Zurück   Forum zu Hartz IV, ALG 2, BAföG, Unterhalt, Arbeitsrecht > BAföG > BAB und sonstige Ausbildungsförderung

BAB und sonstige Ausbildungsförderung Forum für Fragen zu den Themen BAB, Meister-BAfög, Studienabschlusshilfe, Bildungskredit und weiteren Förderungsleistungen.

Antwort
 
LinkBack Themen-Optionen Ansicht
  #1  
Alt 18.10.2011, 14:52
Neuer Benutzer
 
Registriert seit: 18.10.2011
Beiträge: 2
Standard BAB wenn man wieder zu den eltern zieht

Hallo ich habe eine frage wegen BAB.

Zurzeit wohne ich mit meiner freundin zusammen sind beide in der Ausbildung. Wir würden jetzt gerne wieder zu unseren eltern ziehen weil wir in 2 verschidenen Städten arbeiten. ich muss 35km in die eine richtung und meine frundin muss 45km in die andere richtung jeden tag fahren. meine frage ist nun wenn ich wieder zu meinen eltern ziehe ob mir denn auch noch bab zusteht. meine mutter ist Arbeitslos und mein Stiefvater verdient gerade genug um meine mutter sich und meine beiden kleinen geschwister über wasser zuhalten. meine eltern wohnen in einer 5 zimmer wohnung zur miete das eine zimmer würde ich denn bekommen......in den mietvertrag steht nur mein stiefvater drin könnte er mir ein zimmer untervermieten wenn es mit den vermieter abgesprochen wurde? ich verdiene leider auch nicht viel in der ausbildung 350 euro netto und bei meinen vater ist auch nicht viel zu holen da er lkw fahrer ist. mein gehalt verbrauch ich schon fast für die sprit kosten. ist es möglich irgendwie 150-200 euro an miete zu beantragen?

vielen dank
Digg this Post!Add Post to del.icio.usBookmark Post in TechnoratiFurl this Post!
Mit Zitat antworten
  #2  
Alt 18.10.2011, 18:26
Erfahrener Benutzer
 
Registriert seit: 21.12.2008
Ort: Niedersachsen
Beiträge: 111
Standard

Dann gibt's auch kein BAB mehr! Egal wer bei wem zur Untermiete wohnt oder wer der Hauptmieter ist. Wohnst du zusammen mit deiner Mutter unter der Brücke im Zelt ist der BAB Anspruch Weg!

Zitat:
Zitat von Alex1989 Beitrag anzeigen
Hallo ich habe eine frage wegen BAB.

Zurzeit wohne ich mit meiner freundin zusammen sind beide in der Ausbildung. Wir würden jetzt gerne wieder zu unseren eltern ziehen weil wir in 2 verschidenen Städten arbeiten. ich muss 35km in die eine richtung und meine frundin muss 45km in die andere richtung jeden tag fahren. meine frage ist nun wenn ich wieder zu meinen eltern ziehe ob mir denn auch noch bab zusteht. meine mutter ist Arbeitslos und mein Stiefvater verdient gerade genug um meine mutter sich und meine beiden kleinen geschwister über wasser zuhalten. meine eltern wohnen in einer 5 zimmer wohnung zur miete das eine zimmer würde ich denn bekommen......in den mietvertrag steht nur mein stiefvater drin könnte er mir ein zimmer untervermieten wenn es mit den vermieter abgesprochen wurde? ich verdiene leider auch nicht viel in der ausbildung 350 euro netto und bei meinen vater ist auch nicht viel zu holen da er lkw fahrer ist. mein gehalt verbrauch ich schon fast für die sprit kosten. ist es möglich irgendwie 150-200 euro an miete zu beantragen?

vielen dank
Digg this Post!Add Post to del.icio.usBookmark Post in TechnoratiFurl this Post!
Mit Zitat antworten
  #3  
Alt 18.10.2011, 19:06
Benutzerbild von Turtle1972
Junior Admin
 
Registriert seit: 20.11.2008
Beiträge: 18.985
Standard

@Alex: Bitte halte dich an die Regeln dieses Forums, insbesondere in Bezug auf die Anwendung der Regeln der Groß- und Kleinschreibung!!!!

Turtle
Digg this Post!Add Post to del.icio.usBookmark Post in TechnoratiFurl this Post!
Mit Zitat antworten
  #4  
Alt 19.10.2011, 12:01
Benutzerbild von Minimaus
Moderator
 
Registriert seit: 12.06.2011
Beiträge: 88
Standard

Beim Rückzug zu mindestens einem Elternteil ist Schluß mit BAB. Das mit dem untervermieteten Kinderzimmer kannst Du vergessen.

Und 350 € netto, wenn man zu Hause wohnt sind ja nun auch nicht gerade wenig.
__________________
LG
Minimaus

P.S.: Ich antworte hier in meiner Freizeit, daher besteht kein Anspruch auf Vollständigkeit oder Richtigkeit.
Digg this Post!Add Post to del.icio.usBookmark Post in TechnoratiFurl this Post!
Mit Zitat antworten
  #5  
Alt 19.10.2011, 12:43
Neuer Benutzer
 
Registriert seit: 18.10.2011
Beiträge: 2
Standard

Ok danke euch für die schnellen Antworten. Wisst ihr wie das ist wenn ich in der Wohnung alleine wohne bleibe, wird mein BAB denn erhöht? Meine Miete kostet 460 euro Warm und wurde ja vorher durch 2 geteilt oder müsste ich denn auch ausziehen weil die Miete zu teuer ist?
Digg this Post!Add Post to del.icio.usBookmark Post in TechnoratiFurl this Post!
Mit Zitat antworten
  #6  
Alt 19.10.2011, 12:56
Erfahrener Benutzer
 
Registriert seit: 29.11.2008
Beiträge: 3.295
Standard

Für eine Person wohl zu teuer, zumal für Miete bei BAB nur ~230€ vorgesehen sind.
Du könntest evtl noch einen Zuschuss für die Miete beim ALG2 beantragen, aber auch nur bis zudem für eine Person angemessenen Höchstsatz.
Digg this Post!Add Post to del.icio.usBookmark Post in TechnoratiFurl this Post!
Mit Zitat antworten
Antwort

Lesezeichen

Stichworte
bab, eltern, miete

Themen-Optionen
Ansicht

Forumregeln
Es ist Ihnen nicht erlaubt, neue Themen zu verfassen.
Es ist Ihnen nicht erlaubt, auf Beiträge zu antworten.
Es ist Ihnen nicht erlaubt, Anhänge hochzuladen.
Es ist Ihnen nicht erlaubt, Ihre Beiträge zu bearbeiten.

BB-Code ist an.
Smileys sind an.
[IMG] Code ist an.
HTML-Code ist aus.
Trackbacks are aus
Pingbacks are aus
Refbacks are an


Ähnliche Themen
Thema Autor Forum Antworten Letzter Beitrag
Schwanger und wohne noch oder wieder bei meinen eltern mausi1273 Hartz IV 4 - ALG II 2 5 21.07.2010 22:31
Eltern Im Keller der Eltern: Haushaltsgemeinschaft? Annemarie Hartz IV / ALG II: Bedarfsgemeinschaft - Haushaltsgemeinschaft 5 27.03.2010 12:04


Alle Zeitangaben in WEZ +1. Es ist jetzt 04:05 Uhr.


Verein für soziales Leben e. V.
sozialhilfe24

Search Engine Friendly URLs by vBSEO 3.2.0