet bin bzw. stelle ich mir das so vor, bevor es überhaupt zur staatsanwaltschaft geht, muß erst mal die person angeschrieben werden (in dem fall ich) wieso das ganze so ist, es kann ja auch ein schwerwiegender grund vorliegen wieso ich dort nicht mehr wohne oder wieso die post zurückgegangen ist, aber wie gesagt werde das noch abklären. gruß marc |
|
#8
| ||||
| ||||
| Du kannst DMS ruhig glauben, wenn er sagt, dass umgehend bei sowas eine Anzeige rausgeht. Er spricht da aus langjähriger beruflicher Erfahrung. Und der "schwerwiegende Grund" interessiert überhaupt nicht. Du hast Veränderungen umgehend mitzuteilen, egal, welche Gründe für einen Umzug vorlagen. Und das BAB stand dir definitiv durch den Rückzug zu den Eltern nicht mehr zu. Diskutier hier also nicht noch so dumm rum, es macht alles nur noch schlimmer. BTW: Eine Entschuldigung an alida ist fällig. Umgehend. Glaub ja nicht, dass hier eine Plattform ist, die Betrügereien gut heißt und Frechheiten akzeptiert, die jemand von sich gibt, nur weil er auf seinen Betrug hingewiesen wurde! Turtle |
|
#9
| |||
| |||
| Zitat:
Zitat:
1. Rückzahlung/ Rückforderung 2. die Straftat Daraus schlussfolgernd, auch wenn Du alles wieder zurückgezahlt hast, erfolgt parallel eine Verurteilung -wenn Betrug vorliegt im strafrechtlichen Sinne-. |
|
#10
| |||
| |||
| Zitat:
Ich habe auch schonmal Gelder bezogen, die mir (nicht mehr) zustanden. Und Zwar Schüler Bafög. Habe es dem Amt damals nicht selber mitgeteilt. Sondern irgendwann muss die Schule dem Bafög-Amt mitgeteilt haben das ich nicht mehr zur Schule erscheine. (Jaa, nicht sehr rühmlich von mir, war eine wilde Zeit )Habe dann ein Schreiben bekommen ich solle doch bitte zwei Monate Bafög zurückerstatten. Gab keine Anzeige und nichts. Sie waren sogar noch Kulant und haben eine Ratenzahlung akzeptiert. Soviel zu meiner Erfahrung. Hoffe konnte dir vielleicht ein bisschen Angst "dich zu stellen" nehmen... Ich denke mal, wenn du relativ jung bist, dir noch die hast was zu schulden kommen lassen, dann drücken sie vielleicht ein Auge zu und denken das gehört zu den Sünden in der Jugend und gehen nicht gleich von krimineller Energie aus. |
![]() |
| Lesezeichen |
| Themen-Optionen | |
| Ansicht | |
| |
Ähnliche Themen | ||||
| Thema | Autor | Forum | Antworten | Letzter Beitrag |
| Eltern Wohne bei meinen Eltern | Halbes | Hartz IV / ALG II: Bedarfsgemeinschaft - Haushaltsgemeinschaft | 4 | 05.11.2009 21:41 |
| Eltern Wohne bei Eltern, über 25 Jahre alt ANSPRUCH??? | Paletti | Hartz IV 4 - ALG II 2 | 1 | 02.11.2009 17:40 |
| alg1 zu wenig, schwanger, u25, wohne bei eltern, alg2 ??? | dorax | Hartz IV / ALG II: Bedarfsgemeinschaft - Haushaltsgemeinschaft | 2 | 08.10.2009 14:56 |
| Eltern BAB trotz wohnens bei den Eltern? | astera | BAB und sonstige Ausbildungsförderung | 2 | 03.10.2009 16:57 |
| Trotz ALG 1 Auszug bei den Eltern? | Nika87 | Hartz IV 4: U 25 | 11 | 06.09.2009 18:03 |