Zurück   Forum zu Hartz IV, ALG 2, BAföG, Unterhalt, Arbeitsrecht > BAföG > BAB und sonstige Ausbildungsförderung

BAB und sonstige Ausbildungsförderung Forum für Fragen zu den Themen BAB, Meister-BAfög, Studienabschlusshilfe, Bildungskredit und weiteren Förderungsleistungen.

Antwort
 
LinkBack Themen-Optionen Ansicht
  #1  
Alt 03.10.2009, 14:37
Neuer Benutzer
 
Registriert seit: 03.10.2009
Beiträge: 1
Standard BAB trotz wohnens bei den Eltern?

Hallo,

ich bin 22 Jahre und habe seit 01.09.2009 eine schulische Berufsausbildung zum Sportassistenten angefangen.
Ich lebe noch bei meinen Eltern und habe zusätzlich Kindergeld beantragt.
Die Ausbildung kostet Geld, dass heisst, 185,- Euro monatlich müssen gezahlt werden.

Jetzt meine Frage, kann ich BAB beantragen?
Ich war online beim BAB Rechner und mit der Eingabe, dass ich noch bei meinen Eltern lebe, kam die Antwort:

Zitat:
Sie haben angegeben, dass Sie bei Ihren Eltern wohnen.

Anspruch auf BAB besteht nur, wenn der Azubi außerhalb des Haushaltes
der Eltern oder eines Elternteils untergebracht ist. Da Sie im Haushalt
der Eltern bzw. eines Elternteils wohnen, haben Sie keinen Anspruch auf
BAB. Ausnahmen gelten für Behinderte. Näheres erfahren Sie von der Bundesagentur
für Arbeit.
Meine Eltern haben mir zwar finanzielle Unterstützung angeboten aber ich will trotzdem alle Möglichkeiten wahrnehmen um sie zu entlasten. Nur mein Vater geht arbeiten und hat ca. 2200 Netto raus.

Was kann ich alles beantragen und wo?

LG
astera
Digg this Post!Add Post to del.icio.usBookmark Post in TechnoratiFurl this Post!
Mit Zitat antworten
  #2  
Alt 03.10.2009, 15:06
dms dms ist offline
Gesperrt
 
Registriert seit: 18.04.2009
Beiträge: 1.998
Pfeil schulische Ausbildung ---> BAFÖG

Zitat:
Zitat von astera Beitrag anzeigen
Hallo,

...habe seit 01.09.2009 eine schulische Berufsausbildung zum Sportassistenten angefangen.
Ich lebe noch bei meinen Eltern und habe zusätzlich Kindergeld beantragt.

Jetzt meine Frage, kann ich BAB beantragen?
Ich war online beim BAB Rechner und mit der Eingabe, dass ich noch bei meinen Eltern lebe, kam die Antwort:

LG
astera
Die Auskunft vom BAB-Rechner ist richtig, hinsichtlich Deiner dortigen Eingaben.
Eine Ausnahme gibt es noch, dass wäre BAB für Behinderte.
Diese können BAB -auch bei Unterbringung im Haushalt der Eltern- erhalten.

Allerdings scheint mir bei Dir ein anderes Problem vorzuliegen:

BAB ist für berufliche (betriebliche) Ausbildung. Du sagst jedoch
habe seit 01.09.2009 eine schulische Berufsausbildung

damit hast Du grundsätzlich keinen Anspruch auf BAB, egal ob Du zu Hause wohnst oder nicht.

Für schulische Ausbildung wäre BAFÖG die richtige Leistungsart.
Da kann ich Dir jedoch nicht weiterhelfen.
Digg this Post!Add Post to del.icio.usBookmark Post in TechnoratiFurl this Post!
Mit Zitat antworten
  #3  
Alt 03.10.2009, 16:57
Erfahrener Benutzer
 
Registriert seit: 21.11.2008
Ort: Dortmund
Beiträge: 979
Standard

BAföG wären in deinem Fall monatlich max. 212 €, natürlich abhängig vom Elterneinkommen.

Andi
Digg this Post!Add Post to del.icio.usBookmark Post in TechnoratiFurl this Post!
Mit Zitat antworten
Antwort

Lesezeichen

Stichworte
ausbildung, bab, bei eltern wohnen, kostenpflichtig

Themen-Optionen
Ansicht

Forumregeln
Es ist Ihnen nicht erlaubt, neue Themen zu verfassen.
Es ist Ihnen nicht erlaubt, auf Beiträge zu antworten.
Es ist Ihnen nicht erlaubt, Anhänge hochzuladen.
Es ist Ihnen nicht erlaubt, Ihre Beiträge zu bearbeiten.

BB-Code ist an.
Smileys sind an.
[IMG] Code ist an.
HTML-Code ist aus.
Trackbacks are aus
Pingbacks are aus
Refbacks are an


Ähnliche Themen
Thema Autor Forum Antworten Letzter Beitrag
Wieviel KU an volljährigen Schüler ginaxyz Kindesunterhalt 43 06.08.2010 12:54
Große Probleme mit Eltern... Pingu84 Hartz IV / ALG II: Bedarfsgemeinschaft - Haushaltsgemeinschaft 1 07.09.2009 06:29
Trotz ALG 1 Auszug bei den Eltern? Nika87 Hartz IV 4: U 25 11 06.09.2009 18:03
kein unterkunftskosten bei mietvertrag bei den eltern ??? pp2008live Kosten der Unterkunft 1 25.08.2009 18:38
Hilfestellung im Fall: Ich gegen meine Eltern menti200 Hartz IV 4: U 25 12 20.01.2009 15:45


Alle Zeitangaben in WEZ +1. Es ist jetzt 04:02 Uhr.


Verein für soziales Leben e. V.
sozialhilfe24

Search Engine Friendly URLs by vBSEO 3.2.0