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| BAB und sonstige Ausbildungsförderung Forum für Fragen zu den Themen BAB, Meister-BAfög, Studienabschlusshilfe, Bildungskredit und weiteren Förderungsleistungen. |
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#1
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| Guten Tag liebe Community, Ich möchte eine 2. Ausbildung machen. Laut Gesetz steht mir kein BAB mehr zu. Gibt es vielleicht doch noch ein "Hintertürchen" zum BAB in der 2. Ausbildung auch wenn ich eine verwertbare Erstausbildung habe ? ![]() Wohngeld erhalte ich doch jedenfalls noch, wenn ich kein BAB bekomme? Könnte ich sont noch irgendwelche anderen finaziellen Unterstützungen erhalten zu meiner Ausbildungsvergütung ? Vielen Dank für Antworten die mir hoffentlich weiterhelfen lg |
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#2
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| Bei einer verwertbaren Erstausbildung: Nein, da gibts kein BAB-Hintertürchen. Und Wohngeld gibt es nur, wenn du mit deinem Einkommen durch die Plausibilitätsprüfung kommst. Mögliche weitere Einkünfte? Sponsor, Job... Turtle |
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#3
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| Wann ist eine Erstausbildung verwertbar / nicht verwetbar? Gibt es die Möglichkeit diese als nicht verwertbar glaubhaft zu machen ? |
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#4
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| Bin ich ein Hellseher?! Das sind doch im großen Maße individuelle Gründe! Du hast doch deine Erstausbildung selbst als verwertbar eingeschätzt. Von daher ist die Spekulation über Gründe der Nichtverwertbarkeit reinste Zeitverschwendung! Turtle |
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#5
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| Verwertung bedeutet eine bundesweite Integration in den Arbeitsmarkt ist mit dem bereits erlernten Erstberuf möglich. Die Nichtverwertbarkeit einer Ausbildung durch persönliche Gründe dürfte keine Aussicht auf Erfolg haben, da es sich fast ausschließlich um eine Arbeitsmarktprüfung handelt. Bei einer Ablehnung der BAB für eine Zweitausbildung dürfte ein Wohngeldanspruch bestehen soweit die anderen Voraussetzungen dafür erfüllt sind. |
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